Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 4 Sa 200/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - Beendigung eines Betriebsführungsvertrags
- IWW
§ 50 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 611 BGB, § 145 ff BGB, § 613 S. 1 BGB, §§ 9, 10 Abs. 1 AÜG, Art. 3 Abs. 1, 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG
- rewis.io
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Zustandekommen Arbeitsverhältnis: Beendigung Betriebsführungsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 145 ; BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 613 S. 1
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 15.03.2017 - 5 Ca 715/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 4 Sa 200/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 94/99
Arbeitsverhältnis zum Zuwendungsgeber?
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 4 Sa 200/17
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, dass gegenwärtig zwischen den Prozessparteien ein Arbeitsverhältnis besteht, nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 94/99 -, juris; BAG v. 03.03.1999 - 5 AZR 275/98 - AP Nr. 53 zu § 256 ZPO 1977; BAG v. 20.07.1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977, m. w. N.).74 Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 94/99 -, juris, m. w. N.).
Daher können sie persönlich keine Dienste erbringen, wie in § 613 S. 1 BGB für den Arbeitnehmer vorausgesetzt ist (vgl. BAG v. 11.04.2000 a. a. O., Rz. 19 f).
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 4 Sa 200/17
Letztlich sei zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvL 8/08 - entschieden habe, dass eine Beschränkung des Rückkehrrechts von Arbeitnehmern bei einer Privatisierung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe eine unzulässige Benachteiligung der Arbeitnehmer darstelle.f) Letztlich kann der Kläger seine Klage auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.04.2010 - 1 BvL 8/08 - stützen.
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
Zulässigkeit einer Statusklage
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 4 Sa 200/17
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, dass gegenwärtig zwischen den Prozessparteien ein Arbeitsverhältnis besteht, nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 94/99 -, juris; BAG v. 03.03.1999 - 5 AZR 275/98 - AP Nr. 53 zu § 256 ZPO 1977; BAG v. 20.07.1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977, m. w. N.).Dem erforderlichen Feststellungsinteresse, welches sich vorliegend im Übrigen bereits aus dem Umstand ergibt, dass der Beklagte das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Kläger in Abrede stellt, steht auch nicht entgegen, dass bei einer Entscheidung über den Antrag strittige Einzelfragen, wie etwa die Beschäftigungspflicht der dem Beklagten angehörenden Einzelkommunen ungeklärt bleiben (BAG v. 20.07.1994, a. a. O.).
- BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98
Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 4 Sa 200/17
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Klagen von Beschäftigten auf Feststellung, dass gegenwärtig zwischen den Prozessparteien ein Arbeitsverhältnis besteht, nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 94/99 -, juris; BAG v. 03.03.1999 - 5 AZR 275/98 - AP Nr. 53 zu § 256 ZPO 1977; BAG v. 20.07.1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977, m. w. N.).