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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14 (https://dejure.org/2014,51065)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.10.2014 - 8 Sa 369/14 (https://dejure.org/2014,51065)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 8 Sa 369/14 (https://dejure.org/2014,51065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    ALTV 2, § 1 TVG
    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe - Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften

  • IWW

    § 10 Abs. 1 Ziff. 3 SGB II, § ... 10 Abs. 1 Ziff. 1 SGB II, § 64 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 10 SGB II, Art. 6 Abs. 1 GG, § 106 Satz 1 GewO, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit einer anderweitigen Verwendung nach § 2 Nr. 3 TV SozSich

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    TVG § 1 ; TVG § 4
    Voraussetzungen der Zumutbarkeit einer anderweitigen Verwendung nach § 2 Nr. 3 TV SozSich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung auf Stellen in gleicher Lohngruppe ist zumutbare Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TVG § 1; TVG § 4
    Fiktion; Überbrückungsbeihilfe; Zumutbarkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 879/98

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Aus ihr ergibt sich, dass eine abschließende Regelung vorliegt (vgl. BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - Rn. 24 mwN, juris).

    Danach liegt eine zumutbare Verwendung auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer auf dem neuen Arbeitsplatz nur befristet weiterbeschäftigt werden kann (vgl. BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - Rn. 24 juris).

    Wie bereits ausgeführt wird in § 2 Ziff. 2 TV SozSich nicht auf § 1 Ziff. 2 Buchst. c KSchTV und die dort geregelten Tatbestandsmerkmale der Eignung für die neue Tätigkeit und der Belegenheit des neuen Arbeitsplatzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts Bezug genommen (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - Rn. 24; BAG 06. August 1998 - 6 AZR 13/97 - Rn. 49, jeweils juris).

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 146/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Zwar ist hier auch zu berücksichtigen, dass Art. 6 Abs. 1 GG einen besonderen Schutz von Ehe und Familie gebietet und die Familienmitglieder berechtigt, ihre Gemeinschaft nach innen in familiärer Verantwortlichkeit und Rücksicht frei zu gestalten (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 146/09 - Rn. 81 unter Hinweis auf BVerfG 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 - Rn. 37, jeweils juris).

    So kann etwa ein Härtefall der Zuordnung zu einem neuen Dienstort entgegenstehen, wenn trotz eigener zumutbarer Bemühungen des Arbeitnehmers, die dieser darzulegen hat, die Betreuung eines Kindes und die Berufstätigkeit nicht zu koordinieren sind (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 146/09 - Rn. 82, juris).

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Wie bereits ausgeführt wird in § 2 Ziff. 2 TV SozSich nicht auf § 1 Ziff. 2 Buchst. c KSchTV und die dort geregelten Tatbestandsmerkmale der Eignung für die neue Tätigkeit und der Belegenheit des neuen Arbeitsplatzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts Bezug genommen (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - Rn. 24; BAG 06. August 1998 - 6 AZR 13/97 - Rn. 49, jeweils juris).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Die sich aus einer Rechtsnorm an sich ergebenden Folgen müssen ua. zurücktreten, wenn ein Vertragspartner die an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Normzweck nicht vorgesehen sind (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 17, NZA 2007, 443).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen (vgl. BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - juris).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Zwar ist hier auch zu berücksichtigen, dass Art. 6 Abs. 1 GG einen besonderen Schutz von Ehe und Familie gebietet und die Familienmitglieder berechtigt, ihre Gemeinschaft nach innen in familiärer Verantwortlichkeit und Rücksicht frei zu gestalten (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 146/09 - Rn. 81 unter Hinweis auf BVerfG 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 - Rn. 37, jeweils juris).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 300/09

    Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst - Bewährungsaufstieg nach

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Ein Feststellungsantrag muss nicht auf einen bezifferten Leistungsantrag umgestellt werden, wenn während des Rechtsstreits eine Bezifferung möglich wird (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 300/09 - Rn. 14; BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - Rn. 11, jeweils juris).
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Mit ihr erhalten ältere, langjährig beschäftigte Arbeitnehmer, die betriebsbedingt und damit wirksam entlassen worden sind, noch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Unterstützungsleistungen durch ihren früheren Arbeitgeber (BAG 06.10.2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, NZA 2011, 1431).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Ein Feststellungsantrag muss nicht auf einen bezifferten Leistungsantrag umgestellt werden, wenn während des Rechtsstreits eine Bezifferung möglich wird (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 300/09 - Rn. 14; BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - Rn. 11, jeweils juris).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 638/02

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14
    Da eine Bezifferung für die künftigen Monate zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war, hat die Leistungsklage keinen Vorrang (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 638/02 - Rn. 19, juris).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 167/74

    Arbeitsverhältnis: Begriff der "zumutbaren anderweitigen Verwendung" in § 2 Nr. 3

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

  • BAG, 22.12.1994 - 6 AZR 337/94

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Oktober 2014 - 8 Sa 369/14 - wird zurückgewiesen.
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