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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17   

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https://dejure.org/2018,57231
LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17 (https://dejure.org/2018,57231)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.2018 - 6 Sa 177/17 (https://dejure.org/2018,57231)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 6 Sa 177/17 (https://dejure.org/2018,57231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305 Abs 1 S 3 BGB, § 242 BGB, § 138 BGB, § 65 HGB
    Provisionsvereinbarung - Individualabrede - Mindestlohn - Rückforderung von Provisionsvorschüssen

  • IWW

    § 307 BGB, § ... 305 c BGB, § 138 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 138 ZPO, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5, § 520 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 242 BGB, § 65 HGB, § 59 HGB, § 138 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 MiLoG, §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG, § 26 Abs. 2, Abs. 3 SGB IV, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 66 Abs. 1
    Billigkeitskontrolle

  • rechtsportal.de

    Aushandeln; vorformulierte Bedingungen; Darlegungs- und Beweislast; allgemeine Geschäftsbedingungen; Individualabrede; Inhaltskontrolle; auffälliges Missverhältnis; Sittenwidrigkeit; Treu und Glauben; Provisionsvereinbarung aufgrund Individualabrede; Mindestlohn; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsvereinbarung, Individualabrede, Aushandeln, Begriff, Darlegungs- und Beweislast, Inhaltskontrolle, auffälliges Missverhältnis, Hungerprovision, Sittenwidrigkeit, Treu und Glauben, Mindestlohn, Rückforderung von Provisionsvorschüssen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27, BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 55, mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die Parteien sind insoweit bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) frei, ihre Regelungen selbst zu wählen (vgl. insgesamt BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04, Rn. 51, mwN, zitiert nach juris).

    Nutzt der Arbeitgeber seine wirtschaftliche Überlegenheit gegenüber dem Arbeitnehmer aus, um ein für diesen ungünstiges Verhandlungsergebnis durchzusetzen, besteht der Schutzauftrag des Richters, der Vertragsparität mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen; es handelt sich um Fälle, in denen der Inhalt des Vertrags eine Seite ungewöhnlich belastet und als Interessenausgleich offensichtlich ungeeignet ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04, Rn. 52, aaO).

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Hieran hat sie zuletzt nicht mehr festgehalten, da im Falle zu Unrecht entrichteter Beiträge hinsichtlich der vom Arbeitnehmer getragenen Beiträge lediglich dieser nach § 26 Abs. 2 und Abs. 3 SGB IV einen Erstattungsanspruch erlangt und der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer deshalb nur einen Anspruch auf Abtretung dieses gegen den Sozialversicherungsträger bestehenden Anspruchs hat, so lange die Einzugsstelle die zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge nicht bereits ausgezahlt hat (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 16 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Insofern ist Sachvortrag nach den jeweils einschlägigen Normen zu leisten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 13; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Insofern ist Sachvortrag nach den jeweils einschlägigen Normen zu leisten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 13; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht (vgl. insgesamt BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 37, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27, BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 55, mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86

    Auskunftsanspruch des ehemaligen Ehepartners über die Art und Höhe von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Wird im Wege der Stufenklage ein Auskunftsanspruch und als weitere Stufe ein Anspruch auf Zahlung geltend gemacht, so genügt der Berufungskläger, der das die Klage insgesamt abweisende Endurteil anficht, den Anforderungen, die an Berufungsschrift und Berufungsbegründungsschrift zu stellen sind, wenn er den Auskunftsantrag und Zahlungsantrag ankündigt und sich im Übrigen mit den Erwägungen befasst, auf die das erstinstanzliche Gericht die Abweisung des Auskunftsanspruchs stützt, sofern die Angriffe des Berufungsklägers gegen die Abweisung des Zahlungsanspruchs in den Angriffen gegen die Abweisung des Auskunftsanspruchs aufgehen; die Abhängigkeit des Leistungsantrags von dem Auskunftsantrag bei einer Stufenklage führt demgemäß dazu, dass im Fall der Abweisung der gesamten Klage durch die erste Instanz das Stufenverhältnis in der zweiten Instanz fortwirkt und (auch) hier zunächst über den Anspruch auf Auskunft zu erkennen ist, bevor eine Verhandlung und Entscheidung über den Anspruch auf Zahlung in Betracht kommt (vgl. BGH 03. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 - Rn. 18; Zöller-Heßler ZPO 32. Aufl. § 528 Rn. 16).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 487/99

    Begriff der AGB in Bauverträgen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    67 bb) Wer sich auf die Schutzvorschriften der §§ 305 ff. BGB beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BAG 13. September 2001 - VII ZR 487/99 - Rn. 28, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Das setzt voraus, dass sich der Verwender deutlich und ernsthaft zu gewünschten Änderungen der zu treffenden Vereinbarung bereit erklärt (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - Rn. 37, mwN, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
    Auch vorformulierte Klauseln des Verwenders können deshalb im Einzelfall Gegenstand und Ergebnis von Individualabreden sein ( BGH 20. Januar 2016 - VIII ZR 26/15 - Rn. 23, zitiert nach juris, vgl. BT-Drucks. 7/3919, 15 f. [zu § 1 Abs. 1, 2 AGBG]).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2023 - 6 Sa 237/22

    Provisionsabrede - Auslegung - Inhaltskontrolle - Auskunftsanspruch - Stufenklage

    Dass die Vertragsklausel "ausgehandelt" iSv. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB worden wäre, weil sie die Beklagte als Verwender inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt und dem Kläger Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen eingeräumt hätte mit der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - Rn. 37, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 11. Dezember 2018 - 6 Sa 177/17 - Rn. 66 ; jeweils zitiert nach juris), hat die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 13. September 2001 - VII ZR 487/99 - Rn. 28, BGH 03. April 1998 - V ZR 6/97 - Rn. 20; 29. Januar 1982 - V ZR 82/81 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris) nicht in Anspruch genommen.
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