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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17 (https://dejure.org/2018,21929)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2018 - 6 Sa 425/17 (https://dejure.org/2018,21929)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 6 Sa 425/17 (https://dejure.org/2018,21929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 75 BetrVG, § 95 Abs 1 S 1 BetrVG, § 826 BGB, Art 33 Abs 2 GG, § 77 BetrVG
    Bewerbungsverfahren - Anspruch auf Stellenübertragung und Bewerbungsverfahrensanspruch außerhalb des Bereichs des öffentlichen Dienstes (verneint) - Auswahlrichtlinie - Darlegungslast

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Es kann auch im Interesse des Arbeitnehmers liegen, nicht schon mit Rechtskraft des seiner Klage stattgebenden Urteils vertraglich gebunden zu sein (§ 894 Satz. 1 ZPO), sondern unter Berücksichtigung der konkreten Umstände entscheiden zu können, ob er das Vertragsangebot des Arbeitgebers annimmt (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - Rn. 17, zitiert nach juris).

    Nachdem der Kläger zuletzt klargestellt hat, dass er die Abgabe eines arbeitsvertraglichen Angebots zur Beschäftigung auf der allein streitgegenständlichen Stelle als Finanzsachbearbeiter der Entgeltgruppe T 12 begehrt, hat er gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO eindeutig festgelegt, welche Entscheidung er begehrt und den Streitgegenstand so genau zu bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 Abs. 1 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden kann (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - Rn. 21, aaO; 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10 mwN, zitiert nach juris).

    Für die erstrebte Verurteilung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrags besteht auch ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - Rn. 23, mwN, aaO).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Art. 33 Abs. 2 GG dient zum einen dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes, dessen fachliches Niveau und rechtliche Integrität gewährleistet werden sollen; zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung; er begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch) (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 39 mwN; vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 31; 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).

    Die Verpflichtung, jede Bewerbung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu beurteilen, gilt für Einstellungen und Beförderungen innerhalb des öffentlichen Dienstes (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 38, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 26.03.2001 - 13 Sa 335/99

    Anspruch auf Zuweisung einer neu zu besetzenden Stelle; Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Danach besteht außerhalb der aufgrund der Gesetze und der Rechtsprechung gezogenen Grenzen kein einklagbarer Anspruch auf Erhalt einer bestimmten Stelle und die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers ist insoweit auch einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich (vgl. LAG Hessen 26. März 2001 - 13 Sa 335/99 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    Im Regelfall, also soweit Auswahlrichtlinien iSd § 95 Abs. 1, 2 BetrVG die Auswahl bei der Einstellung betreffen, kommt ihnen keine normative Wirkung zu; Einstellungsbewerber können aus ihnen dementsprechend auch keinen Einstellungsanspruch ableiten (Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht - Benecke § 32 Rechtliche Bindung der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers Rn. 190; vgl. Dörner Luczak Wildschütz Baeck Hoß Handbuch des Arbeitsrechts - Wildschütz 14. Aufl. Kapitel 13 Rn. 1941; vgl. Däubler/Kittner/Klebe/Wedde - Klebe BetrVG 16. Aufl. § 95 Rn. 3; vgl. LAG Hessen 26. März 2001 - 13 Sa 335/99 - Rn. 32, aaO).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Art. 33 Abs. 2 GG dient zum einen dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes, dessen fachliches Niveau und rechtliche Integrität gewährleistet werden sollen; zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung; er begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch) (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 39 mwN; vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 31; 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes steht bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG ein von der Verfassung gewährter Beurteilungsspielraum zu, der nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. etwa BAG 07. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 45, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Art. 33 Abs. 2 GG dient zum einen dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes, dessen fachliches Niveau und rechtliche Integrität gewährleistet werden sollen; zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung; er begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch) (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 39 mwN; vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 31; 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 513/82

    Tarifvertrag - Auszubildende - Ausbildungsende - Übernahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Ob Auswahlrichtlinien im Zusammenhang mit Einstellungen zumindest eine Bedeutung zukommen kann, soweit die Entscheidung des Arbeitgebers bei Stellenbesetzungen nach § 75 BetrVG darauf zu überprüfen ist, ob sie den Grundsätzen von Recht und Billigkeit entspricht und hierbei Regelungen in Auswahlrichtlinien ergänzend heranzuziehen sind (vgl. BAG 05. April 1984 - 2 AZR 513/82 - Rn. 29 f., zitiert nach juris) , kann vorliegend offen bleiben.
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Nachdem der Kläger zuletzt klargestellt hat, dass er die Abgabe eines arbeitsvertraglichen Angebots zur Beschäftigung auf der allein streitgegenständlichen Stelle als Finanzsachbearbeiter der Entgeltgruppe T 12 begehrt, hat er gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO eindeutig festgelegt, welche Entscheidung er begehrt und den Streitgegenstand so genau zu bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 Abs. 1 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden kann (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - Rn. 21, aaO; 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Maßgeblich sind insoweit die Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzungen für die zu besetzende Stelle, die durch die in der Stellenausschreibung geforderten Qualifikationsmerkmale konkretisiert werden (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 47; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 24; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17
    Hier kann von ihm das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BAG 27. Juli 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 31; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 53; 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

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