Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 498/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30103
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 498/17 (https://dejure.org/2018,30103)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2018 - 5 Sa 498/17 (https://dejure.org/2018,30103)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 5 Sa 498/17 (https://dejure.org/2018,30103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 1 TVG, § 4 Abs 3 TVG
    Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellung des Eingangsgerichts - Auslegung tarifvertraglicher Regelungen

  • IWW

    § 4 Abs. 4 TVG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 320 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Sozialtarifvertrages zur Aufstocken der Abfindung "falls das Zusatzgeschäft .. Instrumententafel und Handschuhkasten nicht nach C-Stadt kommt"; Erneute Tatsachenfeststellungen durch das Berufungsgericht bei konkreten Anhaltspunkten für eine Unrichtigkeit ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Abfindung; Aufstockung; Vertragsauslegung; Auslegung eines Sozialtarifvertrags

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Sozialtarifvertrages zur Aufstocken der Abfindung "falls das Zusatzgeschäft .. Instrumententafel und Handschuhkasten nicht nach C-Stadt kommt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 498/17
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich ua. aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH 21.03.2018 - VII ZR 170/17 - Rn. 15 mwN; 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - Rn. 13 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2017 - 5 Sa 104/17

    Vertragsauslegung - Aufstockung der Abfindung aus einem Sozialtarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 498/17
    d) Ausgehend von diesen Grundsätzen bestehen bei der hier vorzunehmenden Auslegung von § 2 Ziff. 6 SozTV 2013 bereits nach dem Wortlaut der Tarifnorm keine Zweifel daran, dass die im erläuternden Klammersatz ausdrücklich geregelten Voraussetzungen "(Instrumententafel und Handschuhkasten)" kumulativ vorliegen müssen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 28.09.2017 - 5 Sa 104/17).
  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 833/16

    Ausgleich für Feiertagsarbeit im Rahmen des TV-N MV

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 498/17
    Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (vgl. unter vielen BAG 22.03.2018 - 6 AZR 833/16 - Rn. 17 mwN).
  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 498/17
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich ua. aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH 21.03.2018 - VII ZR 170/17 - Rn. 15 mwN; 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - Rn. 13 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht