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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20   

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https://dejure.org/2021,3947
LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20 (https://dejure.org/2021,3947)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20 (https://dejure.org/2021,3947)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 5 TaBV 16/20 (https://dejure.org/2021,3947)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15

    Im Einigungsstellenbestellungsverfahren sind andere betriebsverfassungsrechtliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20
    aa) Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (vgl. LAG Hessen 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15 - Rn. 25 mwN), der das Arbeitsgericht gefolgt ist, ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zwar ein Widerantrag gemäß § 81 Abs. 3 ArbGG (im Beschwerdeverfahren iVm. § 87 Abs. 2 Satz 3 ArbGG) zulässig, wenn die übrigen Beteiligten zustimmen oder das Gericht den Antrag für sachdienlich hält.

    Dem wird zu Recht entgegengehalten, dass im Einigungsstellenbestellungsverfahren nach § 100 ArbGG bezüglich des Gegenstands der Einigungsstelle regelmäßig nur ein Beteiligter antragsbefugt ist (vgl. LAG Sachsen 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01; LAG Hessen 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15).

    Dies würde entgegen der Konzeption von § 100 ArbGG Raum für Verzögerungsstrategien der die Bildung der Einigungsstelle ablehnenden Seite bieten (so ausdrücklich LAG Hessen 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15 - Rn. 25 mwN).

  • LAG Hessen, 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16

    Im Einigungsstellenbestellungsverfahren ist eine Anschlussbeschwerde nicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20
    Soweit der Betriebsrat mit dem Hilfswiderantrag den Gegenstand der Einigungsstelle nicht unerheblich erweitern wolle, sei der Antrag unzulässig (vgl. Hessisches LAG 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16).

    Das Beschwerdegericht schließt sich dem an (ebenso LAG Hessen 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16; LAG Sachsen 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01; Pfeiffer in Spengler/Hahn/Pfeiffer Betriebliche Einigungsstelle 2. Aufl. Kap. 4 Rn. 31).

  • LAG Sachsen, 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01

    Besetzung der Einigungssstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20
    Dem wird zu Recht entgegengehalten, dass im Einigungsstellenbestellungsverfahren nach § 100 ArbGG bezüglich des Gegenstands der Einigungsstelle regelmäßig nur ein Beteiligter antragsbefugt ist (vgl. LAG Sachsen 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01; LAG Hessen 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15).

    Das Beschwerdegericht schließt sich dem an (ebenso LAG Hessen 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16; LAG Sachsen 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01; Pfeiffer in Spengler/Hahn/Pfeiffer Betriebliche Einigungsstelle 2. Aufl. Kap. 4 Rn. 31).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2020 - 5 TaBV 30/19

    Errichtung einer Einigungsstelle - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20
    Es bleibt jedem Betriebspartner überlassen, im konkreten Einzelfall die Kommunikation abzubrechen und zur Beilegung aufgetretener Meinungsverschiedenheiten auf die Bildung einer Einigungsstelle hinzuwirken (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 06.02.2020 - 5 TaBV 30/19 - mwN).

    Zuvor muss mit ernsthaftem Einigungswillen verhandelt worden sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 06.02.2020 - 5 TaBV 30/19).

  • LAG München, 04.04.2007 - 8 TaBV 13/07

    Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20
    Er macht geltend, entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts sei der Antrag der Arbeitgeberin wegen offensichtlicher Unzuständigkeit zurückzuweisen, weil das Scheitern von Verhandlungen notwendige Voraussetzung für die Anrufung der Einigungsstelle sei (vgl. LAG München 04.04.2007 - 8 TaBV 13/07).

    bb) Die vom Betriebsrat zitierte Entscheidung des LAG München (04.04.2007 - 8 TaBV 13/07) verhilft der Beschwerde nicht zum Erfolg.

  • LAG Hamburg, 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19

    Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle - schlichtes "Nein"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20
    Soweit der Betriebsrat die Einsetzung eines anderen Vorsitzenden sowie die Erhöhung der Anzahl der Beisitzer begehre, sei der Widerantrag überflüssig (vgl. LAG Hamburg 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 26 TaBV 1298/11

    Errichtung einer Einigungsstelle in Bezug auf einen Interessenausgleich und einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20
    Daraus wird zum Teil geschlossen, dass dies auch im Einigungsstellenbestellungsverfahren nach § 100 ArbGG gilt (so etwa LAG Berlin-Brandenburg 28.07.2011 - 26 TaBV 1298/11).
  • LAG München, 25.03.2021 - 3 TaBV 3/21

    Einigungsstellenbestellung, Rechtsschutzbedürfnis, Informationspflicht,

    Strebt der andere Beteiligte die Bildung einer Einigungsstelle mit einem anderen Regelungsgegenstand an, steht es ihm frei, ein eigenes Bestellungsverfahren einzuleiten (vgl. LAG Hessen, B. v. 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15 - Rn. 22; LAG Rheinlandpfalz, B. v. 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20 - Rn. 24).

    Nach der Einlegung eines Widerantrags durch den in erster Instanz unterliegenden Beteiligten müsste dem Antragsteller nach § 87 Abs. 3 S. 2 ArbGG eine weitere Erwiderungsfrist gesetzt werden, wodurch sich entgegen der Konzeption von § 100 ArbGG Raum für Verzögerungsstrategien der die Bildung einer Einigungsstelle ablehnenden Stelle bieten würde (vgl. LAG Hessen, B. v. 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15 Rn. 22; ebenso LAG RheinlandPfalz, B. v. 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20 - Rn. 24).

  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 7 Ta 261/21

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren über die Einsetzung einer Einigungsstelle

    Berücksichtigt man aber, dass es bei der Bemessung des Gegenstandswertes auch darum geht, eine adäquate Grundlage für die Vergütung des Rechtsanwaltes zu finden, so meint die Beschwerdekammer, dass es keinen Unterschied macht, ob im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die Frage zu klären ist, ob die Betriebspartner im Sinne des § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vor Anrufung des Arbeitsgerichts in ausreichendem Maße verhandelt haben (hierzu LAG Rheinland-Pfalz v. 08.01.2021, 5 TaBV 16/20 juris), oder ob sich eine Einigungsstelle als offensichtlich unzuständig erweisen würde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2022 - 2 TaBV 8/22

    Errichtung einer Einigungsstelle - Arbeitnehmerbeschwerde

    Im Hinblick auf diesen Beschleunigungszweck bleibt es der Einschätzung jedes Betriebspartners überlassen, ob er die weitere Führung von Verhandlungen aufgrund des Verhaltens der anderen Partei für aussichtslos hält und das Scheitern der - mit Verständigungswillen geführten - Verhandlungen erklärt, um nunmehr die Einigungsstelle anzurufen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 08. Januar 2021 - 5 TaBV 16/20 - Rn. 31 ; LAG Berlin-Brandenburg 09. April 2014 - 4 TaBV 638/14 - Rn. 110).
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