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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16   

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LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16 (https://dejure.org/2017,1361)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.01.2017 - 5 Ta 221/16 (https://dejure.org/2017,1361)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 5 Ta 221/16 (https://dejure.org/2017,1361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wertberechnung für den steckengebliebenen Stufenantrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09

    Antimykotischer Nagellack II

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16
    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH 12.06.2012 - X ZR 104/09).
  • LAG Köln, 22.12.2014 - 11 Ta 244/14

    Streitwertbeschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16
    Grundlage der danach gebotenen Schätzung sind die in der Klagebegründung zum Ausdruck gekommenen - von objektiven Anhaltspunkten getragenen - Vorstellungen und Erwartungen des Klägers (vgl. LAG Köln 22.12.2014 - 11 Ta 244/14 - Rn. 2 mwN; LAG Hessen 30.07.2014 - 1 Ta 460/13 - Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 25.01.2008 - 1 W 792/07
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16
    Es findet insofern weder eine rechtliche (Schlüssigkeits-)Prüfung noch eine rückwirkende Herabsetzung am Maßstab nachfolgender - "besserer" - Erkenntnisse statt, auch wenn über den Leistungsantrag nicht mehr verhandelt wird (sog. "steckengebliebene Stufenklage") (vgl. unter vielen OLG Koblenz 25.01.2008 - 1 W 792/07 - Rn. 3 mwN; OLG Köln 13.07.2009 - 19 W 17/09 - Rn. 3 mwN).
  • LAG Hessen, 30.07.2014 - 1 Ta 460/13

    Streitwert; Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16
    Grundlage der danach gebotenen Schätzung sind die in der Klagebegründung zum Ausdruck gekommenen - von objektiven Anhaltspunkten getragenen - Vorstellungen und Erwartungen des Klägers (vgl. LAG Köln 22.12.2014 - 11 Ta 244/14 - Rn. 2 mwN; LAG Hessen 30.07.2014 - 1 Ta 460/13 - Rn. 13).
  • OLG Köln, 13.07.2009 - 19 W 17/09

    Streitwert einer sog. steckengebliebenen Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16
    Es findet insofern weder eine rechtliche (Schlüssigkeits-)Prüfung noch eine rückwirkende Herabsetzung am Maßstab nachfolgender - "besserer" - Erkenntnisse statt, auch wenn über den Leistungsantrag nicht mehr verhandelt wird (sog. "steckengebliebene Stufenklage") (vgl. unter vielen OLG Koblenz 25.01.2008 - 1 W 792/07 - Rn. 3 mwN; OLG Köln 13.07.2009 - 19 W 17/09 - Rn. 3 mwN).
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