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LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 8 Sa 232/18 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 8 Sa 232/18 (https://dejure.org/2018,49530)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Rückwirkende Erhöhung der Dienstwohnungsvergütung - Fälligkeit
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer rückwirkenden Erhöhung der Dienstwohnungsvergütung eines Schleusenwärters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 557 ff.; DWV ; TVöD § 37 Abs. 1
Dienstwohnungsvergütung; rückwirkende Erhöhung; tarifliche Verfallfrist; Rückwirkende Erhöhung der Dienstwohnungsvergütung - rechtsportal.de
Zulässigkeit einer rückwirkenden Erhöhung der Dienstwohnungsvergütung eines Schleusenwärters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 26.04.2018 - 10 Ca 1070/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 8 Sa 232/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 8 Sa 232/18
Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zu I. 1. der Gründe) . - BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 183/67
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Werkdienstwohnungsvergütung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 8 Sa 232/18
Ist die Werkdienstwohnungsvergütung von der Höhe des Lohns abhängig und wird der Lohn erhöht, so ist eine höhere Werkdienstwohnungsvergütung als die bisherige erst dann "fällig" im Sinne der Ausschlussfrist des § 37 TVöD, wenn die Werkdienstwohnungsvergütung neu festgesetzt und die Festsetzung dem Arbeitnehmer mitgeteilt ist (vgl. BAG 17. Mai 1968 - 3 AZR 183/67 - 2. Leitsatz sowie II. 2. der Gründe) . - BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92
Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 8 Sa 232/18
Zu Recht ist das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgegangen, dass die Regelungen der §§ 557 ff. BGB zum Mieterhöhungsverfahren wegen des Fehlens einer gesonderten mietvertraglichen Vereinbarung nicht anzuwenden sind (BAG 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92 -) .