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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 (https://dejure.org/2020,10400)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 (https://dejure.org/2020,10400)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 2020 - 8 Sa 40/19 (https://dejure.org/2020,10400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 Abs 1 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 142 Abs 1 BGB
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher Verdachtskündigung

  • IWW

    § 307 BGB, § ... 123 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 286 ZPO, § 261 StPO, § 4 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Anfechtung; Anhörung; Aufhebungsvertrag; Aufklärug; sexuelle Belästigung; widerrechtliche Drohung; außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher Verdachtskündigung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher Verdachtskündigung ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Drohung mit fristloser Verdachtskündigung - Aufhebungsvertrag anfechtbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Dies widerspreche der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 (2 AZR 424/01) , wonach der Verdacht von Seiten des Arbeitgebers so konkretisiert werden müsse, dass der Arbeitnehmer sich substantiiert hierauf einlassen könne und auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 1960 (3 AZR 480/58) wonach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Erkenntnisse vorenthalten dürfe und auch die Quelle des Verdachts nennen müsse.

    Es verlangt also nicht uneingeschränkt die Bekanntgabe der "Quelle" (BAG 30. November 1960 - 3 AZR 480/58 - Rn. 26, juris).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Dies widerspreche der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 (2 AZR 424/01) , wonach der Verdacht von Seiten des Arbeitgebers so konkretisiert werden müsse, dass der Arbeitnehmer sich substantiiert hierauf einlassen könne und auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 1960 (3 AZR 480/58) wonach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Erkenntnisse vorenthalten dürfe und auch die Quelle des Verdachts nennen müsse.

    Danach muss die Anhörung sich auf einen konkretisierten Sachverhalt beziehen, wobei der Arbeitgeber dem Betroffenen keine wesentlichen Erkenntnisse vorenthalten darf (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - Rn. 34, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (LAG Rheinland-Pfalz 24. Januar 2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 55, 57, juris).

    Maßgeblich ist also insoweit der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissenstand des Arbeitgebers, der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte (LAG Rheinland-Pfalz 21. September 2017 - 5 Sa 61/17 - Rn. 49; 24. Januar 2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 62; vgl. auch BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - Rn. 27, juris).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ist Voraussetzung für die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12 - Rn. 20; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 21, juris) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Es genügt insoweit, dass die Kündigung den Einflussbereich des Arbeitgebers noch nicht verlassen hat, so dass die Einwirkung auf den Kündigungswillen noch möglich ist (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 81, juris).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Denn die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird nicht allgemein gegen jede Art von Beeinträchtigung durch eine Zwangslage geschützt, sondern nur gegen die rechtswidrige Beeinflussung durch arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - Rn. 19, juris).
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Der Freispruch in dem Strafverfahren hindert nicht die Annahme der Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dem eine eigene richterliche Würdigung auf Grundlage eines geringeren Beweismaßes (§ 286 ZPO gegenüber § 261 StPO) zu Grunde liegt und sich das Arbeitsgericht einer strafrechtlichen Bewertung enthält (BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 25, juris).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Sexuell bestimmt ist eine körperliche Berührung ohne Weiteres dann, wenn ihre Sexualbezogenheit aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds nach allgemeinem Verständnis erkennbar ist, wie etwa beim - auch kurzen - unmittelbaren Berühren der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale, und zwar unabhängig davon, ob die Körperteile bedeckt, bekleidet oder unbekleidet sind (BAG 02. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36, juris).
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ist Voraussetzung für die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12 - Rn. 20; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 21, juris) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
    Maßgeblich ist also insoweit der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissenstand des Arbeitgebers, der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte (LAG Rheinland-Pfalz 21. September 2017 - 5 Sa 61/17 - Rn. 49; 24. Januar 2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 62; vgl. auch BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - Rn. 27, juris).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).

    Zu berücksichtigen sind auch die - z. B. erst im Prozess gewonnenen - Ergebnisse weiterer Ermittlungen, die ein verständiger Arbeitgeber zuvor zur Aufklärung des Sachverhalts angestellt hätte, Die Darlegungslast ist insoweit abgestuft ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ).

  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger

    (vgl. BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77; LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2020 - 8 Sa 40/19; ErfKom-Müller-Glöge, 20. Aufl. 2020, § 620 Rn. 11a; Schaub-Lick, Arbeitsrechtshandbuch, 18. Aufl. 2019, § 122 Rn. 28; Lingemann/Chakrabarti NJW 2019, 2445, 2446).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen (BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 418/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2020 - 8 Sa 40/19 ).

    Dabei steht dem Tatsachengericht bei der Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ebenso wie bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "wichtiger Grund" (§ 626 Abs. 1 BGB) und "sozial gerechtfertigt" (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG) ein Beurteilungsspielraum zu (BAG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2020 - 8 Sa 40/19 ).

    Nur die von der Beklagten in diesem Zusammenhang vorgetragenen Umstände braucht die beweispflichtige Klägerin dann zu widerlegen ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2020 - 8 Sa 40/19 ).

  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).

    Die Darlegungslast ist insoweit abgestuft ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ).

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