Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50862
LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16 (https://dejure.org/2016,50862)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.2016 - 6 Sa 247/16 (https://dejure.org/2016,50862)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2016 - 6 Sa 247/16 (https://dejure.org/2016,50862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 Abs 1 S 1 SGB 7, § 618 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Arbeitsunfall - Haftungsausschluss des Arbeitgebers - mangelnder Vorsatz

  • IWW

    §§ 4, ... 5, 12 ArbSchG, § 4 BetrSichV, § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, § 618 BGB, § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 520 ZPO, §§ 823, 847 BGB, §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 618 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII, § 104 SGB VII, § 7 Abs. 1 SGB VII, § 108 Abs. 1 SGB VII, §§ 104 bis 107 SGB VII, § 286 ZPO, 4 BetrSichV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Arbeitgebers für die Folgen eines Arbeitsunfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfall; Fahrlässigkeit; bewusste; Haftungsausschluss; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Vorsatz; bedingter

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Arbeitgebers für die Folgen eines Arbeitsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12

    Schadensersatz - Asbestbelastung - Vorsätzliche Schädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16
    Die auch im Antrag zu 2) zulässige Klage (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 19 mwN, zitiert nach juris) ist nicht begründet.

    Es verbietet sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall oder einer gewollten Berufskrankheit gleichzusetzen (vgl. zu § 636 Abs. 1 RVO: BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 23 f., zitiert nach juris).

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Handelnde darauf vertraut, der Schaden werde nicht eintreten (vgl. zu § 636 Abs. 1 RVO: BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 24., zitiert nach juris).

    Dies ist jedoch einer Verallgemeinerung im Sinne eines Erfahrungssatzes auf tatsächlichem Gebiet nicht zugänglich; stets kommt es vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 28, aaO).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16
    Der Handelnde muss die Umstände, auf die sich der Vorsatz beziehen muss, gekannt bzw. vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen haben; die Annahme eines bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Handelnde die relevanten Umstände jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat; dagegen genügt es nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (vgl. BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 - Rn. 10, zitiert nach juris).

    So kann es im Einzelfall beweisrechtlich naheliegen, dass der Schädiger einen pflichtwidrigen Erfolg gebilligt hat, wenn er sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsguts durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und es dem Zufall überlässt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht; allerdings kann der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts nicht allein das Kriterium für die Frage sein, ob der Handelnde mit dem Erfolg auch einverstanden war; vielmehr ist immer eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 - Rn. 11, mwN, aaO).

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16
    Die Zivilgerichte können nur noch eine Feststellung darüber treffen, dass der Unfall auch einem anderen Betrieb als Arbeitsunfall zuzurechnen ist und dass insoweit die Haftungsfreistellung gegeben ist; insoweit besteht keine Bindung (BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 27, 12. Dezember 2002 - 8 AZR 94/02 - Rn. 25, zitiert nach juris).

    Zwar wird ein Arbeitgeber trotz eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften meistens darauf hoffen, es werde kein Unfall eintreten (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 50, zitiert nach juris).

  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16
    Die Fehlerhaftigkeit der ursprünglich erteilten Rechtsmittelbelehrung hatte gemäß § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG zur Folge, dass die Frist des § 66 Abs. 1 ArbGG für das Rechtsmittel der Berufung nicht mit der am 10. Mai 2016 erfolgten Urteilszustellung zu laufen begann (§ 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG); erst die Zustellung des erstinstanzlichen Urteils samt Berichtigungsbeschluss zur zutreffenden Rechtsmittelbelehrung an den Klägervertreter am 30. Mai 2016 führte dazu, dass der Lauf der Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wurde (vgl. BAG 13. April 2005 - 5 AZB 76/04 - Rn. 15; 08. Juni 2000 - 2 AZR 584/99 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16
    Die Norm bezieht sich auf alle Haftungsgründe des bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung (BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16
    Die Fehlerhaftigkeit der ursprünglich erteilten Rechtsmittelbelehrung hatte gemäß § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG zur Folge, dass die Frist des § 66 Abs. 1 ArbGG für das Rechtsmittel der Berufung nicht mit der am 10. Mai 2016 erfolgten Urteilszustellung zu laufen begann (§ 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG); erst die Zustellung des erstinstanzlichen Urteils samt Berichtigungsbeschluss zur zutreffenden Rechtsmittelbelehrung an den Klägervertreter am 30. Mai 2016 führte dazu, dass der Lauf der Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wurde (vgl. BAG 13. April 2005 - 5 AZB 76/04 - Rn. 15; 08. Juni 2000 - 2 AZR 584/99 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02

    Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2016 - 6 Sa 247/16
    Die Zivilgerichte können nur noch eine Feststellung darüber treffen, dass der Unfall auch einem anderen Betrieb als Arbeitsunfall zuzurechnen ist und dass insoweit die Haftungsfreistellung gegeben ist; insoweit besteht keine Bindung (BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 27, 12. Dezember 2002 - 8 AZR 94/02 - Rn. 25, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 Sa 298/17

    Haftungsausschluss für Personenschäden - Vorsatz

    Es verbietet sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Folge mit einem gewollten Arbeitsunfall oder einer gewollten Berufskrankheit gleichzusetzen (vgl. BAG 20.06.2013 - 8 AZR 471/12 - Rn. 23 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 10.11.2016 - 6 Sa 247/16 - Rn. 33 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht