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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16   

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https://dejure.org/2016,30649
LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30649)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.07.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30649)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 1 Nr 3 InsO, § 209 Abs 2 Nr 2 InsO, § 209 Abs 2 Nr 3 InsO
    Annahmeverzugslohn - Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseforderung

  • IWW

    § 17 KSchG, § ... 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 102 BetrVG, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO, § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, § 61 Satz 1 InsO, § 61 Abs. 1 InsO, § 209 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 61 InsO, § 85 SGB IX, § 113 Satz 2 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzugslohnansprüche der freigestellten Arbeitnehmerin als Neumasseforderung bei unterlassener Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzugslohn; Dauerschuldverhältnis; Freistellung; Insolvenz; Kündigung; Masseunzulänglichkeit; Neumasseforderungen; Verbindlichkeit, aufgezwungene

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzugslohnansprüche der freigestellten Arbeitnehmerin als Neumasseforderung bei unterlassener Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohnansprüche einer freigestellten Arbeitnehmerin als Neumasseforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG München, 21.07.2005 - 4 Sa 243/05

    Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Es sei mit dem LAG München (21. Mai 2005 - 4 Sa 243/05 -, zitiert nach juris) davon auszugehen, dass er als Insolvenzverwalter nicht zu einer prophylaktischen Nachkündigung bei schwebendem Kündigungsschutzprozess über eine frühere Kündigung verpflichtet sei, außer, wenn die frühere Kündigung als evident unwirksam angesehen werden müsse.

    Auch die Entscheidung des LAG München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - stehe ua. deshalb nicht entgegen, weil die Entscheidung die Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 Satz 1 InsO betreffe, die von der vorliegend relevanten Frage des Entstehens von Neumasseverbindlichkeiten zu trennen sei.

    Außerdem habe es zu Unrecht angenommen, dass die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 -, die sich nicht nur auf eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters beziehe, einschlägig sei, nachdem die Kündigung vom 23. August 2012 jedenfalls angesichts der Vornahme einer Massenentlassungsanzeige überhaupt nicht evident unwirksam gewesen sei.

    Die Kammer vermochte im Übrigen eine Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zur von der Berufung herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - (zitiert nach juris) bereits deshalb nicht zu erkennen, weil vorliegend - anders als dort - die Frage der Pflichtwidrigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen seiner Haftung nach § 61 Satz 1 InsO nicht Streitgegenstand und vor diesem Hintergrund dieselbe Rechtsfrage nicht betroffen ist (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, zitiert nach juris).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Die Ansprüche erhalten dadurch nicht den Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO; dies folgt insbesondere nicht aus § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, der den Masseverbindlichkeiten iSd. Abs. 1 Nr. 2 auch diejenigen aus einem Dauerschuldverhältnis gleichstellt, soweit der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit für die Insolvenzmasse die Gegenleistung in Anspruch genommen hat (BAG 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40 -, zitiert nach juris) .

    Eine Freistellung verhindert lediglich die Rechtsfolge des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, nicht jedoch die des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO (BAG 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 27. zitiert nach juris; 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40 -, aaO; Windel in: Jaeger InsO 5. Aufl. § 209 Rn. 60, mwN).

    Vor diesem Hintergrund waren allenfalls die Ansprüche der freigestellten Klägerin nach Ausspruch der bereits vor Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit erfolgten Kündigungen bis zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Kündigung iSd. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO sonstige Masseverbindlichkeiten iSd. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. BAG 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40, aaO).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Mit dem Begriff des "Könnens" iSd. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist ein rechtliches Können gemeint (vgl. BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 35, zitiert nach juris).

    Im Interesse der Erhaltung der Masse darf der Insolvenzverwalter es auf keinen Fall versäumen, Dauerschuldverhältnisse mit Anzeige der Masseinsuffizienz zu kündigen, wenn er den Vertragsgegenstand für die Abwicklung des masseunzulänglichen Verfahrens nicht mehr benötigt (BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 Rn. 31, aaO) .

