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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17   

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https://dejure.org/2021,48500
LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17 (https://dejure.org/2021,48500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2021 - 3 Sa 397/17 (https://dejure.org/2021,48500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2021 - 3 Sa 397/17 (https://dejure.org/2021,48500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 81 PersVG RP, § 83 PersVG RP, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 9 KSchG, ...
    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - Auflösungsantrag

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsantrag; Behandlungsfehler; Beweiswürdigung; Chefarzt; Darlegungs- und Beweislast; Kündigung, ordentliche; Weiterbeschäftigungsantrag; Ordentliche Kündigung eines Chefarztes

  • rechtsportal.de

    Behandlungsfehler eines Chefarztes als Kündigungsgrund; Zumutbarer Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Kein Auflösungsanspruch mangels Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

    aa) Eine Abmahnung ist dann nicht erforderlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, Rn. 15; LAG RP 15.03.2021 - 3 Sa 397/17, Rn. 490; LAG Hessen 27.02.2012 - 16 Sa 1357/11, Rn. 59).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung Chefarzt

    Darüber hinaus, freilich vorliegend nicht streitgegenständlich, hat die Beklagte eine ordentliche Kündigung am 26.02.2016 erklärt und im Zusammenhang damit vorsorglich beantragt, das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis gemäß §§ 9, 10 KSchG aufzulösen (3 Sa 397/17).

    Die Berufungsverfahren 3 Sa 397/17 und 3 Sa 457/17 sind bis zum rechtskräftigen Abschluss des Berufungsverfahrens 3 Sa 527/16 ausgesetzt.

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 1 Sa 80/21

    Außerordentliche Kündigung - Zeugniserteilung - Urlaubsabgeltung

    Eine Abmahnung ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, Rn. 15; LAG RP 15.03.2021 - 3 Sa 397/17, Rn. 490; LAG RP 03.08.2020 - 3 Sa 90/19, Rn. 55; LAG Hessen 27.02.2012 - 16 Sa 1357/11, Rn. 59).
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