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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17   

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https://dejure.org/2018,43268
LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17 (https://dejure.org/2018,43268)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.08.2018 - 4 Sa 84/17 (https://dejure.org/2018,43268)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. August 2018 - 4 Sa 84/17 (https://dejure.org/2018,43268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsnehmerkündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; KSchG § 1 Abs. 1
    Diebstahl, geringwertiger; Kündigung, fristlose; Kündigung, ordentliche; Kündigung- Entwendung geringwertiger Sachen

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Küchenhilfe in einem Seniorenpflegeheim wegen Mitnahme von Lebensmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung von wertlosem Abfall?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
    Entscheidend ist der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der damit verbundene Vertrauensbruch (BAG v. 10.06.2016 - 2 AZR 541/09 - Rz. 30; AP Nr. 229 zu § 626 BGB).
  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP Nr. 210 zu § 626 BGB; BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -, BAGE 92, 184; BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - Rz. 21 m. w. N., AP Nr. 220 zu § 626 BGB).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP Nr. 210 zu § 626 BGB; BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -, BAGE 92, 184; BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP Nr. 210 zu § 626 BGB; BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -, BAGE 92, 184; BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP Nr. 210 zu § 626 BGB; BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -, BAGE 92, 184; BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • ArbG Koblenz, 26.01.2017 - 7 Ca 1706/16

    Kündigung bei Mitnahme von zu entsorgenden Lebensmitteln

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 84/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.01.2017 - 7 Ca 1706/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:.
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