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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20 (https://dejure.org/2020,50213)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2020 - 8 Sa 130/20 (https://dejure.org/2020,50213)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 8 Sa 130/20 (https://dejure.org/2020,50213)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Dieser Prüfungsmaßstab gilt für die vertragsrechtlich erforderliche Änderungskündigung unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (st. Rspr., BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - zu B I der Gründe mwN; BAG 19. März 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe).

    Fehlt es an einer solchen Vergütungsordnung, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungs- und Beweislast jedoch durch Sachvortrag verdeutlichen, dass die angebotene neue Vergütung im Verhältnis zur geleisteten Arbeit angemessen ist (LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2011 - 5 Sa 393/11 - zu II der Gründe, BeckRS 2012, 67859; BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 33; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - zu I 2 c aa 3 b der Gründe).

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 Rn. 11).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 Rn. 11; BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 30; ErfKo/Oetker 21. Aufl. KSchG § 2 Rn. 47 f.).

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 Rn. 11; BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 30; ErfKo/Oetker 21. Aufl. KSchG § 2 Rn. 47 f.).

    Wenn etwa durch das Änderungsangebot neben dem Tätigkeitsbereich auch die Vergütung geändert werden soll, sind beide Elemente je für sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen (BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 31; ErfKo/Oetker 21. Aufl. KSchG § 2 Rn. 39 mwN).

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Dieser Prüfungsmaßstab gilt für die vertragsrechtlich erforderliche Änderungskündigung unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (st. Rspr., BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - zu B I der Gründe mwN; BAG 19. März 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe).

    Es wäre deshalb an der Beklagten gewesen, die mangelnde Eignung des Klägers anhand seiner Arbeit im Vertretungszeitraum substantiiert in Frage zu stellen oder jedenfalls auf die klägerseits gerügte Sozialauswahl einzugehen und die Sozialdaten des Herrn S. (und mit Blick auf den klägerischen Vortrag auch die des Herrn B. als Neubesetzung der Stelle Teamleiter Repair & Specials) darzulegen, damit das Gericht erkennen kann, ob die Bevorzugung insbesondere des Herrn S. vor dem Kläger entsprechend § 1 Abs. 3 Satz 2 iVm. § 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt war (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41; BAG 19. März 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe; ErfKo/Oetker 21. Aufl. KSchG § 2 Rn. 52).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG ist damit nicht etwa die Wirksamkeit der Kündigung oder die Rechtmäßigkeit der Änderung der tatsächlichen "Arbeitsbedingungen", sondern die Rechtmäßigkeit der Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen bei Zugang der Kündigung bis einschließlich zum Änderungstermin (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 24 mwN; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 36; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 21).

    Die vermeintliche Vertragsänderung bestätigt nur deklaratorisch, was ohnehin schon vertraglich galt und vom Arbeitgeber einseitig durch Weisung rechtmäßig herbeigeführt werden konnte (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 36; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 21; Verstege RdA 2010, 302 ff.).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Gleiches gilt für die Einzelheiten der Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG (vgl. dazu BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 18).

    Es wäre deshalb an der Beklagten gewesen, die mangelnde Eignung des Klägers anhand seiner Arbeit im Vertretungszeitraum substantiiert in Frage zu stellen oder jedenfalls auf die klägerseits gerügte Sozialauswahl einzugehen und die Sozialdaten des Herrn S. (und mit Blick auf den klägerischen Vortrag auch die des Herrn B. als Neubesetzung der Stelle Teamleiter Repair & Specials) darzulegen, damit das Gericht erkennen kann, ob die Bevorzugung insbesondere des Herrn S. vor dem Kläger entsprechend § 1 Abs. 3 Satz 2 iVm. § 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt war (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 41; BAG 19. März 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe; ErfKo/Oetker 21. Aufl. KSchG § 2 Rn. 52).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG ist damit nicht etwa die Wirksamkeit der Kündigung oder die Rechtmäßigkeit der Änderung der tatsächlichen "Arbeitsbedingungen", sondern die Rechtmäßigkeit der Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen bei Zugang der Kündigung bis einschließlich zum Änderungstermin (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 24 mwN; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 36; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 21).

    Die vermeintliche Vertragsänderung bestätigt nur deklaratorisch, was ohnehin schon vertraglich galt und vom Arbeitgeber einseitig durch Weisung rechtmäßig herbeigeführt werden konnte (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 36; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 21; Verstege RdA 2010, 302 ff.).

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Der Klage ist dementsprechend allein aufgrund der vom Arbeitnehmer pauschal erhobenen Rüge eines Auswahlfehlers stattzugeben (LAG Hamm 6. Dezember 2006 - 2 Sa 390/06 - zu II 1 der Gründe, juris; BAG 21. Juli 1988 - 2 AZR 75/88 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2011 - 5 Sa 393/11

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Fehlt es an einer solchen Vergütungsordnung, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungs- und Beweislast jedoch durch Sachvortrag verdeutlichen, dass die angebotene neue Vergütung im Verhältnis zur geleisteten Arbeit angemessen ist (LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2011 - 5 Sa 393/11 - zu II der Gründe, BeckRS 2012, 67859; BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 33; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - zu I 2 c aa 3 b der Gründe).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
    Insoweit galt in Ermangelung eines substantiierten Vortrags der Beklagten zu den Sozialdaten der um die offene Stelle konkurrierenden Arbeitnehmer die pauschale Rüge der Sozialauswahl durch den Kläger gemäß § 138 Abs. 2 ZPO als zugestanden (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - Rn. 35; KR-Griebeling 10. Aufl. KSchG § 1 Rn. 686 mwN).
  • LAG Hamm, 06.12.2006 - 2 Sa 390/06

    Darlegungs- und Beweislast des gekündigten Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2012 - 5 Sa 273/12

    Änderungskündigung - Änderungsangebot - Verstoß gegen das Eindeutigkeitsgebot

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22

    Versetzung - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Diese Änderungskündigung war Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern mit dem Az. 3 Ca 1220/19 sowie vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Az. 8 Sa 130/20 .

    Diese Berechtigung ist jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Nr. 2 des Arbeitsvertrages ("vorübergehend bis zu sechs Monaten") auf die Dauer von sechs Monaten begrenzt (so auch LAG Rheinland-Pfalz 08.12.2020 - 8 Sa 130/20 - Rn. 86 , juris).

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