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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 157/19   

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https://dejure.org/2019,55780
LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 157/19 (https://dejure.org/2019,55780)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2019 - 2 Sa 157/19 (https://dejure.org/2019,55780)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 2 Sa 157/19 (https://dejure.org/2019,55780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 TVöD-K, § 12 Abs 2 TVöD-K, § 2 Abs 2 KrPflAPrV
    Eingruppierung - Gesundheits- und Krankenpflegerin - Praxisanleiterin

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, § ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, Anlage 1 zum TVöD, § 12 Abs. 1 TVöD, § 12 Abs. 2 TVöD, § 4 Abs. 5 Satz 3 des Krankenpflegegesetzes, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    TVöD: Eingruppierung einer Praxisanleiterin im Gesundheitswesen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 93/18

    Zulage gemäß Protokollnotiz 2 der Anlage 1 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 157/19
    Die Tätigkeit der Klägerin als Gesundheits- und Krankenpflegerin, die zur Wahrnehmung der Funktion als Praxisanleiterin nicht freigestellt ist und diese Funktion nur im Falle der Zuteilung eines Schülers bzw. einer anzuleitenden Person wahrnimmt, setzt sich vielmehr aus mindestens zwei Arbeitsvorgängen zusammen, nämlich einerseits die Wahrnehmung der Funktion als Praxisanleiterin im Fall einer entsprechenden Zuteilung eines Schülers bzw. einer anzuleitenden Person und andererseits die ihr im Übrigen übertragene Tätigkeit der Gesundheits- und Krankenpflegerin ( vgl. hierzu auch BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 93/18 - Rn. 16, juris ).
  • LAG Köln, 28.03.2019 - 8 Sa 584/18

    Eingruppierung; Krankenpflegerin; Praxisanleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 157/19
    Hierfür spricht, dass die fachpraktische Ausbildung durch die Klägerin als Praxisanleiterin untrennbar mit der zugleich von ihr ausgeübten Pflegetätigkeit verbunden ist und in einem solchen Fall die gesamte Tätigkeit in dieser wahrgenommenen Funktion als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu bewerten ist ( vgl. hierzu LAG Köln 28. März 2019 - 8 Sa 584/18 - Rn. 69 und 93, juris ).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 157/19
    Vielmehr muss die Klägerin gerade wegen des Nichtvorhandenseins einer Arbeitsplatzbeschreibung die anspruchsbegründenden Tatsachen anhand nachvollziehbarer Erhebungen vortragen ( vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 79, juris ).
  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 218/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 2019 - 2 Sa 157/19 - wird zurückgewiesen.
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