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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20 (https://dejure.org/2021,8163)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2021 - 7 Sa 245/20 (https://dejure.org/2021,8163)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 7 Sa 245/20 (https://dejure.org/2021,8163)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Sie setzt voraus, dass der Arbeitgeber von der ihm eingeräumten Kürzungsbefugnis durch die Abgabe einer (empfangsbedürftigen) rechtsgeschäftlichen Erklärung Gebrauch macht (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 30).

    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 31; 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - Rn. 19, juris).

    Das Gesetz unterstellt allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 32; 9 AZR 362/18 - Rn. 32; 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 16 ff.).

    Die Verwendung des bestimmten Artikels legt nahe, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht für "irgendeine" sich noch nicht abzeichnende, sondern nur für eine konkret in Rede stehende Elternzeit kürzen kann (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 35; 9 AZR 362/18 - Rn. 35).

    Dieser Ansicht stehen die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 19. März 2019 (9 AZR 495/17 - Rn. 35; 9 AZR 362/18 - Rn. 35) angeführten Gesichtspunkte entgegen.

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Das Gesetz unterstellt allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 32; 9 AZR 362/18 - Rn. 32; 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 16 ff.).

    Die Verwendung des bestimmten Artikels legt nahe, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht für "irgendeine" sich noch nicht abzeichnende, sondern nur für eine konkret in Rede stehende Elternzeit kürzen kann (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 35; 9 AZR 362/18 - Rn. 35).

    Dieser Ansicht stehen die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 19. März 2019 (9 AZR 495/17 - Rn. 35; 9 AZR 362/18 - Rn. 35) angeführten Gesichtspunkte entgegen.

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Abzustellen ist auf den objektiv ermittelten Erklärungswert (BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - Rn. 22, juris mwN.).

    Es ist nämlich nicht unüblich, dass bei festgeschriebenen Kündigungsterminen in einer auf die fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Kündigung nicht der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, sondern der erste Tag nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses benannt wird (vgl. nur BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - Rn. 28, juris; LAG Hamm 1. März 2012 - 8 Sa 1575/11 - Rn. 21, juris).

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 31; 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - Rn. 19, juris).
  • LAG Köln, 26.10.2001 - 11 Sa 832/01

    Auslegung einer Kündigungserklärung; Kündigungsfrist; Sonn- und Feiertage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Dem liegt die Vorstellung zu Grunde, dass das erklärte Datum einen Anfang und ein 24 Stunden später folgendes Ende hat; eine Frist, die an seinen Anfang, der zugleich das Ende des Vortags bildet, heranreicht, rechtfertigt in der Vorstellung vieler die Formulierung "zum" (LAG Köln 26. Oktober 2001 - 11 Sa 832/01 - Rn. 6, juris).
  • LAG Hamm, 01.03.2012 - 8 Sa 1575/11

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Es ist nämlich nicht unüblich, dass bei festgeschriebenen Kündigungsterminen in einer auf die fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Kündigung nicht der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, sondern der erste Tag nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses benannt wird (vgl. nur BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - Rn. 28, juris; LAG Hamm 1. März 2012 - 8 Sa 1575/11 - Rn. 21, juris).
  • LAG Hamm, 23.01.2019 - 5 Sa 951/18

    Hinreichende Transparenz einer Bezugnahmeklausel auf kirchenrechtliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des LAG Hamm vom 23. Januar 2019 (5 Sa 951/18 - Rn. 50) der Ansicht ist, dass eine vor Entstehen des Elternzeitverlangens liegende Kürzungsvereinbarung als aufschiebend bedingte Kürzungserklärung, die unter der aufschiebenden Potestativbedingung steht, dass Elternzeit in Anspruch genommen wird, zulässig ist, ist dem nicht zu folgen.
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
    Das Gesetz unterstellt allein den "Erholungsurlaub" der Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 32; 9 AZR 362/18 - Rn. 32; 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 16 ff.).
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