Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 319/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 2 BGB, § 263 Abs 1 StGB, § 286 Abs 1 S 1 ZPO, § 306 ZPO, § 307 S 1 ZPO
Schadensersatzanspruch wegen einer auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhenden ungerechtfertigten Vollstreckung - IWW
§ 717 Abs. 2 ZPO, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 306 ZPO, § 307 Satz 1 ZPO, § 313 b Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 850f Abs. 2 ZPO, § 850c ZPO, § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 Abs. 1, 2, 22, 23 StGB, § 286 Abs. 1 ZPO, §§ 415, 417 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- ra.de
- RA Kotz
Unerlaubte Handlung bei ungerechtfertigter Vollstreckung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Feststellungsklage und Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 18.05.2016 - 6 Ca 1937/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 319/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88
Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 319/16
Dass auch einzelne Folgen von Rechtsbeziehungen, z.B. einzelne Ansprüche, als selbständige Rechtsverhältnisse im Sinne jener Bestimmung anzusehen sein können, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (BGH 30. November 1989 - III ZR 215/88 - Rn. 7, mwN, zitiert nach juris).Nach dieser Vorschrift kann das Vollstreckungsgericht, wenn die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben wird, auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners ohne Rücksicht auf die in § 850c ZPO vorgesehenen Beschränkungen bestimmen; dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf (BGH 30. November 1989 - III ZR 215/88 - Rn. 7, mwN, zitiert nach juris).
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05
Massenentlassung - Verfahrensrüge
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 319/16
Schriftliche Aussagen sowie Protokolle über die Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren können im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, wenn die beweispflichtige Partei dies beantragt; unzulässig ist die Verwertung der früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten Anhörung nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen beantragt (vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).
- LAG Sachsen, 07.08.2000 - 10 Sa 509/99
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 319/16
Erkennt der Kläger als Berufungsbeklagter den Berufungsantrag des Beklagten und Berufungsklägers an, so gibt er damit kein Anerkenntnis, sondern eine Verzichtserklärung ab (Sächsisches LAG 07. August 2000 - 10 Sa 509/99 - Rn. 48; OLG Braunschweig - 2 U - 18. Mai 1961 - zitiert nach juris;… Zöller - Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 306 Rn. 12;… vgl. zu einer Sonderkonstellation: LG Berlin 06. September 2007 - 23 S 3/07 - Rn. 16, zitiert nach juris). - LG Berlin, 06.09.2007 - 23 S 3/07
Tracking von IP-Adressen auf Webseiten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 319/16
Erkennt der Kläger als Berufungsbeklagter den Berufungsantrag des Beklagten und Berufungsklägers an, so gibt er damit kein Anerkenntnis, sondern eine Verzichtserklärung ab (…Sächsisches LAG 07. August 2000 - 10 Sa 509/99 - Rn. 48; OLG Braunschweig - 2 U - 18. Mai 1961 - zitiert nach juris;… Zöller - Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 306 Rn. 12; vgl. zu einer Sonderkonstellation: LG Berlin 06. September 2007 - 23 S 3/07 - Rn. 16, zitiert nach juris). - BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02
Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 319/16
Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, dass der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht (vgl. BGH 26. September 2002 - IX ZB 180/02 - Rn. 4 ff., zitiert nach juris).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 102/21
Prozessvergleich - Abfindung - Zwangsvollstreckung
Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren nicht nachweisen, dass der titulierte Anspruch (auch) auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 2018 - 6 Sa 319/16 - Rn. 30, juris;… BGH, Versäumnisurteil vom 15. November 2011 - VI ZR 4/11 - Rn. 7, juris = NJW 2012, 601).