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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 10 Sa 381/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 10 Sa 381/12 (https://dejure.org/2013,2010)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2013 - 10 Sa 381/12 (https://dejure.org/2013,2010)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 10 Sa 381/12 (https://dejure.org/2013,2010)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung im Werttransportgewerbe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geldtransport-Gewerbe: Arbeitnehmer dürfen Geld auch nicht nur zum Spaß in die eigene Tasche stecken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer als Sicherheitsmitarbeiter einem Geldautomaten Geldscheine entnimmt und diese sich in die eigene Tasche steckt, kann mit einer fristlosen Kündigung bedacht werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 10 Sa 381/12
    Unabhängig davon, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Betriebsrat die Beweismittel für den Kündigungssachverhalt vorzulegen (BAG 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 - NZA 1995, 672, mwN), entlastet es den Kläger nicht, dass er seinem Arbeitskollegen - noch vor Entdeckung der Videokamera - gesagt haben will, dass die zwei 100-Euro-Scheine in einen Safebag zu legen seien.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 10 Sa 381/12
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. BAG 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16-18, Juris, mzN).
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