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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16   

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https://dejure.org/2018,34641
LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16 (https://dejure.org/2018,34641)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.04.2018 - 4 Sa 352/16 (https://dejure.org/2018,34641)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 2018 - 4 Sa 352/16 (https://dejure.org/2018,34641)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 S 1 KSchG, § 164 Abs 4 S 1 Nr 4 SGB 9 2018, § 1 Abs 2 KSchG
    Personenbedingte Änderungskündigung - Beschäftigungsanspruch - eingeschränkte Leistungsfähigkeit - Schwerbehinderung - Umgestaltung der Arbeitsorganisation

  • IWW

    § 1 Abs. 2, § 2 S. 1 KSchG, § 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX, §§ 164 ff SGB IX, § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 SGB IX, § 164 Abs. 4 SGB IX, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Änderungskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 ; SGB IX § 164
    Änderungskündigung, personenbedingte; Arbeitsorganisation; Schwerbehinderung; Umgestaltung; Personenbedinge Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16
    Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise akzeptieren muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (BAG v. 22.10.2015 - 2 AZR 550/14 - AP Nr. 167 zu § 2 KSchG 1969).

    Im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die erheblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG v. 22.10.2015, a. a. O., m. w. N.).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16
    Ein milderes Mittel in diesem Sinne ist u. a. insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann daher verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht und eine solche dem Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre (BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - AP Nr. 11 zu § 81 SGB IX; BAG v. 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann daher verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht und eine solche dem Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre (BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - AP Nr. 11 zu § 81 SGB IX; BAG v. 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16
    Zu diesem Zeitpunkt bestand der besondere Beschäftigungsanspruch des Klägers nach § 164 Abs. 4 SGB IX. Dieser war unmittelbar kraft Gesetzes entstanden (BAG v. 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - AP Nr. 8 zu § 81 SGB IX).
  • ArbG Köln, 09.12.2021 - 11 Ca 7094/20
    Ein milderes Mittel in diesem Sinne ist u. a. die mögliche anderweitige Beschäftigung des Klägers insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 664/13, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 2018 - 4 Sa 352/16 -, Rn. 32, juris).

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann daher verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht und eine solche dem Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre (BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - AP Nr. 11 zu § 81 SGB IX; BAG v. 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 2018 - 4 Sa 352/16 -, Rn. 33, juris).

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