Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 305 BGB
Unbedingter Aufhebungsvertrag mit bedingter Wiedereinstellungszusage zur Vermeidung einer Probezeitkündigung - IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Aufhebungsvereinbarung während der Probezeit
- arbeitsrechtsiegen.de
Vermeidung Probezeitkündigung durch Aufhebungsvertrag mit bedingter Wiedereinstellungszusage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611
Wirksamkeit einer Aufhebungsvereinbarung während der Probezeit - rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 305
Unbedingter Aufhebungsvertrag; Auslegung; Probezeitkündigung; bedingte Wiedereinstellungszusage; Unbedingter Aufhebungsvertrag mit bedingter Wiedereinstellungszusage zur Vermeidung einer Probezeitkündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.06.2018 - 9 Ca 287/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01
Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18
Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf die freie Willensbildung oder -betätigung des Arbeitnehmers in rechtlich zu missbilligender Weise Einfluss genommen worden ist (vgl. §§ 119, 123 BGB) oder grundgesetzliche Schutzpflichten (Art. 1 Abs. 3 GG) Anlass geben, im Rahmen der zivilrechtlichen Generalklauseln einer solchen Vereinbarung die gerichtliche Durchsetzung zu versagen (vgl. BAG vom 07. März 2002 - 2 AZR 93/01 - Rn. 23 mwN, zitiert nach juris).Legt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer offen, dass er die Probezeit als nicht bestanden ansieht und vor Eintreten des Kündigungsschutzes kündigen möchte, bietet aber gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag zu einem die kurze Probezeitkündigungsfrist angemessen überschreitenden Beendigungszeitpunkt verbunden mit einer bedingten Wiedereinstellungszusage an, so ersetzt der dann abgeschlossene Aufhebungsvertrag nur eine zulässige Arbeitgeberkündigung während der Wartezeit des § 1 KSchG; die Einräumung einer Kündigungsfrist von vier Monaten, die unterhalb der längsten tariflichen Kündigungsfrist liegt und dem Arbeitnehmer nur die Chance einer weiteren Bewährung und die Möglichkeit einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bietet, ist dabei angesichts des Zwecks der längeren Kündigungsfrist nicht zu beanstanden (vgl. BAG vom 07. März 2002 - 2 AZR 93/01 - Rn. 26 f. mwN).
- BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15
Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 6 Sa 249/18
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen und widerspruchsfreien Ergebnis führt, das den Interessen beider Vertragspartner gerecht wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 Rn. 16, mwN, zitiert nach juris).