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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21 (https://dejure.org/2022,25399)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2022 - 3 Sa 271/21 (https://dejure.org/2022,25399)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - 3 Sa 271/21 (https://dejure.org/2022,25399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 4 BGB, § 113 InsO, § 125 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO, § 128 Abs 2 InsO ... mehr
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

  • IWW

    §§ 102, ... 103 BetrVG, § 113 InsO, § 103 InsO, § 111 BetrVG, § 613 a Abs. 4 BGB, §§ 17 ff. KSchG, § 17 Abs. 2 KSchG, §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 134 BGB, § 1 KSchG, § 15 Abs. 4, § 15 Abs. 1, § 1 Abs. 2 KSchG, § 138 ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 613 a BGB, § 125 InsO, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 292 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG, § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO, § 613a BGB, § 102 BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB, § 613 a Abs. 4 Satz 2 BGB, § 613 a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, BGB § 613a Nr. 370; 22.01.2009, BGB § 613 a Nr. 370; 22.01.2009, § 256 ZPO, §§ 1, 4 KSchG, § 128 Abs. 2 InsO, §§ 125, 126 InsO, § 17 ff. KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 17 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 17 Abs. 1, 3 KSchG, § 6 Satz 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 71 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Darlegungs- und Beweislast; Insolvenz; Interessenausgleich; betriebsbedingte Kündigung; Namensliste; Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

  • rechtsportal.de

    Betriebsübergang; Darlegungs- und Beweislast; Insolvenz; Interessenausgleich; betriebsbedingte Kündigung; Namensliste; Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (65)

  • BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14

    Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Diese Kriterien sind jedoch lediglich Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).

    Den für das Vorliegen eines Betriebsübergangs relevanten Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (EuGH 15.12.2005 NZA 2006, 29; BAG 25.06.2009 NZA 2009, 1412; 22.01.2015 NZA 2015, 1325; 25.08.2016 NZA-RR 2017, 123).

    Auch Betriebsmittel, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, die dieser aber aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Eröffnung seines Betriebes einsetzen kann, können relevant sein (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).

    In Betrieben, in denen die menschliche Arbeitskraft im Mittelpunkt steht, kann eine strukturierte Gesamtheit von Arbeitnehmern eine "wirtschaftlichen Einheit" darstellen (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325; 19.03.2015 NJOZ 2015, 1665; EuGH 11.07.2018 NZA 2018, 1053).

    Bei von materiellen Betriebsmitteln geprägten Tätigkeiten kann der Betriebszweck dagegen ohne sachliche Betriebsmittel nicht erreicht werden; insoweit kann ein Betriebsübergang nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil die Beschäftigten nicht vom Erwerber übernommen wurden (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).

    Eine rein quantitative Betrachtung scheidet aus (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).

    Maßgeblich ist, ob die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Funktionsfaktoren beibehalten wird und dies dem Erwerber ermöglicht, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG 22.01.2015 NZA 2015 1325).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    In jedem Fall muss es sich aber zur Wahrung der wirtschaftlichen Einheit um einen "nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personals" handeln, damit dem Merkmal der Personalübernahme überhaupt eine Indizwirkung zukommt (BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6; 28.04.2011 NZA-RR 2012, 119).

    Bei einem hohen Qualifikationsgrad und entsprechenden Spezialwissen kann bereits die Übernahme eines kleinen Teils des Personal Indizfunktion für einen Betriebsübergang für einen Betriebsübergang haben (BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6).

    Insoweit werden die Grundlagen für die Erhaltung des Kundenkreises aufrechterhalten, wenn der Erwerber eine ähnliche Tätigkeit verrichtet und sich die von ihm hergestellten Produkte und/oder Dienstleistungen an einen im Wesentlichen unveränderten Kundenkreis richten (BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6).

    119 Diese Grundsätze gelten auch für den Betriebsteilübergang (EuGH 11.03.1997 EzA § 613 a BGB Nr. 145; BAG 21.06.2012 NZA-RR 2013, 6).