    Grundsätzlich ist für die Frage der frühesten Kündigungsmöglichkeit die objektive Lage entscheidend (vgl. BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 34; 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 254/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Grundsätzlich ist für die Frage der frühesten Kündigungsmöglichkeit die objektive Lage entscheidend (vgl. BAG 04. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 34; 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Freistellung verhindert lediglich die Rechtsfolge des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, nicht jedoch die des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO (BAG 31. März 2004 - 10 AZR 254/03 - Rn. 27. zitiert nach juris; 31. März 2003 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40 -, aaO; Windel in: Jaeger InsO 5. Aufl. § 209 Rn. 60, mwN).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    oktroyierte, aufgezwungene Verbindlichkeiten werden als Altmasseverbindlichkeiten behandelt; Verbindlichkeiten, deren Entstehung der Insolvenzverwalter verhindern konnte, gelten als Neumasseverbindlichkeiten (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 12, mwN, zitiert nach juris; vgl. die amtliche Begründung zu § 321 RegE-InsO BT-Drucks. 12/2443 S. 220).

    § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO rechtfertigt den Umkehrschluss, dass die bis zum ersten Kündigungstermin entstehenden Ansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis Altmasseverbindlichkeiten iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 12 mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Der Insolvenzverwalter hat zunächst die (formellen) Voraussetzungen, die andernfalls die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hätten, wie die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG oder die Einholung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung gem. § 85 SGB IX, herbeizuführen (vgl. insgesamt BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 -, Rn. 31, mwN, LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 32, jeweils zitiert nach juris ).

    Verneint er dies und hat er alle erforderlichen formellen Voraussetzungen herbeigeführt, ist er nicht mehr rechtlich gehindert, eine Kündigung auszusprechen (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - Rn. 39, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14

    Annahmeverzugsvergütungsansprüche - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Der Insolvenzverwalter hat zunächst die (formellen) Voraussetzungen, die andernfalls die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hätten, wie die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG oder die Einholung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung gem. § 85 SGB IX, herbeizuführen (vgl. insgesamt BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 -, Rn. 31, mwN, LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 32, jeweils zitiert nach juris ).

    Nach dem Zweck des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist ausschlaggebend, ob der Insolvenzverwalter im massearmen Insolvenzverfahren für die Begründung der Verbindlichkeiten verantwortlich ist oder ob er die Möglichkeit hatte, ihre Entstehung durch Kündigung des Dauerschuldverhältnisses zu verhindern (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 34, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Behandlung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Die Kammer vermochte im Übrigen eine Divergenz iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zur von der Berufung herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - (zitiert nach juris) bereits deshalb nicht zu erkennen, weil vorliegend - anders als dort - die Frage der Pflichtwidrigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen seiner Haftung nach § 61 Satz 1 InsO nicht Streitgegenstand und vor diesem Hintergrund dieselbe Rechtsfrage nicht betroffen ist (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 2 Sa 123/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Massenentlassung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Dass die Berufungskammer Bedenken hat, ob die Kündigungen des Beklagten im Sinne der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München als evident unwirksam qualifiziert werden können (vgl. LAG Rheinland-Pfalz LAG 20. Februar 2014 - 2 Sa 123/13 - Rn. 86, zitiert nach juris), konnte dahinstehen.
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16
    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG schied nach Auffassung der Berufungskammer jedenfalls mangels klärungsbedürftiger Rechtsfrage aus, da eine solche nur dann gegeben ist, wenn sie wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/1114 - Rn. 19; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - Rn. 14, zitiert nach juris) .
  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 868/16

    Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen fehlender bzw.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2016 - 7 Sa 76/16

    Insolvenz - Annahmeverzugslohn als Neumasseverbindlichkeit

    Auch aus der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 (4 Sa 243/05 - BeckRS 2009, 68016) folgt nichts anderes (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - juris ; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - BeckRS 2014, 73109).

    Die Voraussetzungen einer Revisionszulassung nach § 72 Abs. 2 ArbGG sind nicht erfüllt (vgl. hierzu ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - juris ).

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