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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - 3 Sa 467/15   

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https://dejure.org/2015,49267
LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - 3 Sa 467/15 (https://dejure.org/2015,49267)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.12.2015 - 3 Sa 467/15 (https://dejure.org/2015,49267)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 3 Sa 467/15 (https://dejure.org/2015,49267)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Kündigung bei falscher Adressierung des Kündigungsschreibens; Verzugslohnanspruch bei unerheblichen Darlegungen der Arbeitgeberin zur böswilligen Unterlassung anderweitigen Verdienstes durch unterlassene Arbeitslosmeldung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung an falsche Adresse verschickt - Unterlassene Arbeitslosmeldung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung an falsche Adresse verschickt - Unterlassene Arbeitslosmeldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; BGB § 615 S. 2
    Arbeitslosmeldung, fehlende; Erwerb, böswilliger unterlassener; Falschadressierung; Kündigungserklärung, Zugang; Zugang der Kündigungserklärung

  • rechtsportal.de

    Unwirksame Kündigung bei falscher Adressierung des Kündigungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei falscher Adressierung des Kündigungsschreibens unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - 3 Sa 467/15
    Diesem Schriftstück kommt damit keinerlei Beweiswert zu (vgl. zum Einwurf/Einschreiben LAG Rhld.Pf. 23.09.2013 -5 Sa 18/13-; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a.a.O., Rnr. 128).
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - 3 Sa 467/15
    Eine verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, einem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG 22.03.2012 - 2 AZR 224/11, EzA SD 17/12 S. 3, LS; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a.a.O. Rnr. 95 ff.).
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