    Vielmehr genügt es, dass der Betrieb(steil)erwerber die Funktion und Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es ihm so ermöglicht wird, diese Faktoren zu benutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG 23.06.2012 NZA-RR 2013, 6).

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Die Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Bestreitenden - vorliegend des Klägers - hängen davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner - hier die Beklagte - vorgetragen hat (BGH 03.02.1999 - VIII ZR 14/98 - NJW 1999, 1404; 11.06.1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151).

    Eine über diese anerkannten Fälle der Pflicht zum substantiierten Bestreiten hinausgehende allgemeine Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei kennt die Zivilprozessordnung nicht (BAG 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NJW 2004 2848; BGH 11.06.1990 a.a.O.).

    Die Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Bestreitenden - vorliegend des Klägers - hängen davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner - hier die Beklagte - vorgetragen hat (BGH 03.02.1999 - VIII ZR 14/98 - NJW 1999, 1404; 11.06.1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151).

    Eine über diese anerkannten Fälle der Pflicht zum substantiierten Bestreiten hinausgehende allgemeine Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei kennt die Zivilprozessordnung nicht (BAG 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NJW 2004 2848; BGH 11.06.1990 a.a.O.).

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Die Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Bestreitenden - vorliegend des Klägers - hängen davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner - hier die Beklagte - vorgetragen hat (BGH 03.02.1999 - VIII ZR 14/98 - NJW 1999, 1404; 11.06.1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151).

    Eine darüberhinausgehende Substantiierungspflicht trifft die nicht beweisbelastete Partei nur ausnahmsweise dann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, wenn sie der anderen Partei bekannt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH 03.02.1999, a.a.O.).

    Die Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Bestreitenden - vorliegend des Klägers - hängen davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner - hier die Beklagte - vorgetragen hat (BGH 03.02.1999 - VIII ZR 14/98 - NJW 1999, 1404; 11.06.1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151).

    Eine darüber hinausgehende Substantiierungspflicht trifft die nicht beweisbelastete Partei nur ausnahmsweise dann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, wenn sie der anderen Partei bekannt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH 03.02.1999, a.a.O.).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Läuft die unternehmerische Entscheidung also letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene oder die Streichung eines einzelnen Arbeitsplatzes hinaus, verbunden mit einer Umverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, so sind gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast zu stellen (BAG 10.10.2002 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 13.02.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 16.12.2010 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223; s. Hunold NZA-RR 2013, 57 ff.; Schrader/Siebert NZA-RR 2013, 113 ff.).

    Es kann - je nach Einlassung des Arbeitnehmers - ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber die getroffenen Vereinbarungen zu Umfang und Verteilung der Arbeitszeit darstellt und Anhaltspunkte dafür darlegt, dass Freiräume für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben vorhanden sind (BAG 16.12.2010 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223).

    Läuft also die unternehmerische Entscheidung dagegen letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus, so sind gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast zu stellen (BAG 13.02.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223).

    Er muss aufgrund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erbracht werden können (BAG 13.02.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Tatsächliche Betriebsmittel sind wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und wenn sie zum Beispiel bei der Vergabe von Aufträgen unverzichtbar zur auftragsgemäßen Verrichtung der Tätigkeiten sind (BAG 22.10.2009 NZA-RR 2010, 660; 22.01.2009 NZA 2009, 905).

    Dies richtet sich vielmehr nach der Eigenart des jeweiligen Betriebes (BAG 26.05.2009 NZA 2009, 905).

    Der Grad der Ähnlichkeit der vor und nach der Übernahme verrichteten Tätigkeit hat nur eingeschränkte Bedeutung, weil die Funktionsnachfolge allein, d.h. die Übertragung der Aufgabe, noch keinen Betriebsübergang begründet (BAG 28.05.2009 AP BGB § 613a Nr. 370; 22.01.2009 NZA 2009, 905).

