Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 40 Abs 1 BetrVG, § 37 Abs 6 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 87 Abs 2 S 3 Halbs 2 ArbGG, § 81 Abs 3 S 1 ArbGG
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung - Anspruch auf Freistellung von Schulungskosten - Antragsänderung im Beschwerdeverfahren - IWW
§ 613a BGB, § ... 111 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 2 Satz 3 2. Halbs. ArbGG, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 37 Abs. 2 BetrVG, §§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ArbGG § 83 Abs. 3
Beteiligungsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 15.08.2017 - 8 BV 18/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09
Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Der Betriebsrat ist zwar grundsätzlich berechtigt durchzusetzen, dass seine Mitglieder zur Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG von der Arbeitspflicht befreit werden (vgl. BAG 29.06.2011 - 7 ABR 135/09 - Rn. 13).Für die begehrte zusätzliche Entscheidung auf "Duldung der Teilnahme" besteht kein Rechtsschutzinteresse, denn die Arbeitsbefreiung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG setzt keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus (vgl. zu § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 29.06.2011 - 7 ABR 135/09 - Rn. 19 mwN).
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09
Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats sind wegen ihres vom Betriebsrat abgeleiteten Rechts beteiligt, solange sie Inhaber von Freistellungs- oder Kostenerstattungsansprüchen sind (vgl. BAG 17.11.2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 13 mwN). - BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09
Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Vorliegend hat der Betriebsrat durch die Änderung der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung keinen völlig neuen Streitstoff in das Verfahren eingeführt, vielmehr kann bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Verfahrensführung berücksichtigt werden (dazu BAG 15.03.2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 32).
- BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10
Schulung für Betriebsratsmitglieder
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. für die st. Rspr. BAG 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25 mwN). - BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (vgl. BAG 27.05.2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 15 mwN). - BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15
Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Dem Betriebsrat steht aber nicht das Recht zu, den Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung seiner Mitglieder geltend zu machen (vgl. BAG 21.03.2017 - 7 ABR 17/15 - Rn. 15 ff). - BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15
Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Maßgeblich für die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Antragsänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Beteiligten führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. für die Berufung BAG 14.06.2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 39 mwN). - BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17
Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 24.10.2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9 mwN).