Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18   

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https://dejure.org/2018,30105
LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18 (https://dejure.org/2018,30105)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18 (https://dejure.org/2018,30105)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. August 2018 - 2 Ta 77/18 (https://dejure.org/2018,30105)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst c ArbGG
    Einstweilige Verfügung - Bewerbungsverfahrensanspruch - Rechtsweg

  • IWW

    Art. 33 Abs. 2 GG, § ... 242 BGB, Art. 33 GG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 c ArbGG, §§ 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 4 S. 3 GVG, §§ 78 S. 1 ArbGG, 569 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, §§ 17 a Abs. 4 S. 5 GVG, § 17 a Abs. 4 GVG, § 72 Abs. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtsweg für Eilantrag zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 c ; GG Art. 33 Abs. 2
    Bewerbungsverfahrensanspruch; Eilantrag; Rechtsweg; Einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de

    Arbeitsrechtsweg für Eilantrag zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Rechtsweg beim Konkurrentenrechtsstreit um eine durch privaten Dienstvertrag zu besetzende Stelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 622
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird ( GmS-OGB 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - NJW 1986, 2359 ).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    In einem solchen Fall ist das Klagebegehren bürgerlich-rechtlicher Natur ( BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 24, NZA-RR 2011, 216; vgl. auch BAG 02. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - Rn. 18, NZA 1998, 884 ).
  • BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99

    Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Im Vorabverfahren nach § 17 a Abs. 4 GVG kann auch im Rahmen eines Gesuchs um vorläufigen Rechtsschutz die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen werden, auch wenn gegen das Urteil oder den Beschluss des Landesarbeitsgerichts, mit dem dieses über das Gesuch als solches entscheidet, die Revision bzw. Rechtsbeschwerde nach § 72 Abs. 4 ArbGG nicht statthaft wäre ( BAG 24. Mai 2000 - 5 AZB 66/99 - Rn. 7, NZA 2000, 903; BGH 9. November 2006 - I ZB 28/06 -Rn. 5, NJW 2007, 1819; Schwab/Weth ArbGG 5. Aufl. § 78 Rn. 70 ).
  • BAG, 05.10.2005 - 5 AZB 27/05

    Rechtsweg - sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten gegenüber der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Auch das Bundesarbeitsgericht habe in Abgrenzung zur Rechtswegzuständigkeit der Sozialgerichte in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 5 AZB 27/05 - darauf abgestellt, dass einem Streit um den Inhalt der abzugebenden Meldungen zur Sozialversicherung die dafür heranzuziehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften das Gepräge geben würden und dem nicht entgegenstehe, dass die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eine auf § 242 BGB beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers begründen könnten.
  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Im Vorabverfahren nach § 17 a Abs. 4 GVG kann auch im Rahmen eines Gesuchs um vorläufigen Rechtsschutz die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen werden, auch wenn gegen das Urteil oder den Beschluss des Landesarbeitsgerichts, mit dem dieses über das Gesuch als solches entscheidet, die Revision bzw. Rechtsbeschwerde nach § 72 Abs. 4 ArbGG nicht statthaft wäre ( BAG 24. Mai 2000 - 5 AZB 66/99 - Rn. 7, NZA 2000, 903; BGH 9. November 2006 - I ZB 28/06 -Rn. 5, NJW 2007, 1819; Schwab/Weth ArbGG 5. Aufl. § 78 Rn. 70 ).
  • BAG, 14.12.1988 - 7 AZR 773/87

    Pflicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer aufgrund

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 c ArbGG für einen solchen Bewerbungsverfahrensanspruch gegeben, wenn das betreffende öffentliche Amt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und die öffentliche Verwaltung sich daher bei ihrer Entscheidung, mit welchem Stellenbewerber ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll, auf dem Boden des Privatrechts bewegt ( BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - Rn. 21 und 22, juris; BAG 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - Rn. 21, NJW 1989, 2909 ).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Das Bundesverwaltungsgericht stellt ebenfalls auf die Rechtsnatur des angestrebten Rechtsverhältnisses ab und geht von dem Grundsatz aus, dass sich je nach der rechtlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich) auch der Rechtsweg bei Streitigkeiten auf Abschluss eines derartigen Rechtsverhältnisses bestimmt ( BVerwG 25. März 1982 - 2 C 30/79 - Rn. 30, NVwZ 1983, 220; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 07. April 2014 - 7 C 14.408 - Rn. 9, juris ).
  • BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88

    Anspruch eines früheren wissenschaftlichen Angestellten auf Abschluß eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 c ArbGG für einen solchen Bewerbungsverfahrensanspruch gegeben, wenn das betreffende öffentliche Amt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und die öffentliche Verwaltung sich daher bei ihrer Entscheidung, mit welchem Stellenbewerber ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll, auf dem Boden des Privatrechts bewegt ( BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - Rn. 21 und 22, juris; BAG 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - Rn. 21, NJW 1989, 2909 ).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    In einem solchen Fall ist das Klagebegehren bürgerlich-rechtlicher Natur ( BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 24, NZA-RR 2011, 216; vgl. auch BAG 02. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - Rn. 18, NZA 1998, 884 ).
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 7 C 14.408

    Soll eine Professorenstelle an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18
    Das Bundesverwaltungsgericht stellt ebenfalls auf die Rechtsnatur des angestrebten Rechtsverhältnisses ab und geht von dem Grundsatz aus, dass sich je nach der rechtlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich) auch der Rechtsweg bei Streitigkeiten auf Abschluss eines derartigen Rechtsverhältnisses bestimmt ( BVerwG 25. März 1982 - 2 C 30/79 - Rn. 30, NVwZ 1983, 220; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 07. April 2014 - 7 C 14.408 - Rn. 9, juris ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2018 - 2 E 10045/18

    Verwaltungsgericht zuständig für Rechtsstreit um LMK-Direktorenstelle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2019 - 2 B 10139/19

    Verwaltungsrechtsweg bei Klage eines Bewerbers gegen den von einem

    Im Gegensatz zu dem nach erfolgreichem Zugang zum öffentlichen Dienst im Rahmen von Tarifverträgen und sonstigen privatrechtlichen Vereinbarungen zu bewertenden Dienstverhältnis - dem "Wie" des Beschäftigtenverhältnisses - ist deshalb nach zutreffender Ansicht der Zugang zu einem Dienstverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber - dem "Ob" des Beschäftigtenverhältnisses - der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19. Januar 2018, a.a.O. Rn. 5; Pützer, RdA 2016, 287; Feldmann, OdW 2019, 55; a.A. LAG RP, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 Ta 77/18 -, NZA-RR 2018, 622 und juris; LAG Nds., Beschluss vom 13. Juli 2018 - 17 Ta 153/18 -, DVBl. 2019, 395).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2020 - 3 Ta 202/20

    Rechtswegzuständigkeit bei Konkurrentenstreitverfahren im öffentlichen Dienst;

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll oder wie hier der Verfügungskläger sich sogar aktuell bereits in einem Arbeitsverhältnis zur Verfügungsbeklagten befindet und sich auf eine im fortzusetzenden Arbeitsverhältnis angestrebte andere Stelle bewirbt und der öffentliche Arbeitgeber ihm daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22).
  • OVG Bremen, 18.03.2020 - 2 B 50/20

    Verwaltungsrechtsweg bei Konkurrentenstreit um Angestelltenstelle im öffentlichen

