Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 5 Sa 565/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8011
LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 5 Sa 565/14 (https://dejure.org/2015,8011)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.03.2015 - 5 Sa 565/14 (https://dejure.org/2015,8011)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. März 2015 - 5 Sa 565/14 (https://dejure.org/2015,8011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzklage bei Entzug der Privatnutzung des Dienstwagens in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzklage bei Entzug der Privatnutzung des Dienstwagens in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dienstwagenvereinbarung kann auch in Freistellungsphase der Altersteilzeit gelten

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Private Dienstwagennutzung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 5 Sa 565/14
    Sie ist so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es - wie im Fall von Krankheit und Beschäftigungsverboten nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 MuSchG - ohne Erhalt einer Gegenleistung (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 15 mwN, NZA 2012, 616).

    Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall nach § 280 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 283 Satz 1 BGB Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 24 mwN, NZA 2012, 616).

    Zur Berechnung ist eine Nutzungsausfallentschädigung auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit mit monatlich 1 % des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung anerkannt (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 26 mwN).

    Der Schadensersatzanspruch wegen der von der Beklagten zu vertretenden Unmöglichkeit dieses Naturallohnanspruchs tritt an dessen Stelle und ist steuerlich in gleicher Weise zu behandeln (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 27 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04

    Dienstwagengestellung aufgrund betrieblicher Fahrzeugrichtlinien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 5 Sa 565/14
    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 11.09.2014 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der Kläger habe nach der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (14.04.2005 - 11 Sa 745/04 - Juris) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens, denn die Beklagte habe ihm in der Arbeitsphase den Entgeltbestandteil "Privatnutzung" - anders als die übrigen Vergütungsbestandteile - nicht nur anteilig, sondern in vollem Umfang gewährt.

    Auch aus dem Umstand, dass dem Arbeitnehmer in der Aktivphase der Altersteilzeit der Dienstwagen in vollem Umfang zur Verfügung stand, obwohl ihm der Arbeitgeber während der Gesamtdauer der Altersteilzeit nur die Hälfte seiner Arbeitsvergütung schuldet, folgt nicht notwendig, dass ihm die Privatnutzung in der Freistellungsphase entzogen werden darf (entgegen LAG Rheinland-Pfalz 14.04.2005 - 11 Sa 745/04 - Rn. 110-113, Juris).

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 5 Sa 565/14
    Die 0, 03 %-Regelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG stellt einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und kommt deshalb nur insoweit zur Anwendung, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (BFH 22.09.2010 - VI R 57/09 - Juris).
  • LAG Sachsen, 08.09.2023 - 2 Sa 197/22

    Arbeitsentgelt - Schichtplan; Dienstplan; Arbeitsunfähigkeit; billiges Ermessen;

    Nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 19 Abs. 1 EStG sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern; der Schadensersatzanspruch wegen einer von der Beklagten zu vertretenden Unmöglichkeit tritt an die Stelle eines Lohn- bzw. hier Entgeltfortzahlungsanspruchs und ist steuerlich in gleicher Weise zu behandeln; deswegen kann dieser als Bruttobetrag verlangt werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 zum vergleichbaren Fall des Schadenersatzes wegen Entzug des Dienstwagens; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2015 - 5 Sa 565/14; juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 4 Sa 32/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - private Dienstwagennutzung - Entgeltreduzierung -

    c) Diesem Ansatz steht auch die vom Kläger herangezogene Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz 12. März 2015 - 5 Sa 565/14 -) nicht entgegen.

    Außerdem besteht möglicherweise auch eine Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. März 2015 (5 Sa 565/14), weshalb die Revision auch nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen wäre.

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2022 - 9 Sa 407/21

    Berücksichtigung des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei der Berechnung der

    Die Pauschale in Höhe von 445, 00 EUR brutto monatlich erhöht sich auch nicht aus diesem Gesichtspunkt, weil die 0, 03 %-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat (vgl. BFH vom 22.09.2010 - VI R 57/09, LAG Rheinland-Palz 12.03.2015 - 5 Sa 565/14, Rn. 33).
  • ArbG Frankfurt/Main, 04.08.2016 - 10 Ca 8381/15

    Einzelfall einer sich im Rahmen der Berücksichtigung aller Umstände des

    Im Hinblick darauf, dass der Schadensersatzanspruch an die Stelle des ursprünglichen Anspruchs, der unstreitig ein Bruttoanspruch war, tritt, handelt es sich auch insoweit um einen Bruttobetrag (BAG, Urteil vom 21. März 2012, a.a.O. Rz 27; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2015 - 5 Sa 565/14 - in: juris Rz 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht