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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 2 Sa 240/19   

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https://dejure.org/2020,32461
LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 2 Sa 240/19 (https://dejure.org/2020,32461)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.06.2020 - 2 Sa 240/19 (https://dejure.org/2020,32461)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 2 Sa 240/19 (https://dejure.org/2020,32461)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 2 Sa 240/19
    Die angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - sei von einer Schwarzgeldabrede ausgegangen, an der es hier bereits fehle.

    Das gilt entgegen der Annahme der Klägerin nicht nur im Falle der sog. Schwarzarbeit ( vgl. hierzu BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 24, NZA 2012, 145 ), sondern auch im Falle des von der Klägerin angeführten beiderseitigen Rechtsirrtums ( BAG 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - NZA 1988, 803; LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2010 - 9 Sa 580/09 - juris ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 9 Sa 580/09

    Rückforderung von Arbeitnehmeranteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 2 Sa 240/19
    Das gilt entgegen der Annahme der Klägerin nicht nur im Falle der sog. Schwarzarbeit ( vgl. hierzu BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 24, NZA 2012, 145 ), sondern auch im Falle des von der Klägerin angeführten beiderseitigen Rechtsirrtums ( BAG 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - NZA 1988, 803; LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2010 - 9 Sa 580/09 - juris ).
  • BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85

    Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 2 Sa 240/19
    Das gilt entgegen der Annahme der Klägerin nicht nur im Falle der sog. Schwarzarbeit ( vgl. hierzu BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 24, NZA 2012, 145 ), sondern auch im Falle des von der Klägerin angeführten beiderseitigen Rechtsirrtums ( BAG 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - NZA 1988, 803; LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2010 - 9 Sa 580/09 - juris ).
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