Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 242 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 83 Abs 3 PersVG RP
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Entfernung aus Personalakte - Neuerteilung Leistungsbeurteilung - arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitsverweigerung: Nichtteilnahme Abteilungsbesprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 20.09.2017 - 5 Ca 1602/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17
Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er stattdessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will (BAG v. 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 -, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung). - BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
Abmahnung wegen Minderleistung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17
Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 -, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Abmahnung, m. w. N.). - BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88
Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17
Unterlässt es der Arbeitgeber wie vorliegend, den Personalrat über die Gegendarstellungen in Kenntnis zu setzen, so führt dies dazu, dass es an einer ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats fehlt (BAG v. 31.08.1989 - 2 AZR 453/88 - EzA § 102 BetrVG 1952 Nr. 75). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17
Da die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage obsiegt und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse der Beklagten begründen könnten, die Klägerin nicht weiterzubeschäftigen, hat diese einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits (BAG v. 27.02.1985 - GS 1/84 - Rz. 94, juris). - BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
Meinungsfreiheit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17
Entsprechendes gilt, wenn die Abmahnung ein über ihren Zweck hinausgehendes Unwerturteil über die Person des Arbeitnehmers enthält (BAG v. 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 -, AP Nr. 9 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
Beschäftigungsanspruch - Leistungsbewertung - Abmahnung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 8. November 2018 ( 4 Sa 451/17 ) zurückgewiesen.Es habe nicht beachtet, dass die Zuweisung des neuen Tätigkeitsbereichs mit der Bearbeitung von Legitimationsdaten nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit im Anschluss an den erfolgreich geführten Vorprozess (5 Ca 1602/16; 4 Sa 451/17 ) erfolgt sei.
Wie im Vorprozess (5 Ca 1602/16, 4 Sa 451/17 ) zutreffend entschieden, habe die Beklagte aufgrund der aufgezeigten Fehler eine Neubescheidung vorzunehmen.
Dem Klageantrag zu 2) für das Kalenderjahr 2015 steht die Rechtskraft des Urteils vom 8. November 2018 ( LAG Rheinland-Pfalz 4 Sa 451/17 ) nicht entgegen.
c) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Berufungskammer nicht daran gebunden, dass die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 8. November 2018 ( 4 Sa 451/17 ) einen Anspruch auf Neuerteilung der systematischen Leistungsbewertung für das Kalenderjahr 2015 "ohne Berücksichtigung der Abmahnungen vom 11. Mai 2015 und 24. Juli 2015" bejaht hat.