Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4076
LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18 (https://dejure.org/2019,4076)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.01.2019 - 6 Sa 249/18 (https://dejure.org/2019,4076)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 6 Sa 249/18 (https://dejure.org/2019,4076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,4076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Aufhebungsvereinbarung während der Probezeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Vermeidung Probezeitkündigung durch Aufhebungsvertrag mit bedingter Wiedereinstellungszusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Wirksamkeit einer Aufhebungsvereinbarung während der Probezeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 305
    Unbedingter Aufhebungsvertrag; Auslegung; Probezeitkündigung; bedingte Wiedereinstellungszusage; Unbedingter Aufhebungsvertrag mit bedingter Wiedereinstellungszusage zur Vermeidung einer Probezeitkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf die freie Willensbildung oder -betätigung des Arbeitnehmers in rechtlich zu missbilligender Weise Einfluss genommen worden ist (vgl. §§ 119, 123 BGB) oder grundgesetzliche Schutzpflichten (Art. 1 Abs. 3 GG) Anlass geben, im Rahmen der zivilrechtlichen Generalklauseln einer solchen Vereinbarung die gerichtliche Durchsetzung zu versagen (vgl. BAG vom 07. März 2002 - 2 AZR 93/01 - Rn. 23 mwN, zitiert nach juris).

    Legt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer offen, dass er die Probezeit als nicht bestanden ansieht und vor Eintreten des Kündigungsschutzes kündigen möchte, bietet aber gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag zu einem die kurze Probezeitkündigungsfrist angemessen überschreitenden Beendigungszeitpunkt verbunden mit einer bedingten Wiedereinstellungszusage an, so ersetzt der dann abgeschlossene Aufhebungsvertrag nur eine zulässige Arbeitgeberkündigung während der Wartezeit des § 1 KSchG; die Einräumung einer Kündigungsfrist von vier Monaten, die unterhalb der längsten tariflichen Kündigungsfrist liegt und dem Arbeitnehmer nur die Chance einer weiteren Bewährung und die Möglichkeit einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bietet, ist dabei angesichts des Zwecks der längeren Kündigungsfrist nicht zu beanstanden (vgl. BAG vom 07. März 2002 - 2 AZR 93/01 - Rn. 26 f. mwN).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15

    Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen und widerspruchsfreien Ergebnis führt, das den Interessen beider Vertragspartner gerecht wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 Rn. 16, mwN, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht