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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09 (https://dejure.org/2009,9105)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.08.2009 - 1 Ta 183/09 (https://dejure.org/2009,9105)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. August 2009 - 1 Ta 183/09 (https://dejure.org/2009,9105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Streitwertbeschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts bei Nichterreichen der Mindestbeschwerdesumme unter Zugrundelegung verkürzter Erstattungsbeträge

  • Judicialis

    RVG § 49

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Streitwertbeschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts bei Nichterreichen der Mindestbeschwerdesumme unter Zugrundelegung verkürzter Erstattungsbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2008 - 1 Ta 151/08

    Berechnung des Beschwerdegegenstandswerts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09
    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes sind bei der Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit die Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer bei Festsetzung des begehrten Gegenstandswertes verbessern würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.08.2008 - 1 Ta 151/08; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage, § 78 Rn 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 1 Ta 159/09

    Viertelsjahresverdienst des § 42 Abs 4 GKG 2004 als Obergrenze für den vom

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09
    Soweit die Frage überhaupt behandelt wird, gehen Literatur und Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte bei Gegenstandswertsbeschwerden eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts überwiegend von der Differenz zwischen den unterschiedlichen Regelgebühren aus (so ohne Begründung OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2006, FamRZ 2006, 1690 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 10.05.1978, JurBüro 1978, 1362; OLG München, Beschl. v. 09.11.1954, NJW 1955, 675 f.; Meyer, GKG Kommentar, 9. Auflage, § 68 Rn. 10; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, RVG Kommentar, 9. Auflage, § 32 Rn. 28; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, vertritt in § 32 RVG Rn. 17 diese Auffassung, schließt sich jedoch in seinen Ausführungen unter § 56 Rn. 14 der Gegenansicht an; offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2009 - 1 Ta 159/09; differenzierend Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, § 68 Rn. 19; a. A. LAG München, Beschl. v. 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 und für den Fall der Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlung LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. der erkennenden Kammer v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 1 Ta 58/08

    Zur Berechnung des Gegenstandswertes bei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09
    Soweit die Frage überhaupt behandelt wird, gehen Literatur und Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte bei Gegenstandswertsbeschwerden eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts überwiegend von der Differenz zwischen den unterschiedlichen Regelgebühren aus (so ohne Begründung OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2006, FamRZ 2006, 1690 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 10.05.1978, JurBüro 1978, 1362; OLG München, Beschl. v. 09.11.1954, NJW 1955, 675 f.; Meyer, GKG Kommentar, 9. Auflage, § 68 Rn. 10; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, RVG Kommentar, 9. Auflage, § 32 Rn. 28; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, vertritt in § 32 RVG Rn. 17 diese Auffassung, schließt sich jedoch in seinen Ausführungen unter § 56 Rn. 14 der Gegenansicht an; offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2009 - 1 Ta 159/09; differenzierend Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, § 68 Rn. 19; a. A. LAG München, Beschl. v. 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 und für den Fall der Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlung LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. der erkennenden Kammer v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • LAG München, 17.03.2009 - 10 Ta 394/07

    Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung; Einbeziehung nicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09
    Soweit die Frage überhaupt behandelt wird, gehen Literatur und Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte bei Gegenstandswertsbeschwerden eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts überwiegend von der Differenz zwischen den unterschiedlichen Regelgebühren aus (so ohne Begründung OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2006, FamRZ 2006, 1690 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 10.05.1978, JurBüro 1978, 1362; OLG München, Beschl. v. 09.11.1954, NJW 1955, 675 f.; Meyer, GKG Kommentar, 9. Auflage, § 68 Rn. 10; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, RVG Kommentar, 9. Auflage, § 32 Rn. 28; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, vertritt in § 32 RVG Rn. 17 diese Auffassung, schließt sich jedoch in seinen Ausführungen unter § 56 Rn. 14 der Gegenansicht an; offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2009 - 1 Ta 159/09; differenzierend Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, § 68 Rn. 19; a. A. LAG München, Beschl. v. 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 und für den Fall der Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlung LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. der erkennenden Kammer v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • OLG Celle, 19.05.2006 - 10 WF 466/05