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 150/14

    Betriebsübergang - Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge - Übergang materieller

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Die materiellen Betriebsmittel müssen die Identität der wirtschaftlichen Einheit prägen (BAG 10.05.2012 NZA 2012 1161; 19.03.2015 NJOZ 2015, 1665).

    In Betrieben, in denen die menschliche Arbeitskraft im Mittelpunkt steht, kann eine strukturierte Gesamtheit von Arbeitnehmern eine "wirtschaftlichen Einheit" darstellen (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325; 19.03.2015 NJOZ 2015, 1665; EuGH 11.07.2018 NZA 2018, 1053).

    Bei klassischen Dienstleistungsunternehmen steht regelmäßig die menschliche Arbeitskraft im Mittelpunkt (BAG 19.03.2015 a.a.O.).

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung besteht (auch) im Arbeitsverhältnis nicht (BAG 14.11.2012 - 10 AZR 783/11 - BeckRS 2013, 65960).

    Eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung besteht (auch) im Arbeitsverhältnis nicht (BAG 14.11.2012 - 10 AZR 783/11 - BeckRS 2013, 65960).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Zu berücksichtigen ist auch, dass für den Zivilprozess ebenso wie für strafrechtliche oder vergleichbare Verfahren anerkannt ist, dass die Wahrheitspflicht der Partei dort ihre Grenze findet, wo sie gezwungen wäre, eine ihr zur Unehre gereichende Tatsache oder eine von ihr begangene strafbare Handlung zu offenbaren (BVerfG 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 - NJW 1981, 1431).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass für den Zivilprozess ebenso wie für strafrechtliche oder vergleichbare Verfahren anerkannt ist, dass die Wahrheitspflicht der Partei dort ihre Grenze findet, wo sie gezwungen wäre, eine ihr zur Unehre gereichende Tatsache oder eine von ihr begangene strafbare Handlung zu offenbaren (BVerfG 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 - NJW 1981, 1431).

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
    Deshalb fehlt es an einer endgültigen Stilllegungsabsicht, wenn im Kündigungszeitpunkt noch über eine weitere Veräußerung der Gesellschaftsanteile bzw. über den Verkauf des Betriebes oder von Betriebsteilen verhandelt wird (BAG 13.02.2008 NZA 2008, 821).

    An einem ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers fehlt es aber dann, wenn zum fraglichen Zeitpunkt noch ernsthafte Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs stattfinden (s. BAG 13.02.2008 a.a.O.) und deswegen noch vorsorglich mit der Begründung gekündigt wird, der Betrieb solle zu einem späteren Zeitpunkt stillgelegt werden, falls eine Veräußerung scheitere.

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08

    Betriebsübergang - Callcenter

  • BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13

    Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei

  • BGH, 31.07.2013 - VII ZR 59/12

    Haftung des Ingenieurs: Darlegungslast zur Verletzung der

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08

    Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

  • EuGH, 27.02.2020 - C-298/18

    Grafe und Pohle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 433/18

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber wegen arglistiger

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

  • BGH, 22.01.2019 - XI ZB 9/18

    Inanspruchnahme einer Bausparkasse auf Rückzahlung von Zins und Tilgung, Zahlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - 2 Sa 1081/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegungsabsicht - Zeitpunkt

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 3 Sa 429/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02

    Anwendung des § 125 InsO bei Stilllegung des Betriebs

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 639/10

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 16 Sa 95/03

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10

    Betriebsübergang - Arztpraxis

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 733/13

    Betriebsübergang - neuer Tankstellenstandort und anderer Pächter

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • EuGH, 11.07.2018 - C-60/17

    Somoza Hermo und Ilunión Seguridad - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 22 Sa 99/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Inhalt und Darlegung einer Unternehmerentscheidung

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.1988 - 9 Sa 21/88

    Ordentliche Kündigung; Betriebliche Gründe; Halbarbeitsplatz ;

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZB 32/15

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2007 - 2 Sa 18/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschtauschkündigung - Missbrauchskontrolle -

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2017 - 3 Sa 249/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

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  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

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