Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 242 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründete Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei unerheblichen Einwendungen der Arbeitnehmerin gegen die Tatsächlichkeit ihrer ehrverletzenden Äußerung gegenüber einem Vorgesetzten
- rewis.io
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Wirksamkeit einer Abmahnung trotz aufrichtiger Entschuldigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Wirksamkeit einer Abmahnung trotz aufrichtiger Entschuldigung
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 ; BGB § 242
Abmahnung; Entfernung; Personalakte; Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - rechtsportal.de
BGB § 611a; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1
Unbegründete Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei unerheblichen Einwendungen der Arbeitnehmerin gegen die Tatsächlichkeit ihrer ehrverletzenden Äußerung gegenüber einem Vorgesetzten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 31.01.2018 - 2 Ca 1028/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
- BAG, 14.11.2018 - 10 AZN 657/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
Entscheidend ist allein, ob der Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist (vgl. BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - Rn. 31 mwN;… LAG Rheinland-Pfalz 29.08.2012 - 8 AZR 126/12 - Rn. 39). - BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
Ordentliche und außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16 mwN). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11
Abmahnung wegen Pflichtverletzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (…st. Rspr., zB BAG 20.01.2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31; 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN).
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12
Abmahnung - subjektive Vorwerfbarkeit - Personalakte
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
25 Der Umstand, dass sich die Klägerin am 12.06.2017 bei ihrem Vorgesetzten entschuldigt hat, steht der Berechtigung der Abmahnung nicht entgegen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29.08.2012 - 8 Sa 126/12 - Rn. 41). - BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13
Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (st. Rspr., zB BAG 20.01.2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31;… 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN). - BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann nicht verlangt werden (vgl. BAG 24.01.2017 - 3 AZR 372/15 - Rn. 22 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2017 - 4 Sa 55/17
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Verstoß gegen die einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
Eine Abmahnung ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil der Arbeitgeber über den erhobenen Vorwurf auch hinwegsehen könnte, etwa weil dem Arbeitnehmer ein bewusster Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16.11.2017 - 4 Sa 55/17 - Rn. 57 ff).
- LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 5 Sa 361/18
Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, …
Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er eine objektiv vorliegende Pflichtverletzung abmahnen oder wegen fehlender Auswirkungen schlicht hinnehmen will (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.07.2018 - 5 Sa 77/18 -, juris).Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er eine objektiv vorliegende Pflichtverletzung abmahnen oder wegen fehlender Auswirkungen schlicht hinnehmen will (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.07.2018 - 5 Sa 77/18 -, juris).