    Diese Norm ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, denn sie verpflichtet ausschließlich Träger staatlicher Gewalt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.01.2018 - 2 E 10045/18, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.03.2019 - 2 B 10139/19, juris Rn. 15; a.A. BAG, Urt. v. 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris Rn. 14 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschl. v. 07.04.2014 - 7 C 14.408, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.12.1997 - 2 E 12965/97, juris Rn. 3; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.01.1996 - 2 EO 497/95, NVwZ-RR 1997, 138 ).
  • LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 3 Ta 375/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier ausschließlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber der Klägerin daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber dem Verfügungskläger daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • LAG Bremen, 14.10.2020 - 3 Ta 16/20

    Kriterien für die Entscheidung über den zulässigen Rechtsweg; Zuständigkeit der

    bb) Umstritten ist die Zuordnung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nach Art. 33 Abs. 2 GG (für die Zuordnung zum öffentlichen Recht z.B. LAG Düsseldorf 21. August 2020 - 3 Ta 202/20; OVG Bremen 18. März 2020 - 2 B 50/20 - OVG Rheinland-Pfalz 19. Januar 2018 - 2 E 10045/18, juris Rn. 4; 25. März 2019 - 2 B 10139/19, juris Rn. 15; für eine Zuordnung zum Arbeitsrecht z.B. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88, juris Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz, 15. August 2018 - 2 Ta 77/18, juris Rn. 14 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2010 - 1 E 404/10, juris Rn. 10 ff).

    (3) Art. 33 Abs. 2 GG ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, denn er verpflichtet ausschließlich Träger staatlicher Gewalt (LAG Düsseldorf 21. August 2020 - 3 Ta 2020; OVG Bremen 18. März 2020 - 2 B 50/20 -, Rn. 41 - 136, juris; OVG Rheinland-Pfalz 19. Januar 2018 - 2 E 10045/18, juris Rn. 4; 25. März 2019 - 2 B 10139/19, juris Rn. 15; a.A. BAG, 23. August 1989 - 7 AZR 546/88, juris Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz 15. August 2018 - 2 Ta 77/18, juris Rn. 14 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2010 - 1 E 404/10, juris Rn. 10 ff.; BayVGH 7. April 2014 - 7 C 14.408, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz 10. Dezember 1997 - 2 E 12965/97, juris Rn. 3; OVG Thüringen 30. Januar 1996 - 2 EO 497/95, NVwZ-RR 1997, 138 ).

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2020 - 3 Ta 317/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier ausschließlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber der Verfügungsklägerin daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

    34 Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber dem Verfügungskläger daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • ArbG Düsseldorf, 15.10.2020 - 10 Ca 5830/20

    Rechtsweg - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahren - öffentlich-rechtliche

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll oder wie hier der Verfügungskläger sich sogar aktuell bereits in einem Arbeitsverhältnis zur Verfügungsbeklagten befindet und sich auf eine im fortzusetzenden Arbeitsverhältnis angestrebte andere Stelle bewirbt und der öffentliche Arbeitgeber ihm daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22).
  • ArbG Düsseldorf, 10.09.2020 - 10 Ga 44/20

    Rechtsweg, Rechtswegbestimmungsverfahren, Konkurretenklage

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll oder wie hier der Verfügungskläger sich sogar aktuell bereits in einem Arbeitsverhältnis zur Verfügungsbeklagten befindet und sich auf eine im fortzusetzenden Arbeitsverhältnis angestrebte andere Stelle bewirbt und der öffentliche Arbeitgeber ihm daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Ta 115/18

    Konkurrentenklage - Rechtsweg

  • LAG Bremen, 09.09.2020 - 1 Ta 19/20

    Abgrenzung zwischen bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher

  • ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ga 14/20
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 S 202/20

    Streitwert bei Konkurrentenstreit um Angestelltenstelle - Angestellte;

  • ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 5 Ga 33/20
  • ArbG Köln, 06.11.2020 - 6 Ga 91/20
  • ArbG Köln, 13.01.2021 - 2 Ga 2/21

    Konkurrentenstreit, Rechtsweg

  • VG Ansbach, 24.03.2021 - AN 16 E 21.00210

    Konkurrentenrechtsstreit unter Tarifbeschäftigten

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