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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 11 Sa 147/09   

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https://dejure.org/2009,22553
LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 11 Sa 147/09 (https://dejure.org/2009,22553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.08.2009 - 11 Sa 147/09 (https://dejure.org/2009,22553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09 (https://dejure.org/2009,22553)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungsanspruch aufgrund Vereinbarung mit abberufenem Geschäftsführer; Unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zu kollusivem Zusammenwirken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungsanspruch aufgrund Vereinbarung mit abberufenem Geschäftsführer; unsubstantiierter Darlegungen der Arbeitgeberin zu kollusivem Zusammenwirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 11 Sa 147/09
    Die Berufung auf einen solchen Vertrag gilt als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG, Urteil vom 29.01.1997, 2 AZR 472/96).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 4/19

    Außerordentliche Kündigung - kollusives Zusammenwirkens bei einem

    Ein kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn Arbeitnehmer und das vertretungsberechtigte Organ bewusst zum Nachteil der Gesellschaft zusammenwirken (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09 - Rn. 64, juris).

    Allerdings vermag nicht jede Besserstellung einer Vertragspartei den Vorwurf der Kollusion zu begründen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09 - Rn. 70, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09; BAG, Urteil vom 29. Januar 1997, 2 AZR 472/96; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1996 - 31 U 42/96; BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84).
  • KG, 21.07.2020 - 9 W 50/19

    Vertretungsmacht des handelnden GmbH-Geschäftsführers, negative

    So darf der Geschäftspartner einer GmbH, der zwar weiß, dass deren im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer abberufen wurde, sich jedoch gerichtlich gegen die Abberufung wehrt, gemäß § 15 Absatz 1 HGB grundsätzlich so lange auf die Vertretungsberechtigung dieses Geschäftsführers vertrauen, bis ihm positiv bekannt ist, dass die Abberufung wirksam ist bzw. diese im Handelsregister eingetragen wurde (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 04. Februar 2010 - 8 U 121/09; s.a. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09 -, juris).
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