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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21 (https://dejure.org/2021,60076)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.12.2021 - 6 Sa 175/21 (https://dejure.org/2021,60076)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 6 Sa 175/21 (https://dejure.org/2021,60076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 23 Abs 1 GG, Art 79 Abs 1 GG, § 20 Abs 2 GVG
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Immunität - internationales Personal der NATO

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsverhältnis; deutsche Gerichtsbarkeit; Immunität; NATO; internationales Personal; Vollstreckungsimmunität; internationale Zuständigkeit; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Ansprüche eines Mitarbeiters des internationalen Personals der NATO ...

  • rechtsportal.de

    Beschäftigungsverhältnis; deutsche Gerichtsbarkeit; Immunität; NATO; internationales Personal; Vollstreckungsimmunität; internationale Zuständigkeit; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Ansprüche eines Mitarbeiters des internationalen Personals der NATO ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 7 Sa 430/17

    Rechtsschutz gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Liegt ein Immunitätstatbestand vor, ist das nationale Gericht nicht zu einer Entscheidung in der Sache befugt (BGH 9. September 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 20, LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 44 , jeweils zitiert nach juris).

    Das in Chapter XIV und Anhang IX der NCPR vorgesehene Rechtsschutzsystem genügt den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie dem Standard, der bei der Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Art. 24 Abs. 1 GG gewahrt sein muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 58 ff., mwN, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR 5. März 2013 - 39619/06 [Ch. ./. Belgien]; 12. Mai 2009 - 10750/03 [G. ./. Italien und Belgien], vgl. auch OLG Köln 08. Februar 2019 - 5 U 47/18 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).

    Es entscheidet Personalstreitigkeiten nach seiner Verfahrensordnung (Rules of Procedure of the Administrative Tribunal) auf Grund mündlicher Verhandlung in der Besetzung mit aus verschiedenen Ländern stammenden, unabhängigen Richtern (vgl. Art. 6.1 des Anhangs IX der CPR) nach den Verfahrensvorschriften der Anlage 1 zu Anhang IX der CPR und den von der internationalen Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätzen des internationalen Dienstrechts (general principles of the international civil service law) ( LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 59 f., aaO).

    Art. 6 EMRK gewährt einen Schutz durch den Richter, aber nicht gegen den Richter ( LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 80 , aaO) .

    Kammer] 17. Juli 2014 - C-169/14 [S. M. und A. G.] - Rn. 36; BAG 12. August 2015 - 7 ABR 930/11 - Rn. 32 jeweils mwN, LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 80 , aaO.).

    Aus dem Chapter XIV sowie dem Anhang IX der CPR und dessen Anlage 1 lässt sich kein strukturelles Rechtsschutzdefizit entnehmen ( LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 61 f, aaO).

    Es findet anschließend eine Anhörung aller Parteien statt, wobei im Verlauf der Anhörung unter anderem sowohl der Präsident und alle anderen Mitglieder des Gerichts Fragen an die Parteien richten können und die Parteien selbst dazu auffordern können, ihre Sichtweise zu bestimmten Aspekten des Rechtsfalls darzulegen als auch die Parteien bzw. ihre Berater oder Vertreter Aussagen machen und unter der Leitung des Präsidenten Fragen an die Zeugen und Experten richten dürfen (Vorschrift 26.4 und 26.5 der Anlage 1 Anhang IX NCPR) (vgl. insgesamt LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 72 , aaO).

  • OLG Köln, 21.12.2018 - 5 U 47/18

    Arzthaftung; internationale Zuständigkeit Klage auf Einsichtnahme in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    b) Dies zugrunde gelegt geht die Berufungskammer mit dem Arbeitsgericht davon aus, dass die Vertragsparteien in Art. 7 Ergänzungsabkommen iVm. Art. 16 Abs. 2 Pariser Protokoll vereinbart haben, dass die Rechtsverhältnisse zwischen den Hauptquartieren und dem internationalen Personal autonom von der NATO geregelt werden sollen; dies umfasst auch die Immunität vor der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit (vgl. hierzu OLG Köln 21. Dezember 2018 - 5 U 47/18 - Rn. 9 f., zitiert nach juris).

    bb) Auch wenn die Bestimmungen des Ergänzungsabkommens nicht ausdrücklich Immunität der Beklagten im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten des internationalen Personals vorsehen, ist Art. 7 Ergänzungsabkommen nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes dahingehend auszulegen, dass die weitgehende Einräumung von Kompetenzen für die Beklagte in Bezug auf die Rechtsverhältnisse zwischen den Hauptquartieren und dem internationalen Personal auch die Immunität vor der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit betrifft.Die Schaffung des Dienstrechts dient der Vereinheitlichung und der "reibungslosen" Wahrnehmung bestimmter Aufgaben; das Dienstrecht umfasst auch die Befugnis, Streitigkeiten über dienstrechtliche Rechtsverhältnisse aus der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsprechungsgewalt auszunehmen oder durch eine einzige (internationale) Gerichtsbarkeit vorzusehen, wie sie für internationale Organisationen durchaus üblich ist (vgl. OLG Köln 21. Dezember 2018 - 5 U 47/18 - Rn. 13, aaO, unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg 07. August 1979 - IV 1355/79 -, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Der damit verbundene Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit dient der Rechtsvereinheitlichung, denn die Entscheidung durch nationale Gerichte würde die Gefahr bergen, dass die Regelungen der NCPR, welche das nach der Nato-Dienstbezügeordnung besoldete internationale Personal mit einer Dauerstellung in der Verwaltung der Hauptquartiere betreffen, unterschiedlich ausgelegt würden (vgl. OLG Köln 21. Dezember 2018 - 5 U 47/18 - Rn. 14, aaO).

