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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19 (https://dejure.org/2020,31898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.08.2020 - 2 Sa 70/19 (https://dejure.org/2020,31898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. August 2020 - 2 Sa 70/19 (https://dejure.org/2020,31898)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 933/05

    Nachträgliches Unvermögen des Arbeitnehmers: Annahmeverzug des Arbeitgebers;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Danach ist im Streitfall davon auszugehen, dass die in der Zeit bis zum 31. Dezember 2013 erforderliche Arbeitserlaubnis gefehlt hat, was zwar nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages (§ 134 BGB) führt, aber die Leistung in der Zeit bis zum 31. Dezember 2013 im Sinne des § 275 BGB rechtlich unmöglich gemacht hat ( vgl. BAG 10. Mai 1984 - 2 AZR 87/83 - Rn. 24, juris; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 54, juris; Münchener Kommentar zum BGB 8. Aufl. § 626 Rn. 220; Deinert NZA 2018, 71 (72)) .

    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich die erforderliche Arbeitserlaubnis zu beschaffen ( vgl. BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - Rn. 12, NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

    Eine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers besteht insoweit nicht ( BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Dieser Gesamtvergütung ist das gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig verdient hat ( BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, NZA 2012, 971 ).

    Maßgeblich ist das jeweils erzielte (Gesamt-)Bruttoeinkommen ( BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 30, NZA 2012, 971; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 18. Aufl. § 95 Rn. 73; Münchener Kommentar zum BGB 8. Aufl. § 615 Rn. 75).

  • BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - fehlende Arbeitserlaubnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich die erforderliche Arbeitserlaubnis zu beschaffen ( vgl. BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - Rn. 12, NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

    Eine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers besteht insoweit nicht ( BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen (wie z.B. Arbeitsunfähigkeit) beruhen oder ihre Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt ( BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 -Rn. 23, NZA 2017, 124 ).

    Danach bleibt der Vergütungsanspruch erhalten, wenn der Arbeitgeber für die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, sie also im Sinne der §§ 276, 278 BGB allein oder weit überwiegend zu vertreten hat ( BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 33, NZA 2017, 124 ).

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Hieraus folgt, dass eine Klage nur in Höhe des Differenzbetrags zwischen der Annahmeverzugsvergütung nach § 615 Satz 1 BGB und dem anzurechnenden anderweitigen Verdienst schlüssig ist, wenn der Kläger selbst vorträgt, solchen erzielt zu haben ( BAG 02. Oktober 2018 - 5 AZR 376/17 - Rn. 29, NZA 2018, 1544 ).
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Bei dieser Fallgestaltung wäre der Annahmeverzug nur dann beendet worden, wenn die Beklagte ihre Entscheidung revidiert hätte und der Klägerin erklärt hätte, die Klägerin solle ihre Arbeit wieder aufnehmen ( vgl. BAG 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - Rn. 24, juris ).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    ( BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 18, juris ).
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Die vorsätzliche Untätigkeit muss vorwerfbar sein ( BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17, NZA 2017, 988 ).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Zu zahlen ist die Vergütung, die der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit erzielt hätte ( BAG 07. November 2002 - 2 AZR 742/00 - Rn. 58, NZA 2003, 1139 ).
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
    Dabei ist anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde ( BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, NZA 2016, 687; BAG 06. September 1990 - 2 AZR 165/90 - Rn. 43, NZA 1991, 221 ).
  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 7 Sa 559/14

    Voraussetzungen der Prozessverwirkung

  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 87/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung - Bedeutung der

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 8 Sa 393/20

    Unwirksame Arbeitgeberkündigung - Annahmeverzug - Entbehrlichkeit des Angebots

    In der Kündigung liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr anzunehmen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 32, juris; Urt. v. 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 12; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. August 2020 - 2 Sa 70/19 ).
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