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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16   

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https://dejure.org/2017,32403
LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16 (https://dejure.org/2017,32403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.03.2017 - 2 Sa 440/16 (https://dejure.org/2017,32403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. März 2017 - 2 Sa 440/16 (https://dejure.org/2017,32403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 AGG, § 106 S 1 GewO, § 15 Abs 2 AGG, § 6 Abs 3 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Arbeitnehmerstatus einer Dozentin - Benachteiligung wegen angenommener Behinderung - Hepatitis C

  • IWW

    § 1 AGG, § ... 106 GewO, § 22 AGG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 15 Abs. 2 AGG, § 4 KSchG, § 1 Abs. 1 HeilprG, § 613 BGB, § 65 ArbGG, §§ 17 a Abs. 5 GVG, 65 ArbGG, § 6 Abs. 3 AGG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 Halbsatz 2 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 8 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus einer Dozentin - Benachteiligung wegen angenommener Behinderung - Hepatitis C

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Arbeits- und freiem Mitarbeiterverhältnis; Schädigung einer Dozentin in einer Heilpraktikerschule wegen einer behinderungsbezogenen Benachteiligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behinderung; Benachteiligungsverbot; Diskriminierung; Dozent; Entschädigung; Heilpraktiker; Hepatitis-C-Infektion

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Arbeits- und freiem Mitarbeiterverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus einer Dozentin - Benachteiligung wegen angenommener Erkrankung an Hepatitis C

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Es reicht aus, wenn eine Anknüpfung der Kündigung an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommt ( BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 44, NZA 2014, 372 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 48 und 56 ff., NZA 2014, 372 ) hat sowohl eine symptomlose HIV-Infektion als auch eine chronische Hepatitis-C-Erkrankung eine Behinderung i.S.d. AGG zur Folge.

    Auf einen bestimmten GdB kommt es nicht an ( BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 57, NZA 2014, 372 ).

    Eine solche Ungleichbehandlung ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium (unterbliebene Mitteilung einer ansteckenden Krankheit) unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund (Behinderung) steht und damit kategorial ausschließlich Träger eines Diskriminierungsmerkmals trifft ( BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46, NZA 2014, 372 ).

    Die Frage, ob die Hepatitis-C-Infektion der Klägerin als "dozenturbehindernde" Erkrankung ihrem Einsatz als Dozentin tatsächlich entgegensteht und deshalb die unterbliebene Mitteilung der Erkrankung zur Begründung der Kündigung herangezogen werden kann, ist auf der Ebene der Rechtfertigung (§ 8 Abs. 1 AGG) zu entscheiden und schließt nicht bereits die Annahme einer Benachteiligung wegen der Behinderung von vornherein aus ( vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 47, NZA 2014, 372 ).

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Eine persönliche Abhängigkeit kann nicht durch die inhaltliche Festlegung des zu behandelnden Stoffs, sondern nur durch methodische und didaktische Anweisungen entstehen ( vgl. BAG 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - Rn. 30, NA 1992, 407; BAG 09. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 33, NZA-RR 2004, 9; BAG, 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 35, NZA-RR 2014, 263 ).

    Die vertragliche Festlegung der Unterrichtszeiten führt zudem dazu, dass die Beklagte diese nicht einseitig, sondern nur einvernehmlich ändern kann ( vgl. BAG 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - Rn. 33, NZA 1992, 407 ).

    Diese Bindung besagt nichts über eine persönliche Abhängigkeit ( BAG 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - Rn. 34, NZA 1992, 407 ).

    Die inhaltliche und zeitliche Festlegung der Dienstleistung durch vertragliche Vereinbarung schränkte einerseits die Dispositionsmöglichkeiten der Beklagten ein und verschaffte andererseits der Klägerin eine sichere Entscheidungsgrundlage, die ihr die anderweitige Disposition über ihre Arbeitskraft erleichterte ( vgl. hierzu auch BAG 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - Rn. 36 und 37, NZA 1992, 407 ).

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund i.S.v. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund i.S.v. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 25, juris ).