    Das in Chapter XIV und Anhang IX der NCPR vorgesehene Rechtsschutzsystem genügt den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie dem Standard, der bei der Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Art. 24 Abs. 1 GG gewahrt sein muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 58 ff., mwN, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR 5. März 2013 - 39619/06 [Ch. ./. Belgien]; 12. Mai 2009 - 10750/03 [G. ./. Italien und Belgien], vgl. auch OLG Köln 08. Februar 2019 - 5 U 47/18 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Das Zustimmungsgesetz sei im Lichte der Entscheidung des BVerfG vom 13. Februar 2020 im Verfahren 2 BvR 739/17 aus im einzelnen dargestellten Gründen als verfassungswidrig einzustufen.

    Das BVerfG habe die Vorschrift im Beschluss vom 13. Februar 2020 - 2 BvR 739/17 - Rn. 18 auch auf völkerrechtliche Verträge erstreckt.

    (3.1.) Der Kläger hat sich hierbei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2020 - 2 BvR 739/17 - in Bezug auf das Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht bezogen, nach der Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen, die in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Integrationsprogramm der Europäischen Union stehen, an Art. 23 Abs. 1 GG zu messen sind (BVerfG 13. Februar 2020 - 2 BvR 739/17 - Rn. 119 ff., zitiert nach juris) , sie - soweit sie das Grundgesetz seinem Inhalt nach ändern oder ergänzen oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglichen - nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 GG einer Zwei-Drittel-Mehrheit in den gesetzgebenden Körperschaften bedürfen (BVerfG Rn. 126 ff, aaO) und eine unter Verstoß gegen diese Vorgaben eingegangene völkerrechtliche Verpflichtung, die der Einwirkung einer supranationalen öffentlichen Gewalt auf Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Tür öffnet, diese in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt (BVerfG Rn. 132 ff., aaO).

  • EuGH, 03.09.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Die Beklagte ist vorliegend - als zwischenstaatliche internationale Organisation (vgl. EuGH 03. September 2020 - C-186/19 - Rn. 13, zitiert nach juris) - von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit.
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Nach dem Gebot der Waffengleichheit muss jeder Partei eine angemessene Gelegenheit gegeben werden, ihren Fall in einer Weise zu präsentieren, die sie im Vergleich zur Gegenpartei nicht wesentlich benachteiligt (EGMR 27. Oktober 1993 - 14448/88 [D. B. B. V. ./. Niederlande] - Rn. 33).
  • EuGH, 11.03.2015 - C-464/13

    Oberto - Vorlage zur Vorabentscheidung - Satzung der Europäischen Schulen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Auch der Europäische Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes nicht das Recht auf Zugang zu zwei Gerichtsinstanzen umfasst, sondern nur zu einem Gericht (vgl. EuGH [4. Kammer] 11. März 2015 - C-464/13, C-465/13 [O. und O'L.] - Rn. 73; [1.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 930/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europ. Schule - Befristung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Eine danach gegebene Immunität stellt ein Verfahrenshindernis dar (vgl. BAG 12. August 2015 - 7 AZR 930/11 - Rn. 17, zitiert nach juris).
  • EGMR, 05.03.2013 - 39619/06

    CHAPMAN v. BELGIUM

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Das in Chapter XIV und Anhang IX der NCPR vorgesehene Rechtsschutzsystem genügt den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie dem Standard, der bei der Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Art. 24 Abs. 1 GG gewahrt sein muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 58 ff., mwN, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR 5. März 2013 - 39619/06 [Ch. ./. Belgien]; 12. Mai 2009 - 10750/03 [G. ./. Italien und Belgien], vgl. auch OLG Köln 08. Februar 2019 - 5 U 47/18 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91

    Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Dieses selbständige Hindernis prozessualer Art steht dem gerichtlichen Tätigwerden entgegen und ist daher vorrangig vor anderen Prozessvoraussetzungen zu prüfen (BAG 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - Rn. 38, mwN, zitiert nach juris) .
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21
    Liegt ein Immunitätstatbestand vor, ist das nationale Gericht nicht zu einer Entscheidung in der Sache befugt (BGH 9. September 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 20, LAG Rheinland-Pfalz 29. Mai 2019 - 7 Sa 430/17 - Rn. 44 , jeweils zitiert nach juris).
  • EGMR, 12.05.2009 - 10750/03

    GASPARINI c. ITALIE ET BELGIQUE

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14

    Sánchez Morcillo und Abril García - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • OLG Koblenz, 19.11.2013 - 3 StE 1/13

    Staatsschutzverfahren - Manfred K. wegen landesverräterischer Ausspähung geheimer

  • BGH, 01.10.2014 - 3 StR 150/14

    Verurteilung wegen Beschaffung von geheimen NATO-Unterlagen rechtskräftig

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