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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19   

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https://dejure.org/2020,45873
LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19 (https://dejure.org/2020,45873)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2020 - 8 Sa 411/19 (https://dejure.org/2020,45873)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2020 - 8 Sa 411/19 (https://dejure.org/2020,45873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 126 Abs 1 BGB, § 164 Abs 1 BGB, § 623 BGB, § 709 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
    Kündigung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Kündigungserklärung - Schriftform - Vertretung - Weiterbeschäftigung - Zwischenzeugnis

  • IWW

    § 1 Abs. 2 KSchG, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, §§ 4 Satz 1, 7 KSchG, §§ 253 Abs. 1, 167 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 623 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 BGB, §§ 164 ff. BGB, § 164 Abs. 1 BGB, §§ 180 Satz 2, 177 ff. BGB, §§ 623, 126 Abs. 1 BGB, § 709 Abs. 1 BGB, § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 23 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 23 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG, § 631 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 ZPO, § 275 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18

    Auch wenn die Partei bei Vertragsschluss den Formmangel kennt, kann sie sich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Hiervon kann nur dann abgewichen werden, wenn der Unterzeichner durch weitere Zusätze bei seiner Unterschrift für den Rechtsverkehr hinreichend erkennbar verdeutlicht, dass sein Handzeichen zugleich die erforderlichen Handzeichen der übrigen Personen ersetzen soll, etwa durch den Vertretungszusatz "in Vertretung" ("i.V.") idealerweise unter namentlicher Benennung der übrigen Erklärenden, genügen kann uU der Zusatz "in Auftrag" ("i.A."; bezeichnet idR bloße Botenstellung, vgl. zur weitergehenden Auslegung dieses Zusatzes: BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 15; LAG Nürnberg 8. Juni 2000 - 2 Ta 65/00 - zu II 2 b cc der Gründe, NZA-RR 2000, 547) oder bildhaft durch Hinzufügung eines autorisierten Firmenstempels an die Unterschrift (OLG Hamburg 20. Dezember 2018 - 4 U 60/18 - zu II 1 der Gründe mwN, BeckRS 2018, 42020; BGH 23. Januar 2013 - XII ZR 35/11 - Rn. 14).

    Umso mehr bedarf es einer Klarstellung dieses Vertretungsverhältnisses durch den Handelnden bei Leistung der Unterschrift (vgl. auch OLG Hamburg 20. Dezember 2018 - 4 U 60/18 - zu II 1 der Gründe mwN, BeckRS 2018, 42020).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Der vom Großen Senat des BAG entwickelte prozessuale Weiterbeschäftigungsanspruch besteht während des Kündigungsschutzverfahrens solange fort, als eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses spricht und eine Interessenabwägung im übrigen ein überwiegendes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers vor dem Beendigungsinteresse des Arbeitgebers ergibt (BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - juris).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Da § 23 Abs. 1 KSchG nicht allein auf die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehende Mitarbeiterzahl abstellt, sondern auf die "in der Regel beschäftigen" Arbeitnehmer, hat der Arbeitgeber im Rahmen der sekundären Darlegungslast darzulegen, dass der Mitarbeiterbestand bei Kündigungszugang ein nachhaltiger und auf Dauer bestehender Bestand ist (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 24).
  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Der Zwischenzeugnisanspruch als arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Beklagten folgt denselben Grundsätzen wie der prozessuale Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. Hessisches LAG 28. März 2003 - 12 SaGa 1744/02 - zu II 2 der Gründe, juris) und bestand deshalb ebenfalls.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.04.2010 - 6 Sa 276/09

    Kündigung durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Schriftform bei Unterzeichnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Deshalb war es vorliegend erforderlich, dass der Vertretungszusatz sich aus der Unterschrift selbst hinreichend deutlich ergibt und den Willen des Unterzeichnenden zur Erfüllung des Formerfordernisses für alle Vertragspartner auf Arbeitgeberseite gegenüber dem Rechtsverkehr hinreichend deutlich erkennen lässt (aA LAG Sachsen-Anhalt 12. April 2010 - 6 Sa 276/09 - zu bbb der Gründe, BeckRS 2010, 75846 [bloße Nennung der GbR im Briefkopf soll genügen]), etwa durch den Vertretungszusatz "in Vertretung" ("i.V."), uU auch durch "in Auftrag" ("i.A.") oder bildhaft durch Hinzufügung eines Firmenstempels an die Unterschrift.
  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    cc) Lediglich klarstellend war auf die Erläuterungen des Klägers im Berufungstermin hin der Tenor des arbeitsgerichtlichen Urteils zu Ziffer 2 (Weiterbeschäftigung) dahingehend zu ergänzen, dass die Weiterbeschäftigung als Leiter der Pflanzenproduktion begehrt wird, denn die Vollstreckbarkeit des Beschäftigungstitels erfordert als Mindestangabe die Bezeichnung der begehrten Tätigkeit (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 24).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des betrieblichen Geltungsbereichs nach § 23 KSchG liegt zwar beim Arbeitnehmer, es sind jedoch die Grundsätze der gestuften Darlegungs- und Beweislast anzuwenden, weil die Arbeitgeberseite naturgemäß ohne weiteres über die erforderlichen Informationen zur Mitarbeiterzahl und zur Betriebsorganisation verfügt, die der Arbeitnehmerseite regelmäßig verschlossen sind - sekundäre Darlegungslast (vgl. BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 18 ff., 23; BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - zu B I 2 a der Gründe; ErfKo/Kiel 20. Aufl. KSchG § 23 Rn. 13).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Mag auch die Stelle "Leiter der Pflanzenproduktion" aufgrund einer Entscheidung der "Gesellschafter der Feldproduktion" entfallen sein, so hat die Beklagte doch nicht dargelegt, dass auch angesichts der weitreichenden Versetzungsklausel in § 3 Satz 2 des Arbeitsvertrags eine Beschäftigung des Klägers gänzlich unmöglich sei (vgl. dazu BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 30, 42).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    b) Damit war der Weiterbeschäftigungsanspruch nur dann von den Folgekündigungen berührt, wenn diese den Bestand des Arbeitsverhältnisses der Parteien in Frage gestellt hätten (vgl. BAG 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85 - zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19
    Es genügte deshalb für die Belange des § 4 Satz 1 KSchG, dass der Kläger eine der Ausfertigungen innerhalb der dreiwöchigen Klageerhebungsfrist mit der Kündigungsschutzklage angegriffen hat (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 38), wovon das Gericht nach dem insoweit pauschalen Vortrag der darlegungspflichtigen Beklagten ausging: die Kündigung vom 27. September 2019 wurde mit dem Kündigungsschutzantrag zum Aktenzeichen 5 Ca 744/19 angegriffen, die Kündigung vom 20. November 2019 mit dem Kündigungsschutzantrag zum Aktenzeichen 5 Ca 787/19.
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2017 - 2 Sa 964/17

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot

  • LAG Nürnberg, 08.06.2000 - 2 Ta 65/00

    Arbeitsgerichtsverfahren: Unterzeichnung der Einspruchsschrift gegen ein

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2009 - 10 Sa 594/09

    Schriftformerfordernis bei Kündigung durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts;

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZR 35/11

    Schriftformerfordernis für Mietvertrag: Unterschrift nur eines Gesellschafters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2021 - 7 Sa 123/21

    Unzulässigkeit der Berufung wegen unterlassener Vollmachtsvorlage

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies durch Urteil vom 8. September 2020 unter dem Az. 8 Sa 411/19 die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurück.

    Es hat - zusammengefasst - zur Begründung ausgeführt, die streitbefangenen Kündigungen seien bereits aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 Sa 411/19 unwirksam.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akte Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau Az. 8 Ca 845/18 ( Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az. 8 Sa 411/19 ) beigezogen.

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