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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17 (https://dejure.org/2018,43901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2018 - 5 Sa 488/17 (https://dejure.org/2018,43901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2018 - 5 Sa 488/17 (https://dejure.org/2018,43901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 305c Abs 1 BGB ... mehr
    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen - Wiedereinsetzung

  • IWW

    § 15 Abs. 2 AGG, § ... 15 Abs. 4 AGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 199 Abs. 4 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 263 ZPO, § 307 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 233, 236 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 123 Abs. 1, § 119 Abs. 1 BGB, § 131 ZPO, §§ 124 Abs. 1, 121 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 3 Satz 1 MiLoG, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB, § 22 AGG, § 823 Abs. 1, 253 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 108 GewO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunft; Ausschlussfrist; Diskriminierung; Geschlecht; Kurierdienst; Stufenklage; Wiedereinsetzung; Diskriminierung aufgrund des Geschlechts; einzelvertragliche Ausschlussfristen

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    Finden sich keine sachlichen Einschränkungen, so fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 12 mwN).

    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 15 mwN).

    Sie ordnet eindeutig den Verfall der Ansprüche an, wenn diese nicht innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 18 mwN).

    Eine einzelvertragliche Verfallfrist, die wie § 17 Abs. 1 des Arbeitsvertrags vom 18.09.2012 eine Geltendmachung innerhalb eines Zeitraums von mindestens drei Monaten verlangt, begegnet in AGB-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BAG 17.10.2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    (3) Auf mangelnde Sprachkenntnisse kann sich die Klägerin in Ansehung des auf Deutsch abgeschlossenen Arbeitsvertrags nicht berufen; sie hat insoweit das Sprachrisiko übernommen (vgl. BAG 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 47 ff).

    Der Arbeitnehmer kann erkennen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, "verfallen" (also - untechnisch - in Wegfall geraten), wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (vgl. BAG 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 69 mwN).

    Zu diesen gehören bei richtlinienkonformer Auslegung des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB insbesondere persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, ferner Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation, wie etwa Überrumpelung, Belehrung oder untypische Sonderinteressen des Vertragspartners (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 42; 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 68 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    Zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs trägt die Beklagte vor, ihre Prozessbevollmächtigten hätten den als zuverlässig bekannten Zustelldienst, der ua. auf punktgenaue Zustellungen an demselben Tag spezialisiert sei, mit der Zustellung des Begründungsschriftsatzes (sowie der Schriftsätze in drei weiteren Verfahren 5 Sa 487/17, 5 Sa 489/17 und 5 Sa 490/17) beauftragt.

    Der private Zustelldienst sollte die Sendung (ebenso wie die Sendungen in den Verfahren 5 Sa 487/17, 5 Sa 489/17, und 5 Sa 490/17) in das ca. 40 Kilometer entfernte Mainz befördern und dort in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts einwerfen.

    Lediglich eine Sendung gelangte eher zufällig in den richtigen Nachtbriefkasten (5 Sa 490/17), während der Kurierfahrer eine Sendung irrtümlich in den Nachtbriefkasten des Landgerichts Mainz (5 Sa 489/17) gesteckt und zwei Sendungen (5 Sa 487/17 und 5 Sa 488/17) beim Pförtner des Abgeordnetenhauses abgegeben hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 5 Sa 511/13

    Diskriminierung, wenn Frau weniger verdient als Mann?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    Der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts, bei der mehrere Berufungsverfahren auf Zahlung von Lohndifferenzen und Entschädigungen anhängig waren (vgl. zB. LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 440/13, 5 Sa 511/13 und 5 Sa 412/15), ist aus diesen Verfahren bekannt, dass die anderen Klägerinnen bereits Anfang November 2012 ihre Ansprüche schriftlich geltend gemacht haben.

    Eine Vielzahl ihrer Arbeitskolleginnen hat dies auch im Anschluss an die Betriebsversammlung getan (vgl. zB. LAG Rheinland-Pfalz 14.08.2014 - 5 Sa 511/13; 13.05.2015 - 5 Sa 440/13; jeweils mit Anwaltsschreiben vom 09.11.2012).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2015 - 5 Sa 440/13

    Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - Erfüllung - Differenzvergütung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    Der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts, bei der mehrere Berufungsverfahren auf Zahlung von Lohndifferenzen und Entschädigungen anhängig waren (vgl. zB. LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 440/13, 5 Sa 511/13 und 5 Sa 412/15), ist aus diesen Verfahren bekannt, dass die anderen Klägerinnen bereits Anfang November 2012 ihre Ansprüche schriftlich geltend gemacht haben.

    Eine Vielzahl ihrer Arbeitskolleginnen hat dies auch im Anschluss an die Betriebsversammlung getan (vgl. zB. LAG Rheinland-Pfalz 14.08.2014 - 5 Sa 511/13; 13.05.2015 - 5 Sa 440/13; jeweils mit Anwaltsschreiben vom 09.11.2012).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 5 Sa 412/15

    Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - Verjährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    Der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts, bei der mehrere Berufungsverfahren auf Zahlung von Lohndifferenzen und Entschädigungen anhängig waren (vgl. zB. LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 440/13, 5 Sa 511/13 und 5 Sa 412/15), ist aus diesen Verfahren bekannt, dass die anderen Klägerinnen bereits Anfang November 2012 ihre Ansprüche schriftlich geltend gemacht haben.

    Nach der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2016 - 5 Sa 412/15 - Rn. 42) hat eine Arbeitnehmerin im Produktionsbetrieb der Beklagten positive Kenntnis von den einen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitsvergütung wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung begründenden Umständen - auch unter Berücksichtigung der Beweislastregel des § 22 AGG - dann, wenn sie weiß, dass ihr Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten Frauen generell schlechter vergütet als die Männer (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 13.01.2016 - 4 Sa 616/14 - Rn. 43, zu einem anderen Unternehmen der B.-Gruppe).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 2005 entschieden, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von nicht weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt (vgl. BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    Soweit die Klägerin die Anfechtung darauf stützt, dass sie den neuen Arbeitsvertrag innerhalb von zwei Tagen unterzeichnet zurückgeben sollte, verkennt sie, dass ein vom Anfechtungsgegner erzeugter Zeitdruck keine Drohung darstellt (vgl. BAG 09.03.1995 - 2 AZR 644/94 - Rn. 32).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    Das entspricht im Grundsatz der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 14.03.2012 - 10 AZR 172/11 - Rn. 39-41 mwN).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
    105 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, fallen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf denselben Lebenssachverhalt wie Ansprüche aus § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG gestützt werden, unter die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG (vgl. BAG 21.06.2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 50, 51).
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14

    Klage auf Zahlung von Differenzlohn wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung -

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

  • BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche

    Zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs trägt die Beklagte zu 1) vor, ihre Prozessbevollmächtigten hätten den als zuverlässig bekannten Zustelldienst, der ua. auf punktgenaue Zustellungen an demselben Tag spezialisiert sei, mit der Zustellung des Begründungsschriftsatzes (sowie der Schriftsätze in drei weiteren Verfahren 5 Sa 487/17, 5 Sa 488/17 und 5 Sa 490/17) beauftragt.

    Der private Zustelldienst sollte die Sendung (ebenso wie die Sendungen in den Verfahren 5 Sa 487/17, 5 Sa 488/17, und 5 Sa 490/17) in das ca. 40 Kilometer entfernte Mainz befördern und dort in den Nachtbriefkasten des Berufungsgerichts einwerfen.

    Lediglich eine Sendung gelangte eher zufällig in den richtigen Nachtbriefkasten (5 Sa 490/17), während der Kurierfahrer die Sendung im vorliegenden Rechtsstreit (5 Sa 489/17) irrtümlich in den Nachtbriefkasten des Landgerichts Mainz gesteckt und zwei Sendungen (5 Sa 487/17 und 5 Sa 488/17) beim Pförtner des Abgeordnetenhauses des rheinland-pfälzischen Landtags abgegeben hat.

    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat in seinem außergerichtlichen Anfechtungsschreiben offensichtlich auf einen unzutreffenden Textbaustein zurückgegriffen, den er gerichtsbekannt in den Verfahren von drei anderen Klägerinnen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 487/17, 5 Sa 488/17 und 5 Sa 490/17) verwendet hat.

    170 Ein Überraschungsmoment ist im Streitfall auch nicht deshalb gegeben, weil der Abschluss des (neuen) Arbeitsvertrags anderen Klägerinnen (vgl. 5 Sa 487/17, 5 Sa 488/17 und 5 Sa 490/17) am Tag der Betriebsversammlung vom 18.09.2012 angeboten worden ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 5 Sa 493/17

    Stufenklage - Auskunftsanspruch - geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung -

    Über die erstinstanzlichen Klageanträge auf Zahlung einer Entschädigung iHv. EUR 6.000,00 (Antrag II) und auf Erteilung von Gehaltsabrechnungen (Antrag III) hat das Arbeitsgericht im angefochtenen Teilurteil nicht entschieden, so dass keine Ausführungen veranlasst sind (vgl. hierzu ua. LAG Rheinland-Pfalz 09.08.2018 - 5 Sa 488/17 - zu II 2 und 3 der Gründe).
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