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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08 (https://dejure.org/2010,11403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.05.2010 - 11 Sa 663/08 (https://dejure.org/2010,11403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 11 Sa 663/08 (https://dejure.org/2010,11403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 102 Abs 1 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB
    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratsanhörung bei außerordentlicher Kündigung; Unzureichende Unterrichtung des Betriebsrats bei pauschalem Hinweis auf graphologisches Gutachten zu Blankounterschriften des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsanhörung bei außerordentlicher Kündigung; unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats bei pauschalem Hinweis auf graphologisches Gutachten zu Blankounterschriften des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Der Kenntnisstand des Betriebsrats muss aktuell sein, das heißt er muss mit der konkret beabsichtigten Kündigung sachlich und zeitlich in Zusammenhang stehen (BAG, Urt. v. 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - NZA 1986, 426, 427).

    Zwar muss dem Betriebsrat grundsätzlich ein Einblick in Beweismittel und damit auch in ein Sachverständigengutachten nicht gestattet werden (vgl. BAG, Urt. v. 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - NZA 1995, 672, 674; v. 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die ablehnende Stellungnahme des Betriebsrates ist nicht dazu geeignet, die Fehler des Beklagten zu 1. bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens zu heilen (vgl. BAG, Urt. v. 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP § 102 BetrVG Nr. 37; v. 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972; Urt. v. 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Damit der Betriebsrat eine richtige Stellungnahme abgeben kann, muss der Arbeitgeber ihm auch Umstände mitteilen, die im konkreten Fall den Arbeitnehmer entlasten (vgl. BAG, Urt. v. 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates über die maßgeblichen Kündigungstatsachen wird im Streitfall nicht dadurch geheilt, dass der Betriebsrat abschließend zu der beabsichtigten Kündigung Stellung genommen hat (BAG, Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82, - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die ablehnende Stellungnahme des Betriebsrates ist nicht dazu geeignet, die Fehler des Beklagten zu 1. bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens zu heilen (vgl. BAG, Urt. v. 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP § 102 BetrVG Nr. 37; v. 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972; Urt. v. 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG, Urt. v. 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972).

    Andererseits sind an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess, sondern der Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" gilt, dem zufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (ständige Rechtsprechung, etwa BAG, Urt. v. 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972 m. w. N.).

    Die in objektiver Hinsicht unvollständige Unterrichtung hat lediglich mittelbar die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn der mitgeteilte Sachverhalt zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht ausreicht, weil es dem Arbeitgeber verwehrt ist, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren (BAG, Urt. v. 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BB 2002, 1914; Urt. v. 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972 m. w. N.).

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Müsste sich der Betriebsrat in allen Fällen, in denen es in erster Linie um eine außerordentliche Kündigung geht, innerhalb von 3 Tagen auch zur ordentlichen Kündigung äußern, würde das einer Aushöhlung des Anhörungsrechts des Betriebsrats gleich kommen (BAG, Urt. v. 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zuzulassen, wenn der Betriebsrat, der lediglich zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung angehört wird, dieser ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat und auch aus sonstigen Umständen nicht zu ersehen ist, dass der Betriebsrat für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung der dann verbleibenden ordentlichen Kündigung entgegengetreten wäre (BAG, Urt. v. 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG).

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urt. v. 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972) ist eine Heilung durch die nachträgliche Anhörung des Betriebsrats nicht einmal dann möglich, wenn der Betriebsrat der Kündigung nachträglich zustimmt.

    Es ist nicht dasselbe, ob der Betriebsrat vorher zur Kündigung eines noch zur Belegschaft gehörenden Arbeitnehmers angehört wird oder ob dem Arbeitnehmer ohne Zutun des Betriebsrats gekündigt worden ist und der Betriebsrat noch mehr oder weniger formal darüber befindet, ob es dabei bleiben soll (BAG, Urt. v. 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Entsprechendes kann gelten, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar beteiligt hat, ihm bei der ihm obliegenden Einleitung und Durchführung der Anhörung aber Fehler unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Urt. v. 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - AP Nr. 136 zu § 102 BetrVG 1972; Urt. v. 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BB 2002, 1914; Urt. v. 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972), er insbesondere seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG, Urt. v. 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - NZA 2007, 552, 558; v. 17. Februar 2000 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die in objektiver Hinsicht unvollständige Unterrichtung hat lediglich mittelbar die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn der mitgeteilte Sachverhalt zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht ausreicht, weil es dem Arbeitgeber verwehrt ist, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren (BAG, Urt. v. 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BB 2002, 1914; Urt. v. 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972 m. w. N.).

  • ArbG Mainz, 28.08.2008 - 3 Ca 905/07
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 28. August 2008 - 3 Ca 905/07 - weiter teilweise abgeändert:.

    Der Kläger beantragt nach Erlass des inzwischen rechtskräftigen Teilurteils vom 10. September 2009, durch das das Urteil des Arbeitsgericht Mainz vom 28. August 2008 - 3 Ca 905/07 - teilweise abgeändert und festgestellt worden ist, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1. bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 20. April 2007 beendet wurde und die gegen die Beklagte zu 2. gerichtete Klage abgewiesen wurde, nunmehr weiter, 1. unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung festzustellen, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1. bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Beklagten zu 1. vom 6. Februar 2008 beendet wurde; 2. unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1. auch nicht durch die Kündigung vom 8. Februar 2008 zum 30. September 2008 beendet wurde.

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Die ablehnende Stellungnahme des Betriebsrates ist nicht dazu geeignet, die Fehler des Beklagten zu 1. bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens zu heilen (vgl. BAG, Urt. v. 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP § 102 BetrVG Nr. 37; v. 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972; Urt. v. 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat daher klar zu erkennen geben, ob er eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung aussprechen will (BAG, Urt. v. 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
    Zwar muss dem Betriebsrat grundsätzlich ein Einblick in Beweismittel und damit auch in ein Sachverständigengutachten nicht gestattet werden (vgl. BAG, Urt. v. 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - NZA 1995, 672, 674; v. 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 654/02

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl

    Der Betriebsrat kann nämlich nicht wirksam auf die Anhörungsrechte nach § 102 BetrVG verzichten (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.5. 2010 - 11 Sa 663/08 mwN).
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