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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18   

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https://dejure.org/2018,30104
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18 (https://dejure.org/2018,30104)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2018 - 5 Sa 77/18 (https://dejure.org/2018,30104)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 5 Sa 77/18 (https://dejure.org/2018,30104)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei unerheblichen Einwendungen der Arbeitnehmerin gegen die Tatsächlichkeit ihrer ehrverletzenden Äußerung gegenüber einem Vorgesetzten

  • rewis.io
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Wirksamkeit einer Abmahnung trotz aufrichtiger Entschuldigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Wirksamkeit einer Abmahnung trotz aufrichtiger Entschuldigung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 ; BGB § 242
    Abmahnung; Entfernung; Personalakte; Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1
    Unbegründete Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei unerheblichen Einwendungen der Arbeitnehmerin gegen die Tatsächlichkeit ihrer ehrverletzenden Äußerung gegenüber einem Vorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
    Entscheidend ist allein, ob der Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist (vgl. BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - Rn. 31 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 29.08.2012 - 8 AZR 126/12 - Rn. 39).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
    Ordentliche und außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (st. Rspr., zB BAG 20.01.2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31; 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12

    Abmahnung - subjektive Vorwerfbarkeit - Personalakte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
    25 Der Umstand, dass sich die Klägerin am 12.06.2017 bei ihrem Vorgesetzten entschuldigt hat, steht der Berechtigung der Abmahnung nicht entgegen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29.08.2012 - 8 Sa 126/12 - Rn. 41).
  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (st. Rspr., zB BAG 20.01.2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31; 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN).
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann nicht verlangt werden (vgl. BAG 24.01.2017 - 3 AZR 372/15 - Rn. 22 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2017 - 4 Sa 55/17

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Verstoß gegen die einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018 - 5 Sa 77/18
    Eine Abmahnung ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil der Arbeitgeber über den erhobenen Vorwurf auch hinwegsehen könnte, etwa weil dem Arbeitnehmer ein bewusster Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16.11.2017 - 4 Sa 55/17 - Rn. 57 ff).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 5 Sa 361/18

    Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz,

    Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er eine objektiv vorliegende Pflichtverletzung abmahnen oder wegen fehlender Auswirkungen schlicht hinnehmen will (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.07.2018 - 5 Sa 77/18 -, juris).

    Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er eine objektiv vorliegende Pflichtverletzung abmahnen oder wegen fehlender Auswirkungen schlicht hinnehmen will (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.07.2018 - 5 Sa 77/18 -, juris).

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