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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19 (https://dejure.org/2020,48542)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2020 - 8 Sa 485/19 (https://dejure.org/2020,48542)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2020 - 8 Sa 485/19 (https://dejure.org/2020,48542)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Teilurteil neben der Teilbarkeit des Streitgegenstands voraussetzt, dass die Entscheidung über den Teil unabhängig davon sein muss, wie über den Rest des noch anhängigen Streitgegenstands entschieden wird (BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29; BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 41).

    Es reicht aus, dass es zu einer widersprechenden Entscheidung (erst) infolge einer späteren Änderung der Beurteilung durch das entscheidende Gericht oder einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht kommen kann (vgl. BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12; Zöller/Feskorn 33. Aufl. ZPO § 301 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    Hinzu kommt, dass mit der zulässigen und uneingeschränkten Berufung des Klägers der gesamte Streitstoff der ersten Instanz dem Berufungsgericht zur Entscheidung angefallen ist (vgl. Gruber/Stöbe NZA 2018, 826 [827]; BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 27; BGH 27. September 2006 - VIII ZR 19/04 - Rn. 16).
  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Teilurteil neben der Teilbarkeit des Streitgegenstands voraussetzt, dass die Entscheidung über den Teil unabhängig davon sein muss, wie über den Rest des noch anhängigen Streitgegenstands entschieden wird (BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29; BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 41).
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    Hinzu kommt, dass mit der zulässigen und uneingeschränkten Berufung des Klägers der gesamte Streitstoff der ersten Instanz dem Berufungsgericht zur Entscheidung angefallen ist (vgl. Gruber/Stöbe NZA 2018, 826 [827]; BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 27; BGH 27. September 2006 - VIII ZR 19/04 - Rn. 16).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    - An-Sich-Ziehen der Widerklage in das Berufungsverfahren durch Beschluss der Kammer (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 23; BAG 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - zu B I 4 c aa der Gründe; BAG 12. August 1993 - 6 AZR 553/92 - juris-Rn. 36),.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    Während einfach gelagerte und wirtschaftlich eher unbedeutende Aspekte, wie zB die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, aus der ersten Instanz in das zweitinstanzliche Kündigungsschutzverfahren zur einheitlichen Entscheidung gezogen werden können (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 - zu A II 1.2 der Gründe, BeckRS 2016, 110820), verbietet sich das vorliegend ausnahmsweise angesichts der hohen wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität des erstinstanzlichen Streitgegenstands.
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    Es reicht aus, dass es zu einer widersprechenden Entscheidung (erst) infolge einer späteren Änderung der Beurteilung durch das entscheidende Gericht oder einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht kommen kann (vgl. BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12; Zöller/Feskorn 33. Aufl. ZPO § 301 Rn. 12 mwN).
  • OLG Naumburg, 28.02.2002 - 3 U 51/01

    Verbot der Abtrennung von Klage und Widerklage bei rechtlichem Zusammenhang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    Vorliegend kam hinzu, dass gemäß § 145 Abs. 2 ZPO die Abtrennung einer Klage von einer Widerklage ausgeschlossen ist, wenn zwischen beiden ein rechtlicher Zusammenhang iSd. § 33 ZPO zB in Gestalt eines einheitlichen Lebenssachverhalts besteht (Zöller/Greger 33. Aufl. ZPO § 145 Rn. 8; Zöller/Schultzky 33. Aufl. ZPO § 33 Rn. 4) Auf eine ermessensfehlerhafte Abtrennung wiederum könnte die Revision gegen das Berufungsurteil gestützt werden, wenn sich die durch das Urteil beschwerte Partei gerade auf eine Unzulässigkeit der Abtrennung beruft (vgl. BGH 6. Juli 1995 - I ZR 20/93 - NJW 1995, 3120, OLG Naumburg 28. Februar 2002 - 3 U 51/01 - zu I der Gründe, NJOZ 2002, 2429).
  • OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11

    Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Übertragungsfehler und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    Denn ob eine solche Prozesstrennung zur Vermeidung eines unzulässigen Teilurteils oder gar zu dessen Heilung zulässig ist, ist schon im Grundsatz streitig (Toussaint, FD-ZVR 2012, 334281; aA OLG Hamm 15. November 2011 - I-2 U 65/11 - NJW 2012, 1743).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
    § 68 ArbGG hindert die Zurückverweisung vorliegend nicht, weil der dort angesprochene Mangel im Verfahren nur ein solcher iSd. § 537 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 5. Dezember 2018 - 2 Sa 46/17 - BeckRS 2018, 42491 Rn. 51 ff.; BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 29; Schwab/Weth 5. Aufl. § 68 ZPO Rn. 2, 4 mwN).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 2 Sa 46/17

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Vermögensdelikte - Parteianhörung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    Eine solche Arbeitserleichterung für das Gericht wird in der Regel dann anzunehmen sein, wenn die betreffenden Gegenstände in einer einzigen Entscheidung behandelt werden können und ein Teilurteil über einen der Gegenstände wegen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht ergehen darf, weil die Gegenstände auf derselben Tatsachengrundlage beruhen und in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (vgl. dazu auch LAG Rheinland-Pfalz 8. September 2020 - 8 Sa 485/19 - [Unzulässigkeit eines Teilurteils]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 203/22

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11; BAG 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 13; BGH 20.05.2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, 18; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2020 - 8 Sa 485/19 - Rn. 67 ; jeweils mwN).
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