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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16   

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https://dejure.org/2017,16923
LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16 (https://dejure.org/2017,16923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.2017 - 8 Sa 388/16 (https://dejure.org/2017,16923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 2017 - 8 Sa 388/16 (https://dejure.org/2017,16923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16
    Der Anspruch muss nur dann zurücktreten, wenn überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (std. Rspr. vgl. grundlegend BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122; ErfK/Preis 17. Aufl. § 611 BGB Rn. 563).

    Andererseits kann sich auf Seiten des Arbeitnehmers das allgemeine ideelle Beschäftigungsinteresse im Einzelfalle noch durch besondere Interessen ideeller und/oder materieller Art verstärken (vgl. ausführlich hierzu BAG 27.02.1985 - GS 1/84, NZA 1985, 702, 703).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16
    Eine einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers ohne vertragliche Vereinbarung ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. zuletzt BAG 09.04.2014 - 10 AZR 637/13- Rn. 14, NZA 2014, 719 ff. m.w.N.).

    Der Arbeitgeber kann bestimmen, welche Arbeitsleistung der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrags und der auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Regelungen zu erbringen hat BAG 09.04.2014 - 10 AZR 637/13- Rn. 15, NZA 2014, 719 ff. m.w.N.).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16
    Er beruht auf der arbeitsvertraglichen Förderungspflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG zum Persönlichkeitsschutz (vgl. grundlegend bereits BAG 10.11.1955 - AZR 591/54, NJW 1956, 359 ff.).
  • LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 344/03

    Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16
    Darlegungs- und beweispflichtig für die die sofortige Freistellung rechtfertigenden Gründe ist der Arbeitgeber (LAG München 07.05.2003 - 5 Sa 344/03, NZA 1993, 1130).
  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16
    Darlegungs- und beweispflichtig für die die sofortige Freistellung rechtfertigenden Gründe ist der Arbeitgeber (LAG München 07.05.2003 - 5 Sa 344/03, NZA 1993, 1130).
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 766/14

    Anschlussberufung - eigenständige Beschwer - Rückzahlungsanspruch eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 388/16
    Sie erfordert keine eigenständige Beschwer (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 14, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des

    Ein Recht zur einseitigen Freistellung besteht deshalb in der Regel nur bei schweren bzw. schwersten drohenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, z. B. bei Vermögens- und Eigentumsdelikten, bei Tätlichkeiten, bei (drohenden) Wettbewerbsverstößen (LAG Rheinland-Pfalz vom 14. März 2017 - 8 Sa 388/16, juris; LAG Hamm vom 3. November 1993 - 15 Sa 1592/93, EzA-SD 1994 Nr. 9, S. 11), oder wenn der Arbeitgeber durch Tatsachen begründet annehmen darf, der Arbeitnehmer habe die ihm übertragenen Aufgaben nicht sorgfältig oder nicht redlich erfüllt und der Arbeitgeber werde dadurch konkret geschädigt.
  • ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und

    Etwas anderes gilt dann, wenn der Beschäftigung überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27 mwN.; LAG Rheinland-Pfalz 14. März 2017 - 8 Sa 388/16 -) .
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