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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21 (https://dejure.org/2022,10083)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.02.2022 - 7 Sa 251/21 (https://dejure.org/2022,10083)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 7 Sa 251/21 (https://dejure.org/2022,10083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 102 Abs 1 BetrVG, § 242 BGB, § 612a BGB
    Kündigung in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 612 a
    Betriebsratsanhörung; subjektive Determination; ordentliche Kündigung; Maßregelungsverbot; Treu und Glauben; Wartefrist; Kündigung in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 102 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 612 a
    Grundsatz der subjektiven Determination bei der Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG ; Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Dies folgt aus dem Grundsatz der subjektiven Determination (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20 mwN.).

    Eine vermeidbare oder unbewusste Fehlinformation macht die Betriebsratsanhörung dagegen noch nicht unwirksam (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21 mwN.).

    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27, juris) oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - Rn. 17 ff., juris) den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 mwN., juris).

    Diese Auslegung der Pflichten des Arbeitgebers im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG bei Kündigungen innerhalb der Wartezeit, die auf subjektive Werturteile gestützt werden, ist Konsequenz des Grundsatzes der subjektiven Determination (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 23, juris).

    Die während der Wartezeit grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Gegengewicht zu dem im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes entstehenden materiellen Kündigungsschutz, der die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers nicht unerheblich beschneidet (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 24 mwN., juris).

    Der erst nach Ablauf der Wartezeit eintretende Kündigungsschutz darf durch die Anforderungen, die an eine Anhörung nach § 102 BetrVG gestellt werden, nicht vorverlagert werden (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 26 mwN., juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in Wirklichkeit nicht das Werturteil, sondern bestimmte konkrete Verhaltensweisen oder Tatsachen den eigentlichen Kündigungsgrund bilden (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 27 mwN., juris).

    Dieses Gefühl manifestiert sich dann in einem Werturteil, etwa "der Arbeitnehmer ist ungeeignet" oder "der Arbeitnehmer erbringt keine ausreichende Leistung" oder "der Arbeitnehmer hat die Probezeit nicht bestanden", das dann den Kündigungsgrund bildet (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 29 mwN., juris).

    (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 30, juris).

    Trägt der Arbeitnehmer derartige Indizien vor, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er den Betriebsrat nicht bewusst irreführend informiert hat (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 31 mwN., juris).

    Dabei kann er gemäß § 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG auch den Arbeitnehmer anhören und sich den Sachverhalt aus dessen Sicht darstellen lassen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 32 mwN., juris).

    Gerade eine solche Kündigung ist Teil der in der Wartezeit grundsätzlich bestehenden Kündigungsfreiheit, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, von dieser Freiheit Gebrauch zu machen und sich dabei von seinem "Bauchgefühl leiten zu lassen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 39 mwN., juris).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Nichts anderes gilt für die Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartefrist nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr., BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 27 mwN., juris).

    BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 27 mwN., juris).

    Kommt der Arbeitgeber dieser sekundären Behauptungslast nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 28 mwN., juris).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Sie kann sich als eine Benachteiligung wegen einer zulässigen Rechtsausübung des Arbeitnehmers darstellen (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - Rn. 47, juris).

    Die Rechtsausübung des Arbeitnehmers muss für die benachteiligende Vereinbarung oder Maßnahme des Arbeitgebers der tragende Beweggrund, das heißt das wesentliche Motiv gewesen sein und nicht nur in irgendeiner Weise mitursächlich oder äußerer Anlass (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - Rn. 47, juris).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Dafür muss der Betriebsrat die Gründe kennen, die den Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen, sei es auch nur den Umstand, dass der Arbeitgeber sich von seinem "Gefühl" leiten lassend von seiner Kündigungsfreiheit Gebrauch machen will (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - Rn. 16, juris).

    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27, juris) oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - Rn. 17 ff., juris) den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 mwN., juris).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Nach diesem Grundsatz ist der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört, wenn der Arbeitgeber ihm die Gründe mitgeteilt hat, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und die für seinen Kündigungsentschluss maßgeblich sind (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26 mwN., juris).

    Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27, juris) oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - Rn. 17 ff., juris) den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 mwN., juris).

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 396/15

    Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - vertragliche Verlängerung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    53 Eine Rechtsausübung kann gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 396/15 - Rn. 37; 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rn. 34 mwN., jeweils juris).
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    53 Eine Rechtsausübung kann gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 396/15 - Rn. 37; 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rn. 34 mwN., jeweils juris).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Der Kläger trägt dabei die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 42, juris).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Die grundrechtliche Gewährleistung erstreckt sich auch auf das Interesse des Arbeitgebers, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - Rn. 28, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2016 - 18 Sa 21/15

    Betriebsratsanhörung bei Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
    Anders als im vorliegenden Verfahren ging es nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg in dem vom Kläger herangezogenen Verfahren (14. Januar 2016 - 18 Sa 21/15, juris) nicht um eine Kündigung, die auf einem personenbezogenen Werturteil beruhte.
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

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