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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 160/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11901
LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 160/10 (https://dejure.org/2010,11901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.08.2010 - 10 Sa 160/10 (https://dejure.org/2010,11901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. August 2010 - 10 Sa 160/10 (https://dejure.org/2010,11901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 77 Abs 2 BetrVG, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 173 Abs 1 SGB 3
    Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis einer Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Anordnung von Kurzarbeit; Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats; Ansprüche aus Annahmeverzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Anordnung von Kurzarbeit; Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats; Ansprüche aus Annahmeverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit nicht ohne Betriebsvereinbarung zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit nicht ohne Betriebsvereinbarung zulässig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kurzarbeit erfordert Betriebsvereinbarung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kurzarbeit ohne Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10

    Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der Parallelakte in dem Rechtsstreit 10 Sa 160/10 (= 4 Ca 443/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 Sa 163/10

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Akkordarbeit

    Die Berufungskammer (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12.08.2010 - 10 Sa 160/10 - Juris; mit kritischer Anmerkung von Matthes) hat dies im Rechtsstreit eines anderen Arbeitnehmers der Beklagten mit der Begründung verneint, es sei keine förmliche Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit zwischen der Beklagten und dem Betriebsrat abgeschlossen worden.
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