    § 22 AGG sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den haftungsbegründenden Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor ( BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 26, juris ).

    Nach § 22 AGG genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist ( BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 27, juris ).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Von dem Begriff des Zugangs zur Erwerbstätigkeit wird aber nicht nur der erstmalige, sondern auch der fortgesetzte Zugang nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses eines Organmitgliedes oder Selbständigen erfasst ( BGH 23. April 2012 - II ZR 163/10 - Rn. 20, BGHZ 193, 110; Münchener Kommentar zum BGB 7. Aufl. § 2 AGG Rn. 7; vgl. auch VGH Baden-Württemberg 10. August 2016 - 5 S 852/16 - Rn. 12, juris ).

    Die Beweislastregelung des § 22 AGG findet auch auf Organmitglieder und Selbständige Anwendung, auch wenn sie nicht im 2. Abschnitt des AGG steht, wie es § 6 Abs. 3 AGG seinem Wortlaut nach für die Anwendbarkeit von Vorschriften auf Organmitglieder und Selbständige voraussetzt ( BGH 23. April 2012 - II ZR 163/10 - Rn. 26, BGHZ 193, 110 ).

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    aa) Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 7 Abs. 1 Halbsatz 2 AGG liegt eine ungerechtfertigte Benachteiligung eines Beschäftigten auch dann vor, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals bei der Benachteiligung nur annimmt ( BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 14, NZA 2010, 383 ).

    Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalls - wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns - und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen ( BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38, NZA 2010, 383 ).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Das Recht, Vertretungen abzulehnen, spricht gegen ein Arbeitsverhältnis ( BAG 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - Rn. 37, NZA 1992, 1125 ).

    Anders als bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen, die auch außerhalb der Unterrichtszeit und losgelöst von der ihnen übertragenen konkreten Unterrichtstätigkeit zu pädagogischen Arbeiten und zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben herangezogen werden können, standen alle Nebenaufgaben der Klägerin in untrennbarem Zusammenhang mit der vereinbarten Abwicklung einer bestimmten Lehrveranstaltung und dem jeweiligen Unterricht ( vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - Rn. 41, NZA 1992, 1125 ).

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Wird die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt, liegt der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge nahe ( BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 22 - 24, NZA-RR 2014, 263; BAG 09. März 2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 12 und 13, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167; BAG 09. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 29 und 30, NZA-RR 2004, 9 ).

    Eine persönliche Abhängigkeit kann nicht durch die inhaltliche Festlegung des zu behandelnden Stoffs, sondern nur durch methodische und didaktische Anweisungen entstehen ( vgl. BAG 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - Rn. 30, NA 1992, 407; BAG 09. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 33, NZA-RR 2004, 9; BAG, 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 35, NZA-RR 2014, 263 ).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Wird die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt, liegt der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge nahe ( BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 22 - 24, NZA-RR 2014, 263; BAG 09. März 2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 12 und 13, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167; BAG 09. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 29 und 30, NZA-RR 2004, 9 ).

    Eine persönliche Abhängigkeit kann nicht durch die inhaltliche Festlegung des zu behandelnden Stoffs, sondern nur durch methodische und didaktische Anweisungen entstehen ( vgl. BAG 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - Rn. 30, NA 1992, 407; BAG 09. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 33, NZA-RR 2004, 9; BAG, 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 35, NZA-RR 2014, 263 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 5 S 852/16

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Von dem Begriff des Zugangs zur Erwerbstätigkeit wird aber nicht nur der erstmalige, sondern auch der fortgesetzte Zugang nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses eines Organmitgliedes oder Selbständigen erfasst ( BGH 23. April 2012 - II ZR 163/10 - Rn. 20, BGHZ 193, 110; Münchener Kommentar zum BGB 7. Aufl. § 2 AGG Rn. 7; vgl. auch VGH Baden-Württemberg 10. August 2016 - 5 S 852/16 - Rn. 12, juris ).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16
    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben, und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war ( BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58, NZA 2012, 667 ).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

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