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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2010 - 9 Sa 739/09   

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https://dejure.org/2010,12772
LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2010 - 9 Sa 739/09 (https://dejure.org/2010,12772)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.04.2010 - 9 Sa 739/09 (https://dejure.org/2010,12772)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. April 2010 - 9 Sa 739/09 (https://dejure.org/2010,12772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 14 Abs 2 S 2 KSchG, § 14 Abs 2 S 1 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung eines Wirtschaftsprüfers - Festlegung der Personalstärke - Auflösungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum künftigen Arbeitsanfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum künftigen Arbeitsanfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2010 - 9 Sa 739/09
    Eine solche Entscheidung unterliegt nur einer gerichtlichen Missbrauchskontrolle und ist lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie tatsächlich ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Beschäftigungswegfall ist (vgl. etwa BAG 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - EZA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).

    Wenn die eigentliche Organisationsentscheidung allerdings in unmittelbare Nähe zum Kündigungsentschluss rückt, muss der Arbeitgeber zur Begründung des dringenden betrieblichen Erfordernisses die Unternehmerentscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" näher darlegen, um dem Gericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob die Unternehmerentscheidung nicht offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich und ob sie tatsächlich ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Beschäftigungswegfall ist (vgl. etwa BAG 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - EZA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).

    Er muss aufgrund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 10.10.2002, a. a. O.).

  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 280/82

    Verhaltensbedingte Kündigung - Gleichbehandlung - Eigentumsgarantie -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2010 - 9 Sa 739/09
    Solche reichen zur Begründung eines Auflösungsantrags nicht aus (BAG 16.05.1984 -7 AZR 280/82- EzA § 9 nF KSchG Nr. 16).
  • LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe;

    Er muss aufgrund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge an Hand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - Rz. 16 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 16.04.2010 - 9 Sa 739/09 - Rz. 54 juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 21/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verhältnismäßigkeit - anderweitige

    Die diesbezüglichen Urteile sind rechtskräftig (zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2010, Az.: 9 Sa 739/09).
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