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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 446/17   

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https://dejure.org/2018,19953
LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 446/17 (https://dejure.org/2018,19953)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.06.2018 - 5 Sa 446/17 (https://dejure.org/2018,19953)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 5 Sa 446/17 (https://dejure.org/2018,19953)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 67 ArbGG, § 6 Abs 5 ArbZG
    Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Alten- und Pflegeheim

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 2 Abs. 3 ArbZG, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 67 Abs. 1, Abs. 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 4 Abs. 1 EFZG, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV, § 6 Abs. 5 ArbGG, § 2 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3, Abs. 4 ArbZG, § 2 Abs. 4 ArbZG, § 3 Abs. 1 TVG, § 3 Satz 2 ArbZG, § 3b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 EStG, § 67 ArbGG, § 67 Abs. 1 ArbGG, §§ 67 Abs. 2, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachtarbeitszuschläge bei Dauernachtarbeit einer Altenpflegerin

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 67 ; ArbZG § 6 Abs. 5
    Altenheim; Dauernachtwache; Nachtarbeit; Pflegeheim; Zuschlag; Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Alten- und Pflegeheim

  • rechtsportal.de

    Nachtarbeitszuschläge bei Dauernachtarbeit einer Altenpflegerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 446/17
    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er den Anspruch durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (vgl. BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 15 mwN).

    bb) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, stellt ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (vgl. BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 21 ff. mwN).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 30 % auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen anzusehen (vgl. BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28 mwN; 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Pressemitteilung Nr. 20/18).

    Aus der Art der Tätigkeit der Klägerin als Nachtwache im Alten- und Pflegeheim der Beklagten ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Annahme, ihre Belastung sei geringer als diejenige eines anderen Arbeitnehmers, der Dauernachtarbeit (bspw. in den vom BAG entschiedenen Fällen als Lkw-Fahrer BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 oder als Zeitungszusteller BAG 25.04.2018 - 5 AZR 25/17) leistet.

    Bleibt der geleistete Ausgleich für Dauernachtarbeit - wie hier - hinter dem Zuschlagssatz von 30 % zurück, ist es bereits im ersten Schritt Sache des Arbeitgebers darzulegen, aufgrund welcher Faktoren ein geringerer Zuschlagsanspruch angemessen sein soll (vgl. BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 34 mwN).

    Außerdem fließt in die Gesamtabwägung ein, dass - unabhängig von den anderen Zwecken - der steuerrechtlichen Regelung in § 3b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 EStG entnommen werden kann, dass der Gesetzgeber für die Nachtarbeit grundsätzlich einen Satz von 25 % und für Nachtarbeit von 0:00 bis 04:00 Uhr einen Satz von 40 % als angemessen akzeptiert hat (vgl. zu diesem Gedanken BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 29 mwN).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 446/17
    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 30 % auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen anzusehen (vgl. BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28 mwN; 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Pressemitteilung Nr. 20/18).

    Aus der Art der Tätigkeit der Klägerin als Nachtwache im Alten- und Pflegeheim der Beklagten ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Annahme, ihre Belastung sei geringer als diejenige eines anderen Arbeitnehmers, der Dauernachtarbeit (bspw. in den vom BAG entschiedenen Fällen als Lkw-Fahrer BAG 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 oder als Zeitungszusteller BAG 25.04.2018 - 5 AZR 25/17) leistet.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 446/17
    Nachtarbeit ist in einem Alten- und Pflegeheim ebenso wie im Rettungsdienst (vgl. dazu BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 b der Gründe) unvermeidbar.
  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 615/08

    Zulässigkeit der Klage - Streitgegenstand - Nettoabfindung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 446/17
    a) Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bruttobeträge (vgl. BAG 27.07.2010 - 3 AZR 615/08 - Rn. 26).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Das Landesarbeitsgericht gesteht der Beklagten damit zu, sich auch dann auf die Unvermeidbarkeit der Nachtarbeit zu berufen, wenn die individuelle Dauernachtarbeit vermeidbar wäre (aA LAG Rheinland-Pfalz 7. Juni 2018 - 5 Sa 446/17 - zu II 1 b cc (2) der Gründe) .
  • BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

    Deshalb ist die Frage der Vermeidbarkeit der besonders belastenden Dauernachtarbeit (vgl. Rn. 24) bei der Bewertung der Angemessenheit eines Zuschlags nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein wichtiger zu berücksichtigender Umstand (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz 7. Juni 2018 - 5 Sa 446/17 - zu II 1 b cc (2) der Gründe; zustimmend Bachmann PflR 2018, 661, 662; Roßbruch PflR 2019, 570, 571) .
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