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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10 (https://dejure.org/2010,16823)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2010 - 10 Sa 35/10 (https://dejure.org/2010,16823)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 10 Sa 35/10 (https://dejure.org/2010,16823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 5 TVG, § 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG
    Einfache Differenzierungsklausel im Tarifvertrag über eine Zuwendung Pro Seniore - dynamische Bezugnahmeklausel im Formulararbeitsvertrag - Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch den MTV Pro Seniore

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Altenpflegers auf tarifliche Zuwendung bei fehlender Gewerkschaftsmitgliedschaft; Wirksamkeit einfacher Differenzierungsklausel für tarifliche Sonderzahlung; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Tarifwechselklausel; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifansprüche einer Altenpflegerin; unbegründete Anspruch auf tarifliche Zuwendung bei fehlender Gewerkschaftsmitgliedschaft; Wirksamkeit einfacher Differenzierungsklausel für tarifliche Sonderzahlung; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Selbst wenn eine Verweisungsklausel vorliegen sollte, die als Gleichstellungsabrede zu verstehen sei, sei die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18.03.2009 (4 AZR 64/08) nicht so zu behandeln, als wäre sie Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ver.di.

    Sie sei nicht mit der "einfachen Differenzierungsklausel" vergleichbar, die das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 18.03.2009 (4 AZR 64/08) für wirksam erachtet habe.

    Da der Tarifvertrag ohnehin nur tarifgebundenen Arbeitnehmern einen Anspruch verschaffen kann, muss die ausdrückliche Anspruchsvoraussetzung der ver.di-Mitgliedschaft nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine eigene, konstitutive Bedeutung haben (vgl. BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - NZA 2009, 1028).

    Nach der neusten Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18.03.2009 (4 AZR 64/08, a.a.O.), der die Berufungskammer folgt, haben auf der Grundlage der bislang üblichen einfachen dynamischen Bezugnahmeklauseln (dem Verweis auf die Bestimmungen des anzuwendenden Tarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung) nicht organisierte Arbeitnehmer in aller Regel keinen Anspruch auf Leistungen, die der Tarifvertrag exklusiv den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehält.

    Eine Gleichstellungsabrede bewirkt jedoch, wenn nicht etwas anderes im Arbeitsvertrag festgelegt worden ist, nicht, dass der Arbeitgeber durch sie verpflichtet wird, den betreffenden Arbeitnehmer insgesamt, bei der Anwendung der tariflichen Bestimmungen, so zu behandeln, als wäre er Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08, a.a.O.).

    Die Berufungskammer nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung des Vierten Senats in seinem Urteil vom 18.03.2009 unter Rd. 31 ff. (4 AZR 64/08, a.a.O.) Bezug.

    Auch Sonderleistungen, die außerhalb des Austauschverhältnisses liegen, dürfen von diesem Maßstab ausgehend nicht eine Höhe erreichen, dass sie dieses Verhältnis im wirtschaftlichen Ergebnis maßgeblich beeinflussen, sich bei wertender Betrachtung nur als eine Art Umschichtung des insgesamt versprochenen Entgelts von der laufenden Vergütung hin zu einer Einmalzahlung darstellen (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08, Rd. 78 ff, a.a.O.).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Dies betrifft die Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung, darunter insbesondere diejenigen nach § 87 Abs. 1 BetrVG, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung des Tragens einer einheitlichen Dienstkleidung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) gehört (vgl. BAG Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06 - NZA 2007, 640, m.w.N.).

    Es ist den Betriebsparteien jedoch nicht verwehrt, in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung einvernehmlich auch Regelungen über die Tragung der Kosten einer einheitlichen Dienstkleidung zu treffen (Vgl. BAG Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, a.a.O.).

  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 291/07

    Eingruppierung einer Krankenschwester nach MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Bei der vertraglichen Bezugnahmeklausel handelt es sich um eine sogenannte Tarifwechselklausel (offen gelassen: BAG Urteil vom 02.07.2008 - 4 AZR 291/07 - Juris).

    Danach löst das zuletzt Vereinbarte vorherige Vereinbarungen zum gleichen Gegenstand ab (vgl. BAG Urteil vom 02.07.2008 - 4 AZR 291/07 - Juris).

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 103/09

    Sonderzuwendung - Bemessungsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Im konkreten Fall beträgt die gezwölftelte Sonderzahlung, die nur den ver.di-Mitgliedern vorbehalten ist, nach § 3 ZTV Pro Seniore im Tarifgebiet West 82 % der Septembervergütung, ohne Zuschläge (vgl. zur Berechnung: BAG Urteil vom 09.12.2009 - 10 AZR 103/09 - Juris).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Der Vierte Senat wendet sie aus Gründen des Vertrauensschutzes aber weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die wie der der Klägerin vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 geschlossen worden sind (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 477/08 - Juris, m. zahlr. Nachw.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 202/04

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Rennrad und das Waschen von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Die Kosten für einen Waschgang (dazu gehören die anteiligen Wasser-, Energie- und Waschmittelkosten und die Absetzung für Abnutzung sowie Kosten für die Reparatur der Waschmaschine), einschließlich Bügelkosten, werden in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Werbungskostenabzug für die Reinigung von typischer Berufskleidung in einer privaten Waschmaschine (vgl. z.B. Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 23.11.2005 - 3 K 202/04 - Juris, m.w.N.) auf EUR 2, 50 geschätzt.
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Die Vereinbarung der Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, zulässig (vgl. BAG Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 43/97 - NZA 1998, 1348, m.w.N.).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Die Leistung war jedoch mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbunden, der das Entstehen eines vertraglichen Anspruchs aus betrieblicher Übung hindert (vgl. BAG Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 535).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
    Die Tarifverträge wurde durch die Konzernmuttergesellschaft auch in Vertretung der in der Anlage A zum MTV genannten Tochtergesellschaften, wozu auch die Beklagte gehört, rechtswirksam abgeschlossen (vgl. dazu: BAG Urteil vom 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - NZA 2008, 713).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2011 - 2 Sa 247/11

    Sonderzahlung, Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung,

    Vorliegend liegt Mehrleistung an Gewerkschaftsmitglieder unter 7 % des Jahreseinkommens, was nach der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (vom 17.06.2010 - 10 Sa 35/10 - juris) nicht zu beanstanden ist.
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