Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40218
LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15 (https://dejure.org/2015,40218)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2015 - 5 Sa 10/15 (https://dejure.org/2015,40218)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2015 - 5 Sa 10/15 (https://dejure.org/2015,40218)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung - private Internetnutzung

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 524 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 286 ZPO, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 314 Abs. 2 BGB, § 314 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 254 BGB, § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitnehmers für Installation von Ransomware oder Virus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitnehmers für Installation von Ransomware oder Virus

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unbewusste Installation von Schadsoftware beim privaten Herunterladen von Software am Arbeitsplatz rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht und Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung droht bei Viren-Infizieren von Firmenrechner durch unerlaubte Downloads

Besprechungen u.ä. (2)

  • arbeitgeber-anwalt.bayern (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz und Schadensersatz wegen Befall mit Schadsoftware

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung und Schadensersatz wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 571
  • K&R 2016, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG und der herrschenden Meinung in der Literatur können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. BAG 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 25, NZA 2013, 1416; BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21, NZA 2008, 636).

    Neu bekannt gewordene, bei Kündigungsausspruch objektiv aber bereits gegebene Gründe können noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist in den Prozess eingeführt werden (vgl. BAG 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 33 mwN, aaO).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15
    Zur Frage, wann bei einer vom Arbeitgeber nicht erlaubten privaten Nutzung des Internets oder des Dienst-PCs eine kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, sind in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl im Zusammenhang mit ordentlichen als auch mit außerordentlichen Kündigungen verschiedene Fallgestaltungen skizziert worden (vgl. BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 19 mwN, NZA 2007, 923).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG und der herrschenden Meinung in der Literatur können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. BAG 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 25, NZA 2013, 1416; BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21, NZA 2008, 636).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15
    Das ist ua. der Fall, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, NZA 2013, 319).
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15
    Allerdings begründet diese Vorschrift keinen Anspruch auf ein "gutes' Zeugnis, sondern "nur' auf ein leistungsgerechtes Zeugnis (vgl. BAG 18.11.2014 - 9 AZR 584/13 - Rn. 9, NZA 2015, 435).
  • BGH, 25.06.2015 - VII ZR 220/14

    VOB-Vertrag: Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15
    Da dem Kläger - wie oben ausgeführt - ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung iHv. EUR 387, 69 gegen die Beklagte zusteht, kann die Beklagte nicht den gesamten zur Abwendung der Vollstreckung gezahlten Betrag (vgl. BGH 25.06.2015 - VII ZR 220/14 - Rn. 89 mwN, Juris), sondern - wie beantragt - nur einen Teilbetrag von EUR 3.329,36 beanspruchen.
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 5 Sa 10/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist (vgl. BAG 26.03.2015 - 2 AZR 517/14 - Rn. 20, mwN, Juris).
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