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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19   

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https://dejure.org/2020,8753
LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19 (https://dejure.org/2020,8753)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.2020 - 5 Sa 244/19 (https://dejure.org/2020,8753)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 5 Sa 244/19 (https://dejure.org/2020,8753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 BetrAVG, § 315 Abs 1 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ermessen

  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 193 BGB, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 384/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Rente - Vertretbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19
    a) Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat in der Entscheidung vom 24. September 2019 (6 Sa 384/17) überzeugend ausgeführt, es sei nicht ausgeschlossen, dass der - vom Kläger weitgehend mit Nichtwissen bestrittene - Vortrag der Beklagten zu den Gründen ihrer Beschlussfassungen zu den Rentenanpassungen für die Jahre 2015 und 2016 gem. § 6 Ziff. 4 Satz 1 TV VO genügt, um von der Eröffnung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift ausgehen zu können.

    Selbst wenn die Beklagte zum Zeitpunkt der vorliegend streitigen Anpassungsentscheidungen "Rekordgewinne eingefahren" haben sollte und allein die langfristige Aufrechterhaltung dieses Zustands trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds in der Versicherungsbranche Ziel der von ihr dargelegten Maßnahmen gewesen sein sollte, wäre von der Eröffnung des Tatbestands des § 6 Ziff. 4 Satz 1 TV VO auszugehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24. September 2019 - 6 Sa 384/17).

    aa) Wie bereits die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in der Entscheidung vom 24. September 2019 (6 Sa 384/17) ausgeführt hat, hat die Beklagte bereits die ihr zur Seite stehenden Gründe und deren Gewichtigkeit nicht ausreichend dargetan.

    Inwieweit die Beklagte sich überhaupt auf erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Anpassungsentscheidung für 2015 und 2016 eingetretene Entwicklungen berufen könnte, kann dahinstehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24. September 2019 - 6 Sa 384/17).

    Aus welchen Gründen der Beklagten ein weitergehender Vortrag zu den konkreten wirtschaftlichen Hintergründen der Entscheidung des Vorstands nicht möglich gewesen sein sollte, ist nicht zu erkennen, zumal die vorliegend streitigen Entscheidungen in ein umfangreiches Maßnahmenpaket eingebettet waren, welches erhebliche Auswirkungen auf die Beklagte bzw. den G.-Konzern hatte, dessen Durchführung ohne vorherige Prüfung belastbaren Zahlenmaterials kaum vorstellbar scheint (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24. September 2019 - 6 Sa 384/17).

    Ohne ausreichenden Vortrag der Beklagten zu ihren Beweggründen ist eine Gegenüberstellung im Sinne einer Erheblichkeitsprüfung der beiderseitigen Interessen nicht möglich bzw. scheidet ein Überwiegen der Interessen der Beklagten jedenfalls aus (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz 24. September 2019 - 6 Sa 384/17).

    Entspricht eine Anpassungsentscheidung nach Ziff. 4 - wie hier - nicht billigem Ermessen, hat nicht das Gericht nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil eine eigene Anpassungsentscheidung zu treffen, sondern es bleibt beim Regelfall nach § 6 Ziff. 1 TV VO (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 24. September 2019 - 6 Sa 384/17).

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 146/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19
    Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Revision (3 AZR 146/18), hat die Beklagte zu tragen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 11. April 2019 (3 AZR 146/18) das Berufungsurteil aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Die Beklagte macht nach Zurückverweisung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. April 2019 (3 AZR 146/18) nach Maßgabe ihrer Schriftsätze vom 12. August 2019 und vom 23. Oktober 2019, auf die Bezug genommen wird, geltend, sie habe in dem ihr durch § 6 Ziff. 4 TV VO eröffneten tatbestandlichen Rahmen ermessensfehlerfrei und somit rechtmäßig entschieden, die Betriebsrenten zum 1. Juli 2015 und 1. Juli 2016 jeweils um 0, 5 vH anzuheben.

    38 1. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11. April 2019 (3 AZR 146/18) das Urteil vom 11. Januar 2018 (5 Sa 161/17) aufgehoben und die Sache zu neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Die Beklagte hat die Kosten aller Instanzen, einschließlich der Kosten der Revision (3 AZR 146/18), zu tragen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 161/17

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19
    Die Berufungskammer hat mit Urteil vom 11. Januar 2018 (5 Sa 161/17) die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und auf die Anschlussberufung der Klage im - seinerzeit zuletzt - beantragten Umfang stattgegeben.

    38 1. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11. April 2019 (3 AZR 146/18) das Urteil vom 11. Januar 2018 (5 Sa 161/17) aufgehoben und die Sache zu neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19
    Die Ansprüche auf Zahlung der anzupassenden Betriebsrente werden - anders als nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG - nicht erst ab Rechtskraft der Entscheidung, sondern zum jeweiligen Zahlungstermin fällig (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 891/13 - Rn. 45 mwN).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19
    Das Arbeitsgericht hat dem Kläger unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Zinsen auf rückständige Forderungen zugesprochen, weil es für Zeiträume vor der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung an der für den Zinsanspruch notwendigen Fälligkeit der Forderungen fehle (vgl. hierzu BAG 10.12.2013 - 3 AZR 595/12 - Rn. 8 ff.).
  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19
    Ob die Anpassungsentscheidungen der Billigkeit entsprechen, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (vgl. hierzu BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 42 mwN, BAGE 147, 322).
  • LAG Köln, 23.09.2020 - 5 Sa 242/20

    Billiges Ermessen bei Leistungsbestimmungsrecht; Zeitpunkt der Verzinsung von

    Die Beklagte hat - wie in mehreren Parallelfällen zuvor (LAG Rheinland-Pfalz 13.02.2020 - 5 Sa 244/19; 24.09.2019 - 6 Sa 384/17; LAG Hamburg 10.10.2019- 8 Sa 66/17; 21.

    Ergänzend verweist die Kammer auf die mehrfachen Parallelentscheidungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (13. Februar 2020 - 5 Sa 244/19; 24. September 2019 - 6 Sa 384/17) und des Landesarbeitsgerichts Hamburg (außer der vom Arbeitsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 8 Sa 66/17 ist die Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 7 Sa 92/18 - zu nennen).

    Es kam von vornherein nicht in Betracht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. Februar 2020 - 5 Sa 244/19 - Rn 49; 24. September 2019 - 6 Sa 384/17 - Rn 89; LAG Hamburg 10. Oktober 2019 - 8 Sa 66/17 - Rn 57; 21. Juni 2019 - 7 Sa 92/18 - Rn 61).

    Danach stehen dem Kläger Zinsen ab dem jeweiligen Zweiten eines Monats (oder der Folgetage) zu, weil vorliegend kein Gestaltungsurteil zu treffen war (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. Februar 2020 - 5 Sa 244/19 - Rn 49; 24. September 2019 - 6 Sa 384/17 - Rn 89; LAG Hamburg 10. Oktober 2019 - 8 Sa 66/17 - Rn 57; 21. Juni 2019 - 7 Sa 92/18 - Rn 61).

  • LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 265/20

    Wirksame Anpassung der Hinterbliebenenversorgung; Billiges Ermessen bei

    Es kam von vornherein nicht in Betracht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. Februar 2020 - 5 Sa 244/19 - Rn 49; 24. September 2019 - 6 Sa 384/17 - Rn 89; LAG Hamburg 10. Oktober 2019- 8 Sa 66/17 - Rn 57; 21. Juni 2019 - 7 Sa 92/18 - Rn 61).
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