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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17 (https://dejure.org/2018,48885)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.11.2018 - 5 Sa 485/17 (https://dejure.org/2018,48885)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 2018 - 5 Sa 485/17 (https://dejure.org/2018,48885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Übernahme des Dienstfahrzeugs nebst Rest-Darlehensverpflichtung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Übernahme des Dienstfahrzeugs nebst Rest-Darlehensverpflichtung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung zur Übernahme des Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann unwirksam sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (vgl. BAG 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 29 mwN).

    Wenn der Arbeitgeber dieses Risiko trägt, ist das grundsätzlich nicht als unbillig anzusehen (vgl. BAG 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 39).

    § 306 BGB sieht eine solche Rechtsfolge nicht vor (vgl. BAG 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 36 mwN).

    Das Festhalten am Vertrag stellt sich für die Beklagte nicht als unzumutbare Härte iSd. § 306 Abs. 3 BGB dar, bei der ausnahmsweise eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht käme (vgl. BAG 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 mwN).

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB finden neben den § 305c Abs. 2 und § 306 auch die §§ 307 bis 309 BGB auf solche vorformulierten Vertragsbedingungen selbst dann Anwendung, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Arbeitnehmer aufgrund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (sog. Einmalbedingungen: zB BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 16 mwN).

    Vorformuliert sind Bedingungen schon dann, wenn sie von der einen Seite vor Vertragsschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 20; 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 29 mwN).

    Er hat konkret darzulegen, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 23 mwN).

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Unabhängig davon, dass die Beklagte keine Gegenforderung gegen den Kläger hat, wäre eine Aufrechnung mit Nettozahlungsansprüchen gegen eine Bruttoentgeltforderung nicht statthaft (vgl. BAG 20.06.2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 44 mwN).
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 24.08.2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 26 mwN).
  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Im Übrigen hat die Beklagte nicht dargelegt, welchen Teil ihrer Gesamtforderung sie mit der Widerklage geltend macht und welchen sie durch die erklärte Aufrechnung als erledigt ansieht (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 23.02.2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 18 mwN).
  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 522/14

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Anforderungen an die hinreichende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Daher reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (vgl. BGH 19.11.2014 - XII ZB 522/14 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Vorformuliert sind Bedingungen schon dann, wenn sie von der einen Seite vor Vertragsschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 20; 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 29 mwN).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Das ist bei wechselseitiger Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Beklagten und des Klägers bei der gebotenen typisierenden Betrachtung nicht interessengerecht (vgl. BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 17).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11

    Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    (3) Eine unangemessene Benachteiligung des Klägers ergibt sich vorliegend schon daraus, dass die Klausel in nicht zu rechtfertigender Weise die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Klägers verkürzt, weil sie die Ausübung seines Kündigungsrechts unzulässig erschwert (vgl. BAG 12.09.2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 28 mwN).
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
    Eine Abwälzung dieses Risikos auf den Arbeitnehmer ist nicht gerechtfertigt (vgl. BAG 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 - Rn. 36).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07

    Eigenanteil - Leasingrate - Dienstwagen - Arbeitnehmerkündigung - AGB-Kontrolle

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