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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11 (https://dejure.org/2012,45048)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2012 - 6 Sa 703/11 (https://dejure.org/2012,45048)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2012 - 6 Sa 703/11 (https://dejure.org/2012,45048)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 253 Abs 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG
    Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber - allgemeines Persönlichkeitsrecht - übliche Konfliktsituation - Meinungsfreiheit - Mobbing

  • IWW

    ArbGG § 16 Abs. 2, BGB § 1004, BGB § 612 a, BGB § 823 Abs. 1, Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 5 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung durch Nichtgewährung von Sonderprämien; unbegründeter Schmerzensgeldantrag wegen Schikanierung durch Tatsachenbehauptung des Geschäftsführers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderprämie - Streit um die Gewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung durch Nichtgewährung von Sonderprämien; unbegründeter Schmerzensgeldantrag wegen Schikanierung durch Tatsachenbehauptung des Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 192
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    (BGH 20.12.2011 - VI ZR 261/10 - Rn. 12, NJW 2012, 771).

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden (BVerfG 10.6.2009 - 1 BvR 1107/09 - Rn. 17, NJW 2009, 3357), und zwar auch dann wenn sie sich nachteilig auf die betroffene Person auswirken können (BGH 20.12.2011 - VI ZR 261/10 - Rn. 16 a.a.O.).

    Zur Sozialsphäre zählt insbesondere das berufliche Wirken des Einzelnen (BGH 20.12.2011 - VI ZR 261/10 - Rn. 14, 16, 20, a.a.O.).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Selbst polemische oder verletzende Formulierungen entziehen eine Äußerung noch nicht dem Grundrechtsschutz (BAG 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 24, NZA 2006, 650).

    Einer Äußerung darf ferner kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt; bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine ebenfalls mögliche Deutung mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (BAG 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 26 f., a.a.O.).

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Maßgeblich für die Bestimmtheit eines Klageantrags i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sind die Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts sowie die Umstände des Einzelfalls (BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14, NZA 2012, 501).

    Andernfalls würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert, wenn nicht gar beseitigt (BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14, NZA 2012, 501).

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehört auch der sog. Ehrenschutz, der auf den Schutz gegen unwahre Behauptungen und gegen herabsetzende, entwürdigende Äußerungen und Verhaltensweisen sowie die Wahrung des sozialen Geltungsanspruchs gerichtet ist (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 18, NZA-RR 2011, 378).

    Da ein Umfeld grundsätzlich nicht durch ein einmaliges, sondern durch ein fortdauerndes Verhalten geschaffen wird, sind alle Handlungen bzw. Verhaltensweisen, die dem systematischen Prozess der Schaffung eines bestimmten Umfeldes zuzuordnen sind, in die Betrachtung mit einzubeziehen (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17, NZA-RR 2011, 378).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Verletzt der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, ohne dass dies durch eigene überwiegende Interessen gerechtfertigt ist, liegt darin zugleich ein Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten (BAG 16.5.2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 70, NZA 2007, 1154).

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, als rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht oder als Gesundheitsverletzung zu gelten, und es daher gilt so genanntes folgenloses oder sozial- und rechtsadäquates Verhalten auf Grund einer objektiven Betrachtungsweise, d.h. ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers, von der rechtlichen Bewertung auszunehmen (BAG 16.5.2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 85, a.a.O.).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf Kausalität zulassen, aber die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (16.2.2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 43, NZA 2012, 667).

    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (16.2.2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 43, a.a.O.).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    1 GG dessen Verletzung durch den Arbeitgeber voraus, ohne dass dies durch arbeitgeberseitige überwiegende Interessen gerechtfertigt ist (BAG 12.9.2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 21, NZA 2007, 269).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 37, NZA 2011, 289).
  • LAG Hessen, 14.11.2005 - 10 Sa 1580/04

    Vorgesetzte dürfen scharf kritisiert werden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Der Begriff der Meinung ist durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (Hessisches LAG 14.11.2005 - 10 Sa 1580/04 - Rn. 46).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11

    Betriebliche Übung - kein Erklärungswert des Schweigens - konkludente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige innere wie äußere Geschehnisse oder Zustände (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16.8.2011 - 3 Sa 167/11 - zu A I 2 a aa der Gründe, juris).
  • LG Köln, 21.12.2011 - 13 S 253/10

    Im Falle der fehlenden Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie der üblichen

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

  • BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 414/03

    Gleichbehandlung in der Fleischbeschau

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11

    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung auf Tarifanspruch

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Vertragsauslegung

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20

    Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige

    Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 15. September 2016- 8 AZR 351/15, Rn. 33, juris; BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, Rn. 30, juris; BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, Rn. 35, juris; BGH, Urteil vom24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, Rn. 107 m. w. N., juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Februar 2018 - 1 Sa 259/17, Rn. 171, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. September 2012 - 6 Sa 703/11, Rn. 73 m. w. N., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 3 Sa 371/15

    Mobbing

    Mitarbeiter oder Dritte, auf die er Einfluss hat, zu schützen und ihnen einen menschengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (LAG RhPfl. 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 LS); vgl.Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 13. Aufl., 2016, Kapitel 3 Rdnr. 2856 ff.).

    Zu berücksichtigen ist insoweit insbes., dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, als rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht oder als Gesundheitsverletzung zu gelten, und es daher gilt, sog. folgenloses oder sozial- und rechtsadäquates Verhalten aufgrund einer objektiven Betrachtungsweise, d. h. ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers, von der rechtlichen Bewertung auszunehmen (LAG RhPf 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 LS).

    das berufliche Wirken des Einzelnen (LAG RhPfl. 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 LS).

    Voraussetzung jeder Abwägung ist dabei, dass der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend erfasst wird (LAG RhPfl. 7.9.2012 NZA RR 2013, 192 LS).

    Bei dem Begriff Mobbing handelt es sich nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand (LAG Bln. 15 7 2004 - 16 Sa 2280/03. NZA-RR 2005, 13; LAG RhPfl. 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 LS); Mobbing ist weder ein Rechtsbegriff noch eine Anspruchsgrundlage (BAG 16.5. 2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte bzw. Arbeitskollegen (BAG 28.10.2010-8 AZR 546/09, NZA-RR 2011, 378; LAG RhPfl. 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 41/17

    Schadenersatz wegen Mobbing

    (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2012, 6 Sa 703/11, Rn. 73, juris m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17

    Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter -

    (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2012, 6 Sa 703/11, Rn. 73, juris m. w. N.).
  • LAG Hessen, 22.02.2016 - 16 Sa 889/15

    Übliche Konfliktsituationen im Betrieb sind nicht geeignet, den Tatbestand der

    Übliche Konfliktsituationen im Betrieb sind nicht geeignet, den Tatbestand einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (LAG RP 26.9.2012 - 10 Sa 121/12 - 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 ; OLG M 28.6.2012 - 1 U 1227/12 ).
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