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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 10 Ta 31/06   

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https://dejure.org/2006,8587
LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 10 Ta 31/06 (https://dejure.org/2006,8587)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2006 - 10 Ta 31/06 (https://dejure.org/2006,8587)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 10 Ta 31/06 (https://dejure.org/2006,8587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreibung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Arbeitgeber durch den Betriebsrat; Notwendigkeit einer Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des zu vollstreckenden Titels ; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beteiligung des Betriebsrats hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 85 Abs. 1; ; ZPO §§ 704 - 915 h; ; ZPO § 724

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 2 § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3
    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Regelung der Arbeitszeit während eines Streiks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77

    Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 10 Ta 31/06
    Auch insoweit gebietet eine "arbeitskampfkonforme" Auslegung ein Zurücktreten dieses Mitbestimmungsrechts während eines Streikgeschehens im Betrieb (BAG, Beschluss vom 24.04.1979, Az. 1 ABR 43/77, m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16

    Zwangsvollstreckung - Verhängung von Ordnungsgeld - Höhe - schriftlicher

    Das Vollstreckungsorgan - und damit auch das nachfolgende Beschwerdegericht - hat nicht nur zu prüfen, ob die Vollstreckungsklausel erteilt worden ist, sondern auch, ob sie noch (beim Gläubiger) vorhanden ist (Zöller § 724 ZPO Rn. 14; Baumbach § 724 ZPO Rn. 3; OLG Köln vom 29.03.2000 - 2 W 13/00 - juris Rn 2; LAG Rheinland-Pfalz 16.05.2006 - 10 Ta 31/06 - juris Rn. 10f).
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