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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09   

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https://dejure.org/2009,12292
LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09 (https://dejure.org/2009,12292)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09 (https://dejure.org/2009,12292)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 3 TaBV 32/09 (https://dejure.org/2009,12292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmensstruktur des Deutschen Roten Kreuzes; Unbegründeter Feststellungsantrag zur Errichtung eines Konzernbetriebsrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensstruktur des Deutschen Roten Kreuzes; unbegründeter Feststellungsantrag zur Errichtung eines Konzernbetriebsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Die unter Bezugnahme auf BGH vom 26.03.1984 - II ZR 171/83 - erfolgten Ausführungen des Arbeitsgerichts seien beim vorliegenden Sachverhalt nicht mehr nachvollziehbar.

    für das Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses ist entscheidend, dass die Einflussmöglichkeit gesellschaftsrechtlich vermittelt sein muss (BGH 26.3.1984 - II ZR 171/83 -).

    Die Definition des Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von § 17 AktG erfasst eben nicht ohne weiteres auch gesellschaftsrechtlich nicht abgesicherte Abhängigkeiten (vgl. BGH 26.3.1984 - II ZR 171/83 - ).

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2008 - 4 TaBV 58/08
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Der Antragsteller verweist erneut auf LAG Düsseldorf vom 15.10.2008 - 4 TaBV 58/08 -.

    - Im Beschluss des LAG Düsseldorf vom 15.10.2008 - 4 TaBV 58/08 - wurden als "Herrschaftsunternehmen" bzw. Muttergesellschaften Verlagshäuser angesehen, die eine gemeinsame Unternehmens- bzw. Geschäftspolitik über Gemeinschaftsunternehmen verfolgten.

  • BAG, 22.11.1995 - 7 ABR 9/95

    Konzernbetriebsrat im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Abgesehen davon, dass eben nur ein gesellschaftsrechtlich vermittelter Einfluss zu einem beherrschenden Einfluss i.S.d. §§ 17 und 18 AktG werden kann (in diesem Sinne auch BAG 22.11.1995 - 7 ABR 9/95 - DLW/Wildschütz 8. Aufl. Arbeitsrecht, S. 2362 Kap. 12 Rz 876; Höhlein/Klöckner/Lukas u.a. RpfGO in: Praxis der Kommunalverwaltung GemO B 1 RhPf Ziffer 8.1.2 Der faktische kommunale Konzern: " ... Erforderlich ist jedoch, dass der Einfluss gesellschaftsrechtlich bedingt oder zumindest vermittelt ist ..."), belegen diese Umstände aber noch keine "generellumfassende Abhängigkeit" i.S. der von Bayer (3. Aufl. Münchener Kommentar zum AktG § 17 Rz 24 Fußnote 36 ) zitierten Rechtsprechung.

    - In dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des BAG 25.1.1995 - 7 ABN 41/94 - = ArbuR 1995, 379 und des BAG 22.11.1995 - 7 ABR 9/95 - zugrunde lag, ging es um die Frage, ob auch bei einer natürlichen Person ( = Mehrheitsgesellschafter einer S-Möbel H. GmbH) als Konzernspitze ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann.

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Unter Bezugnahme auf BAG vom 21.10.1980 - 6 ABR 41/78 - sieht der Antragsteller seine Aufgabe darin, die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte für Sachverhalte wahrzunehmen, die im beherrschenden Unternehmen, also bei dem Beteiligten zu 2, entschieden würden.

    - Nach dem Sachverhalt in BAG vom 21.10.1980 - 6 ABR 41/78 - bildete die Konzernspitze eine Aktiengesellschaft.

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Wenn das BAG - so argumentiert der Antragsteller weiter - dieses in der Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 56/03 - schon bei mehreren rechtlich selbständigen Mutterunternehmen annehme, dann sollte dieses wohl erst recht der Fall sein, wenn der Beteiligte zu 2 eines Tages solch herrschenden Einfluss auch auf Pflege und soziale Dienste ergreifen würde.

    - In BAG 13.10.2004 - 7 ABR 56/03 - verhielt es sich so, dass dort die Verfolgung unternehmerischer Interessen auf der Grundlage maßgeblicher Beteiligung an mehreren anderen Gesellschaften in Rede stand.

  • LAG Berlin, 28.08.2003 - 18 TaBV 636/03
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Auf derartige Unternehmen trifft der Schutzzweck des konzernrechtlichen Unternehmensbegriffes zu: es soll Interessenkonflikten und den Gefahren begegnet werden, die damit verbunden sind, dass der Beherrschende anderweitigen (wirtschaftlichen) Interessen zu Lasten der abhängigen Unternehmen den Vorzug gibt, weil dies für den Beherrschenden vorteilhafter ist (vgl. LAG Berlin 28.8.2003 - 18 TaBV 636/03 -).
  • LAG Hessen, 05.02.2004 - 9 TaBV 64/03

    Konzernbetriebsrat; Konzern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Auch für den faktischen Konzern gilt (vgl. LAG Hessen 5.02.2004 - 9 TaBV 64/03 - ; dazu Matthes, jurisPR-ArbR 48/2004 Anm. 2):.
  • BAG, 25.01.1995 - 7 ABN 41/94
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    - In dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des BAG 25.1.1995 - 7 ABN 41/94 - = ArbuR 1995, 379 und des BAG 22.11.1995 - 7 ABR 9/95 - zugrunde lag, ging es um die Frage, ob auch bei einer natürlichen Person ( = Mehrheitsgesellschafter einer S-Möbel H. GmbH) als Konzernspitze ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann.
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Klarzustellen ist freilich (auch), dass seit BAG 8, 3.1994 - 9 AZR 197/92 - (im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH) für den konzernrechtlichen Tatbestand nicht mehr die dauernde und umfassende Leitung der abhängigen Gesellschaft maßgebend ist.
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09
    Dies ist anerkanntes Recht (vgl. BAG 16.5.2007 - 7 ABR 63/06 -).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14

    Rechtsanwaltskosten eines Scheinkonzernbetriebsrats

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 15.12.2009 (3 TaBV 32/09 - Juris) die Beschwerde des Konzernbetriebsrats zurückgewiesen.

    Der Landesverband könne nicht mit Erfolg einwenden, der Konzernbetriebsrat hätte seine Tätigkeit nach der Entscheidung des LAG (15.12.2009 - 3 TaBV 32/09) einstellen müssen.

    Bereits deshalb konnte das Beschlussverfahren nicht als aussichtslos angesehen werden, zumal das LAG Rheinland-Pfalz wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen im Beschluss vom 15.12.2009 (3 TaBV 32/09) die Rechtsbeschwerde zugelassen hatte.

    Entgegen der Ansicht des Landesverbands ist für seine Kostenfreistellungspflicht unerheblich, dass der Schein-Konzernbetriebsrat trotz seines Unterliegens vor dem Arbeitsgericht (30.04.2009 - 8 BV 44/08) und vor dem LAG Rheinland-Pfalz (15.12.2009 - 3 TaBV 32/09) seine Arbeit ungerührt fortgesetzt und durch die Beauftragung des Antragstellers mit seiner Beratung am 06.05.2010 auch noch weitere Kosten verursacht hat.

    Der Vorwurf eines "groben Verstoßes" erweist sich vor dem Hintergrund, das der Konzernbetriebsrat am 15.12.2009 vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3 TaBV 32/09) in zweiter Instanz erneut verloren hatte, als völlig haltlos.

  • BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10

    Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2009 - 3 TaBV 32/09 - wird zurückgewiesen.
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