    Maßgeblichkeit von Sozialleistungen beim Streitwert für eine Ehesache;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09
    Soweit die Frage überhaupt behandelt wird, gehen Literatur und Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte bei Gegenstandswertsbeschwerden eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts überwiegend von der Differenz zwischen den unterschiedlichen Regelgebühren aus (so ohne Begründung OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2006, FamRZ 2006, 1690 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 10.05.1978, JurBüro 1978, 1362; OLG München, Beschl. v. 09.11.1954, NJW 1955, 675 f.; Meyer, GKG Kommentar, 9. Auflage, § 68 Rn. 10; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, RVG Kommentar, 9. Auflage, § 32 Rn. 28; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, vertritt in § 32 RVG Rn. 17 diese Auffassung, schließt sich jedoch in seinen Ausführungen unter § 56 Rn. 14 der Gegenansicht an; offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2009 - 1 Ta 159/09; differenzierend Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, § 68 Rn. 19; a. A. LAG München, Beschl. v. 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 und für den Fall der Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlung LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. der erkennenden Kammer v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 4 WF 33/12

    Beschwerdewert für Beschwerde gegen Festsetzung des Verfahrenswertes

    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, jedenfalls bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung sei auf die Gebühren nach § 49 RVG abzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.8.2009, 1 Ta 183/09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje NZA 2011, 769, 772 m. w. N.; OLG Rostock Beschluss vom 28.3.2011, 3 W 52/11, n. v., zitiert nach Juris, für den Fall, dass ein Anspruch aus § 126 ZPO nicht in Betracht kommt).

    Der Eintritt einer ungewissen Bedingung sei dem befristeten Rechtsmittelsystem fremd (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.8.2009, 1 Ta 183/09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje NZA 2011, 769, 772 m. w. N.).

    Hinzu kommt, dass die Vertreter der zweiten Auffassung teilweise auch auf die Wahlanwaltsgebühren abstellen, wenn dem Mandanten des Beschwerdeführers Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.8.2009, 1 Ta 183/09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje NZA 2011, 769, 772 f.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 1 Ta 229/10

    Zur Berechnung des Beschwerdegegenstandswerts bei Prozesskostenhilfe ohne

    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes sind bei der Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit die Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer bei Festsetzung des begehrten Gegenstandswertes verbessern würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.8.2009 - 1 Ta 183/09 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 1 Ta 240/09

    Berechnung des Beschwerdegegenstandswertes

    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes sind bei der Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit die Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer bei Festsetzung des begehrten Gegenstandswertes verbessern würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.8.2009 - 1 Ta 183/09 m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13

    Voraussetzung eines Vergleichsmehrwertes für eine Freistellungsregelung

    Ob die PKH-Entscheidung zukünftig unter den Voraussetzungen von § 120 Abs. 4 ZPO einmal dahingehend geändert werden kann, dass ab einem späteren Zeitpunkt Ratenzahlungen angeordnet werden können, ist dagegen völlig ungewiss (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz vom 17.08.2009 - 1 Ta 183/09, juris Rz. 18; LAG München vom 17.03.2009 - 10 Ta 394/07, juris; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770 (772)).
  • LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14

    Beschwerdewert; Prozesskostenhilfebewilligung; Streitwert

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist vorliegend nicht auf die Berechnung des Differenzbetrages anhand der außerhalb der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Gebühren, sondern im Hinblick auf die ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung auf die verkürzten Gebührensätze nach § 49 RVG abzustellen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13, NZA-RR 2013, 604; LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, dokumentiert in juris; LAG München vom 17. März 2009 - 10 Ta 394/07, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2009 - 1 Ta 183, 09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 290/11

    Festsetzung des Gegenstandswertes - reduzierte Gebühren bei der Gewährung von

    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes sind bei der Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit die Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer bei Festsetzung des begehrten Gegenstandswertes verbessern würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.8.2009 - 1 Ta 183/09 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - 1 Ta 229/10

    Unzulässige Beschwerde der Partei auf Festsetzung eines höheren

    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes sind bei der Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit die Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer bei Festsetzung des begehrten Gegenstandswertes verbessern würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.8.2009 - 1 Ta 183/09 m.w.N.).
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