Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 151/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58039
LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 151/17 (https://dejure.org/2017,58039)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2017 - 8 Sa 151/17 (https://dejure.org/2017,58039)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 8 Sa 151/17 (https://dejure.org/2017,58039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Arbeitgebers zur Beauftragung einer anderen betriebsangehörigen Person mit der Neuausstellung eines Zeugnisses

  • rewis.io
  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Zeugnisberichtigung - bei Neuausstellung gelten die allgemeinen Zeugnisgrundsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GewO § 109
    Befugnis des Arbeitgebers zur Beauftragung einer anderen betriebsangehörigen Person mit der Neuausstellung eines Zeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Auch bei neu ausgestelltem Zeugnis darf sich der Arbeitgeber vertreten lassen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnisberichtigung - wer muss unterschreiben?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 05.07.2018)

    Arbeitsrecht: Klinikchefin muss Zeugnis nicht selbst signieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 507/04

    Zeugnis - Unterschrift - Ausschlussfrist - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 151/17
    Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser das Zeugnis erneut erstellt, mit einer ordnungsgemäßen Unterschrift versieht und ihm aushändigt (std. Rspr. vgl. BAG 04.10.2005 - 9 AZR 507/04, NZA 2006, 436 ff.; 26.06.2001 - 9 AZR 392/00 - AP BGB § 630 Nr. 27).

    Fachliche Zuständigkeit und Rang in der Hierarchie geben Aufschluss über die Kompetenz des Ausstellers und ermöglichen dem Zeugnisleser eine Einschätzung der Richtigkeit der im Zeugnis zur Beurteilung des Arbeitnehmers getroffenen Aussagen (BAG 4. Oktober 2005 -9 AZR 507/04- Rn. 16, NZA 2006, 436 f; BAG 26.06.2001 - 9 AZR 392/00- Rn. 17, DB 2001, 2450).

    Dieses Merkmal muss der Zeugnisleser ohne weitere Nachforschungen aus dem Zeugnis ablesen können (BAG 04.10.2005 -9 AZR 507/04- Rn. 17, NZA 2006, 436 f; BAG 26.06.2001 -9 AZR 392/00- Rn. 17, DB 2001, 245 ).

    33 c) Diese für die Privatwirtschaft vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtssätze sind auch auf ein Zeugnis anzuwenden, das ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes schuldet (BAG 04.10.2005 -9 AZR 507/04- Rn. 18f, NZA 2006, 436 f).

    So ist es auch für den öffentlichen Dienst anerkannt, dass etwa bei größeren Behörden zur Entlastung eine Delegation üblich ist (vgl. BAG 04.10.2005 -9 AZR 507/04 - Rn. 19, NZA 2006, 436 f.).

    Um nicht den Anschein einer Geringschätzung des zu beurteilenden Arbeitnehmers zu wecken, muss deshalb die mit der Ausstellung des Zeugnisses beauftragte Person dem Zeugnisempfänger übergeordnet sein, damit ihrem Urteil das entsprechende Gewicht beigemessen werden kann (vgl. BAG 04.10.2005 -9 AZR 507/04 - Rn. 20, NZA 2006, 436 f.).

    Die aus dem Zeugnis ablesbare mangelnde eigene fachliche Beurteilungsmöglichkeit des Zeugniserstellers ist für den Zeugnisleser unerheblich, wenn sie durch die dem Beurteilenden übertragene Vertretungsbefugnis kompensiert wird (vgl. BAG 04.10.2005 -9 AZR 507/04 - Rn. 17, NZA 2006, 436 f).

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 392/00

    Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 151/17
    Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser das Zeugnis erneut erstellt, mit einer ordnungsgemäßen Unterschrift versieht und ihm aushändigt (std. Rspr. vgl. BAG 04.10.2005 - 9 AZR 507/04, NZA 2006, 436 ff.; 26.06.2001 - 9 AZR 392/00 - AP BGB § 630 Nr. 27).

    Fachliche Zuständigkeit und Rang in der Hierarchie geben Aufschluss über die Kompetenz des Ausstellers und ermöglichen dem Zeugnisleser eine Einschätzung der Richtigkeit der im Zeugnis zur Beurteilung des Arbeitnehmers getroffenen Aussagen (BAG 4. Oktober 2005 -9 AZR 507/04- Rn. 16, NZA 2006, 436 f; BAG 26.06.2001 - 9 AZR 392/00- Rn. 17, DB 2001, 2450).

    Dieses Merkmal muss der Zeugnisleser ohne weitere Nachforschungen aus dem Zeugnis ablesen können (BAG 04.10.2005 -9 AZR 507/04- Rn. 17, NZA 2006, 436 f; BAG 26.06.2001 -9 AZR 392/00- Rn. 17, DB 2001, 245 ).

  • LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 880/93

    Zeugnis; Zeugnisberichtigung; Zeugnisgrundsätze; Zuständigkeit; Bevollmächtigter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 151/17
    Zwar kann sich schließlich aus den besonderen Umständen der Arbeitsorganisation eine abweichende Praxis und Verkehrsanschauung hinsichtlich des Zeugnisausstellers ergebenSo ist im Bereich der Krankenhausärzte eine Mitunterzeichnung des Arbeitszeugnisses durch den Fachvorgesetzten (Chefarzt) üblich und zum Teil tariflich vorgesehen (Nr. 12 SR 2c BAT, § 37 Abs. 3 AVR; vgl. LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 880/93).
  • LAG Hamm, 14.01.2010 - 8 Sa 1132/09

    Unterzeichnung des Arbeitszeugnisses eines Redaktionsleiters; unbegründete Klage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 151/17
    Dies erklärt sich indessen aus der besonderen Organisationsstruktur und dem Umstand, dass die Letztverantwortung im medizinischen Bereich dem Chefarzt und nicht dem Krankenhausgeschäftsführer übertragen ist (LAG Hamm 14.01.2010 -8 Sa 1132/09 - Rn. 13 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht